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Der Beleihungswert, und damit auch der Beleihungsauslauf, sind wesentliche Faktoren bei der Definition der Darlehenshöhe bei einer Immobilie. Der Beleihungsauslauf besagt, in welcher Höhe das Darlehen in Relation zum Beleihungswert einer Immobilie ausbezahlt wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie wird der Beleihungsauslauf ermittelt?
  3. Formel zur Berechnung
  4. Welche Vorgaben gelten
  5. Beleihungsauslauf beeinflusst Zinsen
  6. Vewandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beleihungsauslauf ist der Quotient aus Kreditbedarf und Beleihungswert.
  • Der Zinssatz bei Baufinanzierungen hängt vom Beleihungsauslauf ab.
  • Die verschiedenen Institutsgruppen dürfen Baufinanzierungen nur bis zu bestimmten Obergrenzen gewähren.

Wie wird der Beleihungsauslauf ermittelt?

Damit der Beleihungsauslauf berechnet werden kann, muss zunächst der Beleihungswert der Immobilie bekannt sein. Der Beleihungswert muss nicht dem Verkehrswert entsprechen. Während der Verkehrswert von der aktuellen Marktlage abhängt, ermittelt sich der Beleihungswert aus der Immobilie heraus. Grundlage für den Wert ist zum einen die Lage des Objektes, zum anderen die Beschaffenheit, sprich, die verwendeten Materialien und die Ausstattung.

Angenommen, der Kaufpreis für eine Immobilie beträgt 300.000 Euro. Die finanzierende Bank hat einen Beleihungswert von 280.000 Euro ermittelt. Dieser wird noch einmal um einen Sicherheitsabschlag von zehn Prozent, 28.000 Euro, bereinigt. Die Erwerbsnebenkosten betragen 30.000 Euro, der Käufer verfügt über Eigenmittel in Höhe von 150.000 Euro. Nach der Begleichung der Erwerbsnebenkosten stehen ihm noch 120.000 Euro zur Verfügung. Er benötigt eine Finanzierung in Höhe von 180.000 Euro.

Beleihungsauslauf: Formel

Der Beleihungsauslauf ergibt sich aus der Formel

  • Kreditbedarf / (Beleihungswert – Sicherheitsabschlag) * 100.

Der Beleihungsauslauf in unserem Beispiel beträgt folglich 180.000 / 252.000 * 100 = 71 Prozent (280.000 Euro abzüglich 28.000 Euro = 252.000 Euro). Mit dieser Größe befände sich der Erwerber in einem recht soliden Bereich.

Vorgaben für den Beleihungsauslauf

Für die Gewährung von Immobilienkrediten gelten abhängig von der jeweiligen Institutsgruppe unterschiedliche Beleihungsausläufe, bis zu denen sie eine Finanzierung durchführen dürfen. Die Zulässigkeit gliedert sich wie folgt:

  • Versicherungen: bis zu 50 Prozent
  • Hypothekenbanken: bis zu 60 Prozent
  • Bausparkassen: bis zu 60 Prozent
  • Geschäftsbanken: bis zu 80 Prozent, ein höherer Auslauf ist möglich.

Beleihungsauslauf beeinflusst Zinsen

Je niedriger der Beleihungsauslauf ausfällt, um so niedriger kalkuliert die Bank auch den Zinssatz. Bei einem Vergleich der Hypothekenzinsen sollten Verbraucher daher immer darauf achten, dass der Beleihungsauslauf der verschiedenen Angebote identisch ist. Wichtig ist auch, dass der Darlehensnehmer weiß, wie hoch der Sicherheitsabschlag auf den Beleihungswert ausmacht.

Beträgt der Beleihungsauslauf etwa 61 Prozent, macht es Sinn, das Eigenkapital noch einmal zu überprüfen und zu schauen, ob eine Absenkung auf 59 Prozent möglich wäre. Ein Unterschied von zwei Prozent beim Beleihungsauslauf kann schnell einen vierstelligen Betrag bei den Zinsen sparen.

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