Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wohn-Riester: Wann sich der Steuer-Rabatt auszahlt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wohn-Riester soll beim Kauf einer Immobilie helfen. Wer die Förderung in Anspruch nimmt, muss wissen: Die Förderung muss später versteuert werden. Dabei gibt es unter Umständen einen Rabatt. Lohnt sich das?

Mit den Riester-Verträgen verbinden die meisten Menschen Rentenverträge. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, die staatliche Förderung zur Finanzierung einer Immobilie einzusetzen. Bekannt ist diese Form auch als Wohn-Riester.

Wie bei allen Riester-Verträgen gilt auch beim Wohn-Riester das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: In der Sparphase sparen Verbraucher Steuern, müssen die erhaltenen Förderungen im Rentenalter aber versteuern.

Wohnförderkonto dokumentiert Förderung

Dazu werden die geförderten Beträge auf einem Wohnförderkonto dokumentiert. Dort werden die jährlichen Beträge bis maximal 2100 Euro eingestellt und jeweils am Jahresende mit zwei Prozent verzinst.

Falls 30 Jahre lang der Höchstbetrag von 2100 Euro verbucht wird, ergibt sich mit der Verzinsung ein Kontostand von knapp 86.600 Euro. Spätestens zum 68. Lebensjahr muss das Konto aufgelöst werden. Die Besteuerung erfolgt anhand fiktiver Hinzurechnungsbeträge, die auf den Zeitraum vom 67. bis zum 85. Lebensjahr des Verbrauchers verteilt werden.

Wahlrecht kehrt jedes Jahr wieder

Eigentümer besitzen im Rentenalter ein Wahlrecht: Sie versteuern das geförderte Immobilienvermögen jährlich oder alles auf einmal. Lösen sie ihr Wohnförderkonto auf und zahlen die Steuern auf einmal, bekommen sie einen Abschlag von 30 Prozent. Dieses Wahlrecht kehrt jedes Jahr wieder.

Doch ab wann lohnt es sich, das Wohnförderkonto aufzulösen? Dieser Frage ist eine aktuelle Studie der Universität Würzburg nachgegangen. Ein Ergebnis: Je niedriger der Wohnförderkontostand zu Beginn der Auszahlungsphase ist und je höher die Renteneinkünfte sind, desto eher lohnt es sich, den Rabatt in Anspruch zu nehmen.

Progression spielt wichtige Rolle

In der Regel dauert es den Berechnungen zufolge bis zum 80. Lebensjahr eines Wohn-Riester-Sparers, bis sich der Rabatt von 30 Prozent bezahlt macht. «Vorher lohnt sich bei Beziehern einer durchschnittlichen Rente die jährliche Versteuerung mehr», sagt Studienautor Uwe Schätzlein. Bei Einkünften ab 65.000 Euro pro Jahr kann sich die Auflösung des Wohnförderkontos hingegen schon zu Beginn lohnen.

Eine wichtige Rolle spielt die steuerliche Progression. Danach erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Oder anders gesagt: Hohe Einkommen haben einen höheren Steuersatz als niedrige Einkommen. «Es ist nicht uneingeschränkt empfehlenswert, die Auflösung des Wohnförderkontos gleich zu Beginn der Rentenphase zu beantragen», sagt Uwe Schätzlein. Klar ist aber auch: «Früher oder später lohnt sich der Rabatt für jeden.»