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Fristen, Bedingungen & online Kündigung

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Fristgerecht Rechtsschutzversicherung kündigen ohne Versicherungslücke

Entspricht die Rechtsschutzversicherung nicht mehr dem eigenen Bedarf oder bieten andere Versicherer ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis an, lohnt es sich, über eine Kündigung nachzudenken. Wer mit seiner bestehenden Rechtsschutzversicherung nicht zufrieden ist, kann im Verivox-Vergleichsrechner unter den Angeboten vieler namhafter Versicherungsgesellschaften wählen. Um den Versicherungsschutz nicht zeitweise oder rückwirkend zu verlieren, sollten Sie bei einem Wechsel auf einen nahtlosen Übergang achten und Wartezeiten für neue Tarifbausteine berücksichtigen.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz online kündigen
  2. Wann lohnt sich die Kündigung?
  3. Kündigungszeitpunkt
  4. Sonderkündigungsrecht
  5. Kündigungsschreiben aufsetzen
  6. Kündigung durch Versicherung
  7. Tipps für den Wechsel
  8. So lange gilt der alte Rechtsschutz
  9. Neue Tarife vergleichen
Das sagen unsere Kunden über uns
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Kündigen Sie noch heute Ihre Rechtsschutzversicherung mit unserem Kündigungsservice auf Verivox.de. Einfach digital und bequem von zu Hause und so geht es:

  1. Anbieter auswählen: Geben Sie Ihren Versicherungsanbieter in das Suchfeld ein. Die Autovervollständigung hilft Ihnen, die passende Versicherung auszuwählen.
  2. Angaben ergänzen: Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und bei Sonderkündigung den Grund der Kündigung in das vorgefertigte Kündigungsschreiben ein.
  3. Direkt kündigen: Schicken Sie das ausgefüllte Kündigungsschreiben digital an den Versicherer. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail.

Wann lohnt sich die Kündigung?

Verbraucherzentralen und Versicherungsexperten raten zu einer regelmäßigen Überprüfung sämtlicher Verträge von Mobilfunk über Strom bis zur Versicherung – und zur Kündigung, wenn sich dabei bessere Tarife ergeben. Die Kündigung einer bestehenden Rechtsschutzversicherung lohnt sich

  • wenn Sie einen neuen Leistungsumfang brauchen,
  • die bisherigen Leistungen nicht mehr benötigt werden,
  • wenn der eigene Vertrag im Vergleich zu den Tarifen anderer Versicherer zu teuer ist,
  • wenn andere Anbieter für den gleichen Preis bessere Leistungen versprechen,
  • wenn nach einem Schadensfall nicht die gewünschte Leistung erbracht wurde,
  • wenn zwei Streitfälle innerhalb eines Versicherungsjahres angefallen sind.

Um den eigenen Versicherungstarif sowohl hinsichtlich des Preises als auch der Leistung einschätzen zu können, vergleichen Sie diesen mit aktuellen Angeboten anderer Versicherer in einem unabhängigen Tarifvergleich.

Beachten Sie dabei, dass der neue Vertrag auch wirklich zu Ihren Lebensumständen passt. Manche Versicherungen bieten günstige Konditionen und Sondertarife für einzelne Personengruppen wie Senioren, Singles oder Alleinerziehende mit Kind an. Mit diesen lässt sich unter Umständen viel Geld sparen.

Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung kündigen?

Sie können Ihren Vertrag fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beenden oder in bestimmten Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung ist außerdem bei einem Wagniswegfall möglich, also wenn das Risiko, aufgrund dessen Sie diesen Rechtsschutz abgeschlossen haben, nicht mehr besteht.

Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung können Sie den Vertrag unter Beachtung der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dabei müssen Sie keinen Grund angeben. Häufig verlängern sich Rechtsschutz-Versicherungsverträge automatisch um ein Jahr und unabhängig davon, ob der Vertrag ein, drei oder fünf Jahre bestand. Deshalb sollten Sie das Vertragsende nicht verpassen. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Versicherung eingehen.

