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Nebenkosten beim Hauskauf: Verkäufer muss Hälfte der Maklerkosten tragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft muss nicht nur den Kaufpreis stemmen. Hinzu kommen auch noch Nebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision. Mit einer Gesetzesänderung hat der Bundestag Immobilienerwerber nun teilweise entlastet. Künftig muss der Verkäufer mindestens die Hälfte der Kosten für den Makler selbst tragen, wenn er ihn auch beauftragt hat. Bisher tragen oft allein die Käufer die gesamten Maklerkosten von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises.

Wer beauftragt, muss sich auch an den Kosten beteiligen

„Durch die neuen Regeln erleichtern wir jungen Menschen und Familien die Bildung von Wohneigentum“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Falls allerdings der Käufer einen Makler eingeschaltet hat, gilt auch umgekehrt der Grundsatz, dass in erster Linie der jeweilige Auftraggeber zahlungspflichtig ist. Auch in diesem Fall kann er maximal die Hälfte der anfallenden Kosten weitergeben.

Hohe Nebenkosten erschweren die Baufinanzierung

Laut dem Baufinanzierungsvermittler Interhyp werden vor allem Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen von der neuen Regelung profitieren. In den anderen Bundesländern werde die Maklerprovision auch bislang schon meistens geteilt.

"Die Kaufnebenkosten sind derzeit mit bis zu rund 16 Prozent des Kaufpreises ein großer Kostenpunkt bei Immobilienkauf und Finanzierung", sagt Interhyp-Chef Jörg Utecht. Hohe Kaufnebenkosten erschwerten die Baufinanzierung und trügen so dazu bei, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland vergleichsweise niedrig ist.

Die Maklerprovision sei nur ein Bestandteil dieser Kosten. „Neben den Maklerkosten ist die Grunderwerbsteuer ein Hebel der Politik“, so Utecht. „Um den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland zu erleichtern, wäre eine Senkung der Grunderwerbsteuer sinnvoll.“

Immobilienverband sieht Kostenteilung kritisch

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht die neuen Regeln zur Aufteilung der Maklerkosten kritisch. Er sieht keine Notwendigkeit, die Maklerkosten gesetzlich zu regulieren. „Jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert Flexibilität auch bei der Honorierung des Maklers“, erklärte IVD-Präsident Michael Schick. Diese Flexibilität werde künftig stark eingeschränkt.