Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen
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Kann man die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen? Diese Frage ist berechtigt, denn einige Versicherungsbeiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Allerdings gilt das nicht für alle Policen. Dieser Artikel erläutert die Rechtslage bei der Rechtsschutzversicherung und klärt, welche Teile absetzbar sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der privaten Rechtsschutzversicherung sind nur die Arbeitsrechtsschutz- und die Rechtsschutzversicherung für Vermieter steuerlich absetzbar.
- Die Erfassung in der Steuererklärung erfolgt unter der Position „Werbungskosten“.
- Bei kombinierten Versicherungspaketen muss der Versicherer auf Anfrage die Beitragsanteile für die einzelnen Bausteine aufschlüsseln.
- Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung zählt zu den Betriebsausgaben und mindert den Gewinn direkt.
Rechtsschutzversicherung ist keine Vorsorgeaufwendung
Um kurz einen Überblick zu geben, welche Policen steuerlich absetzbar sind, hier die Liste:
- Privathaftpflicht
- Kfz-Haftpflicht
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
Die Rechtsschutzversicherung fehlt in dieser Liste. Der Grund: Sie gilt nicht als Vorsorgeaufwendung, da sie keinen echten Vorsorgecharakter hat wie beispielsweise eine Kranken- oder Rentenversicherung. Im Gegensatz dazu sind Haftpflichtversicherungen steuerlich absetzbar, weil sie vor hohen Regressforderungen schützen und damit eine finanzielle Vorsorge darstellen.
Welche Teile der Rechtsschutzversicherung sind steuerlich absetzbar?
Rechtsschutzversicherungen gliedern sich in unterschiedliche Bausteine. Dazu zählen:
- Privatrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Mieterrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
Von diesen Bausteinen können Sie zwei von der Steuer absetzen: Arbeitsrechtsschutz und Vermieterrechtsschutz. Diese Bausteine gelten steuerlich als Werbungskosten, da sie mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen.
Wichtig zu wissen ist, dass weder der Arbeitsrechtsschutz noch der Vermieterrechtsschutz eigenständige Verträge sind, sondern Teil der privaten Rechtsschutzversicherung. In Ihrer Police finden Sie daher normalerweise nur den Gesamtbeitrag. Für die Steuererklärung benötigen Sie jedoch die genauen Anteile, die auf den Arbeitsrechtsschutz bzw. Vermieterrechtsschutz entfallen. Hierfür müssen Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen und um eine detaillierte Aufschlüsselung der Beiträge bitten.
Für Selbstständige gibt es noch eine zusätzliche Option: Der Firmenrechtsschutz kann vollständig als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Wo gebe ich die Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung an?
Die absetzbaren Teile der Rechtsschutzversicherung gelten als Werbungskosten und müssen dem jeweiligen Einkommenszweig zugeordnet werden:
- Arbeitsrechtsschutz: Arbeitnehmer tragen den Beitrag in der Anlage AN unter Werbungskosten ein.
- Vermieterrechtsschutz: Der anteilige Beitrag wird im Formular V+V (Vermietung und Verpachtung) eingetragen.
Wichtig: Das Absetzen der Rechtsschutzversicherung lohnt sich steuerlich nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Werbekostenpauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Bewahren Sie in jedem Fall die Belege für Ihre Rechtsschutzversicherung auf, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.
Warum sich die Arbeitsrechtsschutzversicherung lohnt
Die moderne Arbeitswelt ist von ständigem Wandel geprägt. Lebenslange Beschäftigung bei einem Arbeitgeber ist heute die Ausnahme. Firmenübernahmen, Restrukturierungen und Kostendruck führen häufig zu Personalabbau und Kündigungen.
In diesem Umfeld kann eine Arbeitsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer besonders wertvoll sein. Sie bietet finanziellen Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ermöglicht es, sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren. Zudem stellt sie ein Gleichgewicht her zwischen Arbeitnehmern und Unternehmen, die oft über eigene Rechtsabteilungen verfügen.
Wie kann man die gewerbliche Rechtsschutzversicherung absetzen?
Die Beiträge für eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung gelten als Betriebsausgaben und werden in der Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst. Sie werden unter dem Konto "Beiträge und Versicherungen" gebucht und mindern den Gewinn direkt.
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich um eine reine Geschäftsversicherung oder eine Mischpolice handelt. Bei einer reinen Geschäftsversicherung sind die Beiträge vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Mischpolicen, die sowohl den geschäftlichen als auch den privaten Bereich abdecken, sind hingegen häufig bei Soloselbstständigen oder Kleinunternehmen anzutreffen.
In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer eine genaue Aufschlüsselung der Beiträge von seinem Versicherer anfordern. Nur der Anteil, der auf die Firma entfällt, kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Was umfasst die gewerbliche Rechtsschutzversicherung?
Der Rechtsschutz für ein Unternehmen weicht von den Verträgen für private Haushalte in einigen Positionen ab. Versicherbar ist der Rechtsschutz für
- Die Firma als Ganzes
- Gewerbeimmobilien
- Die Tätigkeit als Arbeitgeber
- Firmenfahrzeuge
- Internetrechtsschutz
Zusätzlich bieten einige Versicherer ergänzende Leistungen an, wie beispielsweise Unterstützung beim Forderungsmanagement. Dies kann besonders für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil sein, um ausstehende Zahlungen effektiv einzutreiben.