Ob Ihre Kündigungsfrist den üblichen drei Monaten entspricht, können Sie ebenso wie den nächstmöglichen Kündigungstermin in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.

Datum für ordentliche Kündigung ermitteln

Normalerweise beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Versicherungsabschluss. Wenn Ihre Versicherung also am 1. April begonnen hat, endet das Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres. Ihre Kündigung muss daher bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Versicherung vorliegen. Abweichend setzen einzelne Versicherer das Ende des Kalenderjahres als Kündigungstermin für den Versicherungsvertrag an. Damit endet der Vertrag am 31. Dezember, der letzte Tag der Kündigungsfrist wäre also der 30. September. Termine und Fristen finden Sie in Ihrem Vertrag.

Außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Umständen hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht für seine Rechtsschutzversicherung und muss sich nicht an vertragliche Kündigungsfristen halten. Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, um Ihren Vertrag zu beenden, können Sie dies entweder mit sofortiger Wirkung tun, oder Sie legen einen zukünftigen Termin vor Ende des laufenden Versicherungsjahres fest, an dem die Kündigung rechtskräftig wird. Im zweiten Fall gewinnen Sie zum Beispiel Zeit, um in Ruhe eine neue Versicherung zu finden. In allen Fällen müssen Sie Ihre Kündigung begründen, zum Beispiel durch die Ergänzung „Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch“. Gründe für die Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechts können sein:

Sonderkündigungsrecht

Erhöht die Versicherung den Beitrag, ohne die Leistung anzupassen oder zu verbessern, hat der Versicherungsnehmer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat und diese startet an dem Tag, an dem der Kunde von der Versicherung über die Beitragserhöhung informiert wird. Er kann dann zu dem Termin kündigen, ab dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

Informiert der Versicherte die Versicherung darüber, dass ein neues Risiko besteht – zum Beispiel der Kauf eines Motorrads zusätzlich zum versicherten Auto oder die Aufnahme eines anderen Jobs – hat diese das Recht, den Beitrag an die neuen Umstände anzupassen und die Beiträge zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent oder lehnt der Versicherer die Absicherung ab, kann der Versicherte ebenfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Tag, an dem der Versicherte über die Erhöhung informiert wurde.

Tritt ein Schadensfall ein und die Versicherung übernimmt nicht die Kosten für den Streitfall, kann der Versicherte ebenfalls kündigen. In diesem Fall hat er einen Monat Zeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem der Versicherte von der Ablehnung erfahren hat.

Tritt der Versicherungsfall ein und besteht für den Versicherten ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn die Versicherung den Fall übernommen hat. Ist der Versicherte nicht mit der Leistung oder dem Service der Versicherung zufrieden, kann er nach Erhalt der Entschädigungszahlung innerhalb von vier Wochen kündigen.

Besteht das Risiko nicht mehr, aufgrund dessen der Versicherte die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann er den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Zum Beispiel wenn er bei Renteneintritt keinen Berufsrechtsschutz oder bei Abmeldung des Fahrzeugs keinen Verkehrsrechtsschutz mehr benötigt. Der Grund muss im Kündigungsschreiben genannt werden. Anschließend erstattet die Versicherung die bereits gezahlten Beiträge zurück.

Kündigungsschreiben rechtswirksam formulieren

Neben Einhaltung aller Fristen muss auch die Form der Kündigung stimmen. Dabei haben Sie die Wahl, ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post oder Fax zu senden oder unseren digitalen Kündigungsservice auf Verivox zu nutzen. Egal, welchen Weg Sie wählen, die folgenden Punkte muss das Schreiben beinhalten, um rechtswirksam zu sein:

  • Name und Anschrift Ihres Versicherers (stehen im Versicherungsvertrag)
  • Ihren Namen und vollständige Adresse
  • die Versicherungsnummer (steht im Versicherungsvertrag)
  • einen Kündigungstermin oder die Angabe: "Kündigung mit sofortiger Wirkung"
  • Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Grund für das Sonderkündigungsrecht angegeben werden.

Um sicherzugehen, dass die Versicherung das Kündigungsschreiben erhalten hat, sollten Sie um eine Bestätigung innerhalb einer Frist bitten. Nutzen Sie den Postversand, gibt es die Möglichkeit, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Nutzen Sie unseren digitalen Kündigungsservice, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Für eine einfache und rechtswirksame Kündigung Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie unsere Musterkündigung nutzen.

Musterkündigungsschreiben herunterladen

Kündigung durch den Rechtsschutzversicherer

Der Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung kann von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Dabei sind vor allem drei Gründe ausschlaggebend für die Kündigung seitens des Versicherers:

  • Kündigung nach wiederholtem Leistungsfall: Wenn die Versicherung zum Beispiel innerhalb von zwölf Monaten zweimal eine Versicherungsleistung erbracht hat, kann sie ebenfalls eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt auch für sie einen Monat. Versicherungen nutzen diese Möglichkeit vor allem bei Kunden, die als „streitlustig“ gelten und den Rechtsschutz häufig in Anspruch nehmen. Solche Verträge sind meist unrentabel.
  • Erhöhtes Gefahrenrisiko: Ein weiterer Kündigungsgrund besteht für die Versicherungsgesellschaft dann, wenn aufgrund veränderter Gefahrenumstände ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten vorliegt, also der Versicherte sich beispielsweise ein weiteres Fahrzeug anschafft. In diesem Fall darf die Versicherung die Absicherung weiterer Risiken ablehnen und dem Versicherten kündigen.
  • Zahlungsverzug und vernachlässigte Informationspflicht: Kommt der Versicherte seiner Zahlungsverpflichtung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nach oder versäumt er, die Versicherung über eine Gefahrenerhöhung oder einem drohenden Rechtsfall zu informieren, darf die Versicherungsgesellschaft ihm ebenfalls die Kündigung aussprechen.

Haben Sie Ihre Kündigung von der Versicherung erhalten, erlöschen der Versicherungsschutz der Police und Ihre Beitragspflicht vier Wochen, nachdem das Kündigungsschreiben bei Ihnen angekommen ist. Wenn Sie weiterhin Wert auf Rechtsschutz legen, sollten Sie, sobald Ihnen gekündigt wurde, sofort aktiv nach einem neuen Anbieter suchen.

Besser selbst kündigen, als gekündigt zu werden?

Ja, denn hat der Versicherte innerhalb von zwölf Monate bereits mehrere Versicherungsleistungen erbracht, sollte sich der Versicherte überlegen, ob er der Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft nicht zuvorkommt und selbst kündigt. Da der Kunde im Antrag für seine neue Versicherung angeben muss, ob ihm der Versicherer gekündigt hat, kann es für den Gekündigten sonst schwierig werden, eine neue Gesellschaft zu finden. Kündigt er selbst, hat er in der Regel keinerlei Probleme, einen neuen Anbieter zu finden. Sollte der Versicherer die Kündigung bereits geschickt haben, bitten Sie ihn, diese zurückzunehmen, mit dem Hinweis, dass sie selbst kündigen, sobald sie einen passenden Anbieter gefunden haben.

Worauf muss ich beim Wechsel achten?

Kündigen Sie Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung möglichst erst dann, wenn Sie einen neuen Tarif gefunden und diesen abgeschlossen haben. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung zur anderen nahtlos ohne einen Tag der Unterbrechung erfolgt.

Achten Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz

Zum einen entfällt dann die Wartezeit für die Rechtsbereiche, die bereits durch die vorhergehende Police abgedeckten sind – sofern die Leistungen gleichartig zu denen des neuen Vertrags sind. Für neu hinzugekommene Rechtsbereiche werden die Kosten vom neuen Versicherer dennoch erst nach der vereinbarten Wartezeit übernommen.

Zum anderen muss die neue Rechtsschutzversicherung bei einem lückenlosen Übergang auch für Rechtsfälle bezahlen, die zum Zeitpunkt der neuen Versicherung aufgetreten sind, deren Ursache jedoch in der Zeit des Vorversicherers liegen. Vorausgesetzt es besteht ein Abkommen zwischen dem alten und dem neuen Versicherer. Sonst muss die Versicherung übernehmen, bei der Sie zum Zeitpunkt der Ursache versichert waren.

