Unfallkosten nach Autounfall steuerlich absetzen
Stand: 30.07.2026
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Bei Autounfällen mit mehreren Beteiligten wird immer eine Schuld oder Teilschuld ausgesprochen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers leistet dann für beim Unfallgegner entstandene Schäden. Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Unfallverursacher oder ein Geschädigter die Kosten nach einem Autounfall selbst tragen kann oder muss – und in einigen davon ist es möglich, die gesamten Kosten oder einen bestimmten Teil der Kosten steuerlich abzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
- Dabei ist es wichtig, die genaue Höhe der Kosten und die mögliche Leistung der gegnerischen Versicherung anzugeben.
- Bei einem Schaden durch einen Dritten kann der Geschädigte auch die Wertminderung einrechnen.
- Selbstständige erfassen die Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung, nicht in der Steuererklärung selbst.
Wann kann man Unfallkosten steuerlich absetzen?
Es gibt zwei Grundvoraussetzungen dafür, dass Sie Unfallkosten als Werbungskosten steuerlich absetzen können:
- Der Unfall geschieht auf dem Arbeitsweg oder auf einer Dienstfahrt.
- Sie tragen alle Unfallkosten selbst.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Unfallkosten vollständig als außergewöhnliche Belastung anzugeben, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie fahren ein Familienmitglied mit Behinderung oder Ihr krankes Kind zu einem Arzttermin oder wegen eines Notfalls in ein Krankenhaus.
- Sie zahlen alle anfallenden Kosten selbst.
Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs
Auch ein Park- oder Hagelschaden zählt möglicherweise als absetzbarer Unfall – zum Beispiel, wenn er passiert, während Sie beruflich mit dem Auto unterwegs sind oder es für die Arbeit geparkt haben. Wichtig ist nur, dass Sie die Kosten selbst tragen.
Unfallkosten selbst tragen – Gründe und Möglichkeiten
In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Kosten, die bei einem Autounfall entstehen. Haben mehrere Parteien eine Teilschuld am Unfall, werden die Kosten unter den Versicherungen aufgeteilt. Für Fahrzeuge aus Europa und einigen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrika gilt die grüne Versicherungskarte. Außerdem kümmert sich bei allen Fällen mit Fahrzeugen aus weiteren Ländern das Deutsche Büro Grüne Karte darum, dass kein Geschädigter nach einem Autounfall auf den Kosten sitzen bleibt. Es kommt somit in der Praxis so gut wie nicht vor, dass Sie nach einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug die Unfallkosten selbst tragen müssen.
In manchen Fällen lohnt es sich allerdings, einen Unfallschaden selbst zu bezahlen. Leistet die Versicherung, steigt infolge der Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr der Versicherungsbeitrag.
Handelt es sich um einen
- Vollkaskoschaden bis etwa 1.300 Euro oder
- Haftpflichtschaden bis etwa 1.500 Euro,
dann ist es mit Blick auf die für einige Zeit höheren Kfz-Versicherungsbeiträge in der Regel sinnvoll, die Unfallkosten aus eigener Tasche zu bezahlen.
Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich
Bei Obliegenheitsverletzung, wenn Sie zum Beispiel falsche Angaben machen, alkoholisiert einen Unfall verursachen oder Fahrerflucht begehen, kann Ihr Versicherer Sie in Regress nehmen. Das bedeutet, er ersetzt die Schäden Ihres Unfallgegners, fordert aber einen gewissen Geldbetrag von Ihnen zurück, den Sie selbst bezahlen müssen. Diesen Betrag können Sie nicht von der Steuer absetzen.
Welche Unfallkosten sind steuerlich absetzbar?
Bei und nach einem Unfall entstehen häufig mehr Ausgaben als nur die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug. Passiert der Unfall bei einer dienstlichen Fahrt und zahlen Sie alle entstandenen Kosten selbst, können Sie neben den Reparaturkosten für Ihr eigenes oder ein geliehenes Fahrzeug folgende Posten von der Steuer absetzen:
- Kosten für Taxifahrt oder Leihwagen
- Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
- Fahrten zu Rechtsberatung, Gericht oder Werkstatt
- Kosten für Arbeitsmittel, die repariert oder ersetzt werden müssen
- unter Umständen Wertminderung des Fahrzeugs
Ist die Selbstbeteiligung bei Kfz-Schaden steuerlich absetzbar?
Haben Sie zum Beispiel nach einem Vollkaskoschaden auf dem Arbeitsweg Ihre Kfz-Versicherung eingeschaltet, wird Ihre Selbstbeteiligung von der Leistung der Versicherung abgezogen. Diesen Teil – meist sind 300 Euro vereinbart – können Sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben.
Als außergewöhnliche Belastung können Sie die Selbstbeteiligung absetzen, wenn der Unfall zum Beispiel auf dem Weg zum Arzt passiert, wenn Ihr Kind krank ist.
Welche Belege verlangt das Finanzamt?
Steuerpflichtige haben nicht mehr die Pflicht, die Belege mit Abgabe der Steuererklärung einzureichen. Die Abgabepflicht wurde durch die Vorhaltepflicht ersetzt. Das bedeutet, dass alle Belege zu steuerlich abzugsfähigen Kosten aufbewahrt und nur auf Verlangen der Finanzbehörde vorgelegt werden müssen. Zu den aufzubewahrenden Belegen zählt auch der Unfallbericht der Polizei als Nachweis.
Die Berechnung der steuerlich abzugsfähigen Unfallkosten basiert auf den Ausgaben, die tatsächlich für den Fahrzeughalter entstanden sind. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist ein Gutachten, das auch den Wertverlust des Autos bescheinigt. Von den Kosten für die Beseitigung der Unfallschäden und dem Wertverlust wird die Leistung der Versicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Kaskoversicherung abgezogen.
Wertverlust des Fahrzeugs nicht immer anrechenbar
Der Wertverlust kann nur geltend gemacht werden, wenn der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde. Bei einem Vollkaskoschaden besteht kein Anspruch auf Entschädigung der Wertminderung.
Wo werden die Unfallkosten in der Steuererklärung eingetragen?
Der Eintrag hängt davon ab, unter welchen Umständen der Unfall passierte. Die Kosten nach einem Schaden während der Berufsausübung tragen Sie in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Die Aufwendungen gelten als Werbungskosten, erfassbar unter "Sonstiges".
Bei einer Fahrt zur Uni finden Sie beispielsweise das Eintragungsfeld im Mantelbogen unter Sonderausgaben. Gelten die Unfallkosten als außergewöhnliche Belastungen, können Sie sie im Mantelbogen auf Seite drei eintragen.