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Mietrechtsschutz: Wann sich eine Versicherung lohnt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Selbst wenn sich Mietparteien im Streitfall um eine gütliche Lösung bemühen - nicht immer geht es ohne Justizverfahren. Landen die Fälle vor Gericht, kann es teuer werden. Ein Rechtsschutz kann helfen. Ein Mieterverein bietet nur in begrenztem Maß Schutz.

Speziell Versicherungen gibt es für Mieter um die 100 Euro im Jahr (150 Euro Selbstbeteiligung), hat die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 11/2021) herausgefunden. Alternativ kann man einen Rechtsschutz auch über eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein bekommen. Dort liegen die Jahresbeiträge laut Finanztest zwischen 80 und 120 Euro.

Versichert ist der Mieter in aller Regel dann, wenn er sich gegen eine Mieterhöhung, Kündigung oder Nebenkostenabrechnung wehren will. Zudem springen die Anbieter ein, wenn es Streit um Schönheitskorrekturen oder Schimmelbeseitigung gibt. Außerdem können Auseinandersetzungen über einbehaltene Kaution oder mit Untermietern mitversichert sein.

Bei der Rechtsschutzversicherung haben Mieter mehr Möglichkeiten

Allerdings gibt es Unterschiede zwischen der Versicherung über Mietvereine und dem Abschluss einer Rechtsschutzpolice, schreibt Finanztest. Bei einer Rechtsschutzversicherung haben Kunden das Recht auf freie Anwaltswahl. Beim Mieterverein müssen sich Mitglieder im vorgerichtlichen Stadium von Vereinsjuristen beraten lassen. Das kostet - im Vergleich zur Rechtsschutzpolice - häufig extra. Erst wenn es vor Gericht geht, kann der Anwalt bei Mietervereinen frei gewählt werden.

Für Streit unter Mitmietern kommen Mietervereine laut Finanztest zudem oft nicht auf. Hier seien lediglich Auseinandersetzungen des Mieters mit dem Vermieter versichert.

Beim Mieterverein entfällt die Wartezeit

Vorteil der Mitgliedschaft im Mieterverein: Die Beratung durch die Vereinsjuristen können Mitglieder auch für bereits bestehende Streitigkeiten in Anspruch nehmen. Nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gilt hingegen meist eine Wartezeit von drei Monaten. Tritt in dieser Zeit ein Streitfall ein, zahlt die Versicherung noch nicht.