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Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale kann von jedem Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Sie senkt das zu versteuernde Einkommen. Belege sind in der Steuererklärung hierfür nicht nötig.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann fällt die Werbungskostenpauschale an?
  3. Weitere Werbungskosten
  4. Studienkosten sind Werbungskosten
  5. Wo eintragen?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Festgeldangebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu einer Höhe von 1.000 Euro (1.200 Euro ab 2022) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Nachweis über mögliche Werbungskosten erbringen, das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch.
  • Der Weg zum Arbeitsplatz reicht meist schon aus, um die Pauschalierung zu überschreiten.
  • Es empfiehlt sich, von Beginn des Jahres an alle Belege zu sammeln.
  • Rentner haben eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro im Jahr.

Wann fällt die Werbungskostenpauschale an?

Die Werbungskostenpauschale beträgt bislang 1.000 Euro jährlich. Ab dem 1. Januar 2022 soll sie auf 1.200 Euro ansteigen. Die Werbungskostenpauschale für Rentner beträgt 102 Euro im Jahr.

Einzelne Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben lohnt sich nur, wenn die Summe aller Werbungskosten die Pauschale von 1.000 / 1.200 Euro überschreitet.

Als Werbungskosten versteht das Steuerrecht die Aufwendungen, die eine Person leisten muss, um einen Gewinn zu erzielen. Bei Wertpapieren sind es beispielsweise die Depotführungsgebühren, bei vermietetem Wohneigentum unter anderem das Verwalterhonorar. Bei Arbeitnehmern können unterschiedliche Werbungskosten anfallen.

Bei den Werbungskosten lohnt sich oft die Kilometerpauschale, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den täglichen Weg zur Arbeit angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie den Weg zum Arbeitsplatz zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Moped, dem Auto oder dem öffentlichen Personennahverkehr zurücklegen.

Berücksichtigt wird der einfache Weg zum Arbeitsplatz mit 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent pro Kilometer.

Rechenbeispiel

Gehen wir von 220 Arbeitstagen pro Jahr aus bei einem einfachen Arbeitsweg von 15 Kilometern.

  • Entfernung Wohnung - Arbeitsplatz 15 Kilometer
  • 15 ∗ 0,30 Euro = 4,50 Euro
  • * 220 Tage = 990 Euro.

Allein durch den Arbeitsweg wird die Werbungskostenpauschale in diesem Beispiel fast schon erreicht. Wenn nun weitere Werbungskosten hinzukommen, lohnt es sich, diese in der Steuererklärung anzugeben.

Welche Werbungskosten gibt es noch für Arbeitnehmer?

Die Liste der Werbungskosten ist zwar nicht endlos, aber doch recht umfangreich. Wer sich beruflich weiterbildet, kann die Ausgaben dafür ebenso steuerlich geltend machen wie diejenigen, die eine neue Ausbildung absolvieren.

Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften gelten ebenso als Werbungskosten wie die Beiträge zur Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung.

Einige Berufe setzen eine bestimmte Kleidung voraus, beispielsweise Spezialstiefel mit Stahlkappen. Je nachdem, wie spezifisch die Kleidung ausfällt, sind die Aufwendungen dafür ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Wer eine private Unfallversicherung mit 24-Stundenschutz nutzt, sollte seinen Versicherer anschreiben, dass dieser die Prämie entsprechend der Dauer von Arbeitszeit und Privatleben aufschlüsselt. Der Prämienanteil, der auf die Arbeitszeit entfällt, gilt ebenfalls als Werbungskosten.

Zu den hier aufgeführten Aufwendungen kommen noch als Werbungskosten:

  • Steuerberater
  • Kosten für Unfall auf dem Arbeitsweg
  • Kosten bei Berufskrankheit
  • Kontoführungsgebühr
  • Kosten für Bewerbungen
  • Bewirtungskosten
  • häusliches Arbeitszimmer
  • Arbeitsmittel

Da im Laufe eines Jahres einige Aufwendungen zusammenkommen können, empfiehlt es sich, von Beginn an die Quittungen aufzuheben.

Studienkosten sind Werbungskosten

Die Ausgaben, die mit einem Hochschulstudium einhergehen, fallen in der Regel hoch aus und gelten als Werbungskosten. Computer und Bücher sind nur zwei Kostenfaktoren. Da viele Studenten aber kein Einkommen erzielen, erstellen sie auch keine Steuererklärung.

Was viele Studenten nicht wissen: Sie können auch ohne Einkommen jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Die steuerlich abzugsfähigen Ausgaben für das Studium kumulieren in Form eines Verlustvortrages. Nach dem ersten Jahr der Berufstätigkeit führen sie in ihrer Einkommensteuererklärung die kumulierten Werbungskosten aus dem Studium an und senken damit die Steuerlast erheblich.

Werbungskostenpauschale: Wo eintragen?

Wer als Arbeitnehmer die Obergrenze von 1.000 Euro (1.200 Euro ab 2022) nicht übersteigt, muss keinerlei Eintragung vornehmen. Die Pauschale wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt. Tritt der Fall ein, dass die tatsächlichen Werbungskosten die Pauschale übersteigen, müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler diese in der Anlage N, Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, angeben.

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