Bei Wechsel mit Wartezeit

Gibt es eine Lücke im Versicherungsschutz, gilt die Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss, sodass der Versicherungsnehmer für einen Gerichtsprozess, der in dieser Zeit zustande kommt, selbst zahlen muss. Auch laufende Prozesse werden dann nicht übernommen. Die Wartezeit dient den Versicherungen als Sicherheit, damit Kunden keine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen können, wenn bereits ein juristisches Verfahren droht. Im Moment bietet nur die ARAG einen Rechtsschutz ohne Wartezeit und rückwirkend an. Für diese Leistung fallen die Prämienkosten jedoch meist höher aus.

Wie lange gilt die alte Rechtsschutzversicherung?

Wenn eine Rechtsschutzversicherung vom Versicherten oder dem Versicherer gekündigt wurde, besteht ab dem Kündigungstermin kein Rechtsschutz mehr. Trotzdem gilt der Rechtsschutz der Police noch für Rechtsstreitigkeiten, deren Ursprung im zurückliegenden Versicherungszeitraum liegt – sofern der Versicherte in der Vergangenheit alle Beiträge ordnungsgemäß gezahlt hat. Dieser rückwirkende Anspruch auf Rechtsschutz muss in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Ende des Versicherungsverhältnisses geltend gemacht werden.

Aber auch wenn diese Ausschlussfrist abgelaufen ist, besteht der Anspruch auf Rechtsschutz weiterhin, wenn der Versicherte schuldlos erst nach dieser Frist von dem Versicherungsfall erfahren hat. Bei Verhandlungen darum, komm oft der folgende Paragraf zum Tragen: § 4a der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB).

Der Versicherte muss dann seiner ehemaligen Versicherung den Versicherungsfall – nachdem er davon erfahren hat –, unverzüglich und ohne absichtliche Verzögerung, melden. In diesem Fall übernimmt entweder die alte oder die neue Rechtsschutzversicherung die Deckung der Kosten des Altfalls in dem Umfang, der zum Zeitpunkt des Eintritts des Rechtsfalls bestanden hat, aber höchstens in dem neu vereinbarten Vertragsumfang.

Beispielfall Kostenübernahme alter Rechtsfall

Der Versicherte hat 2011 ein Auto gekauft und besaß zu diesem Zeitpunkt noch einen Rechtsschutz bei Versicherung A. Im Jahr 2015 wird eine Manipulation der Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung entdeckt, die vom Hersteller fälschlicherweise eingebaut wurde. Nachdem er davon erfahren hat, möchte er nun gegen den Autohersteller klagen. Im Jahr 2014 hat der Versicherte jedoch nahtlos zur Rechtsschutzversicherung B gewechselt. Obwohl der Versicherte erst nach der Ausschlussfrist von drei Jahren von dem Rechtsfall erfahren und ihn beim Versicherer A gemeldet hat, übernimmt nun die Versicherung B die Kosten für die gerichtlichen Auseinandersetzungen, da ein lückenloser, gleichwerter Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann.

Neue Rechtsschutzversicherung finden

Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine sinnvolle Ergänzung, wenn nur geringe finanzielle Rücklagen vorhanden sind. Denn bei einem Rechtsstreit können unter Umständen sehr hohe Kosten anfallen. Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie eine neue Rechtschutzversicherung, die zu Ihnen passt. Wählen Sie aus, welche Bereiche Sie versichern möchten, und vergleichen Sie verschiedene Rechtsschutzversicherungen bekannter Versicherer wie Advocard, ERGO und ARAG miteinander. So bekommen Sie eine genauen Überblick über Leistungen und Tarife.

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Persönliche Versicherungsberatung

Haben Sie Fragen zur Kündigung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung oder zu den im Vergleichsrechner angebotenen Tarifen? Dann fragen Sie einfach unsere Verivox-Versicherungsexperten. Wir beraten Sie gern und unverbindlich unter der kostenlosen Hotline.

06221 777 00 50

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Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

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