Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Die Hausratversicherung in der Steuererklärung

Viele Steuerzahler fragen sich, ob sie ihre Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben können und so die Beiträge zurückerstattet bekommen. Schließlich ist das bei anderen Versicherungen möglich.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Voraussetzungen zum Absetzen der Hausratversicherung
  3. Unterschied zwischen Vorsorge- und Sachversicherungen
  4. Hausratversicherung steuerlich absetzen: Die Regeln zum Arbeitszimmer
  5. Die Steuererklärung: Wo und wie die Hausratversicherung angeben?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung zählt nicht zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Wer im eigenen Zuhause ein Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann die Hausratversicherung jedoch mitunter von der Steuer absetzen.
  • Es können nicht die gesamten Beiträge geltend gemacht werden, sondern nur ein Anteil entsprechend der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Wohnfläche.

Voraussetzungen zum Absetzen der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung kommt für Schäden am persönlichen Eigentum auf. Sie bewahrt Sie vor hohen Kosten im Fall eines Brandes, Wasserschadens oder Einbruchs. Eine Hausratversicherung gehört jedoch nicht zu den Vorsorgeversicherungen – zu denen unter anderem Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung zählen –, sondern wird als Sachversicherung gewertet. In der Regel ist sie damit für die Steuererklärung nicht relevant. Jedoch können Sie die Beiträge für die Hausratversicherung unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Neben einem steuerpflichtigen Einkommen sind das:

  • ein Arbeitszimmer im privaten Wohnraum, das vorwiegend beruflich genutzt wird
  • eine abgeschlossene Hausratversicherung
  • Nachweise über die gezahlten Beiträge

Wer einen Betrieb führt und für die Büroräume eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Für Privatpersonen führt der Weg ebenfalls ausschließlich über beruflich genutzte Räume.

Unterschied zwischen Vorsorge- und Sachversicherungen

Vorsorgeversicherungen sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben oder werden stark empfohlen, wie die Krankenversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung. Darum kommt der Staat den Steuerzahlern entgegen und ermöglicht es ihnen, die Ausgaben für Vorsorgeversicherungen von der Steuer abzusetzen. Vorsorgeversicherungen sollen den Versicherten vor hohem finanziellen Schaden schützen, denn schließlich können gerade bei schweren Krankheiten oder Personenschäden lebenslange hohe Kosten entstehen.

Sachversicherungen hingegen sichern den eigenen Besitz ab, wie die Hausratversicherung, die das bewegliche Eigentum in einer Wohnung oder einem Haus schützt. Ein anderes Beispiel ist die Wohngebäudeversicherung, die direkt für Schäden an der Immobilie aufkommt. Der Abschluss reiner Sachversicherungen ist beispielsweise für Hausbesitzer ohne Frage sinnvoll, wird jedoch nicht in dem Maße steuerlich unterstützt, wie es bei Vorsorgeversicherungen der Fall ist.

Hausratversicherung steuerlich absetzen: Die Regeln zum Arbeitszimmer

Wer nur hin und wieder von zu Hause aus arbeitet oder einen Schreibtisch in der Ecke des Wohnzimmers stehen hat, kann die Hausratversicherungsbeiträge nicht anteilig zurückfordern. Denn das Arbeitszimmer muss bestimmte Vorgaben erfüllen:

  • Das Arbeitszimmer muss ein Teil des privaten Wohnraums sein, sich also innerhalb der eigenen Wohnung oder des Hauses befinden.
  • Der Arbeitsraum muss ein komplettes Zimmer sein, räumlich getrennt vom Wohnraum.
  • Sie müssen das Zimmer zu 90 Prozent beruflich nutzen. Ein Gaming-PC oder die Modelleisenbahn sollten sich also besser nicht in dem Raum befinden.
  • Die Möblierung des Zimmers muss hauptsächlich aus Gegenständen bestehen, die Sie zum Arbeiten benötigen, also Schreibtisch, Stuhl und Bücherregale.

Ob Sie selbstständig sind oder das Arbeitszimmer als Lehrer für die Vorbereitung des Unterrichts nutzen, spielt keine Rolle. Sie müssen das Arbeitszimmer jedoch für die Ausübung Ihres Berufs benötigen. Auch Studenten können die Hausratversicherung anteilig anrechnen lassen, wenn sie ein Arbeitszimmer besitzen, das sie nachweislich fast ausschließlich zum Lernen nutzen.

Die Steuererklärung: Wo und wie die Hausratversicherung angeben?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, geht es an die Steuererklärung. Nur mit dem Eintragen der Beitragssumme ist es bei der Hausratversicherung aber nicht getan.

Wo trage ich den Betrag ein?

Hier kommt es darauf an, wie sie das Arbeitszimmer nutzen beziehungsweise welcher Tätigkeit sie nachgehen:

  • Angestellte, die das Arbeitszimmer für ihre Tätigkeit benötigen, tragen die Hausratversicherung bei den Werbungskosten ein (Anlage N).
  • Selbstständige setzen die Beiträge als Betriebsausgaben ab (Anlage EÜR).
  • Für Studenten ist die Hausratversicherung eine Sonderausgabe im Rahmen ihrer Berufsausbildung (Mantelbogen).

Wie viel kann ich steuerlich absetzen?

Entscheidend ist bei der Berechnung des Anteils die Größe des Arbeitszimmers. Sie müssen ausrechnen, wie groß dessen Grundfläche im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche ist. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung und einem 10 Quadratmeter großen Arbeitszimmer können Sie 10 Prozent der Beiträge in der Steuerklärung geltend machen. Wenn Sie im Jahr 80 Euro Beiträge zahlen, sind das 8 Euro.

Bei der Angabe der Werbungskosten sollten Arbeitnehmer beachten, dass das Finanzamt jedem Angestellten einen Pauschbetrag von 1.000 Euro anrechnet. Wer deutlich unter der 1.000 Euro-Grenze liegen würde, muss sich nicht die Mühe machen, die Werbungskosten anzugeben. Doch überschlagen Sie zumindest grob und überprüfen Sie, ob Sie nicht doch über dem Freibetrag liegen könnten. Absetzbar sind beispielsweise Kosten für Bewerbungen, Fahrtkosten, ein Computer, den sie für die Arbeit nutzen, und einiges mehr. Sammeln Sie im Verlaufe des Jahres vorsorglich alle Quittungen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

Welche Nachweise benötigt das Finanzamt?

Bei der Geltendmachung der Hausratversicherung müssen Steuerpflichtige mehrere Dinge nachweisen und gemeinsam mit der Steuererklärung einreichen:

  • die Größe der Wohnfläche und des Arbeitszimmers
  • die Berechnung des Anteils vom Versicherungsbeitrag
  • einen Nachweis über die Beitragszahlung von der Versicherung oder die Versicherungspolice zusammen mit einem Kontoauszug

Dies erscheint zunächst wie ein großer Aufwand für einen vergleichsweise geringen Betrag. Dennoch kann es sich gerade bei den Werbungskosten lohnen, viele kleine Beträge anzugeben, um so am Ende mehr als den Pauschbetrag zurückerstattet zu bekommen.

Hausratversicherungen vergleichen

Hausratversicherung
  • Bis zu 85% sparen

  • Unverbindlich und kostenlos
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation