Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bauherrenrechtsschutzversicherung: Was ist versichert?

Das sagen unsere Kunden über uns



4.9 von 5

  • 272891

    Bewertungen

  • 96% zufriedene Kunden

  • 100% neutrale Bewertungen




4.8 von 5

  • 45430 Bewertungen
  • insgesamt bei Trustpilot
Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Warum ist eine Bauherrenrechtsschutzversicherung sinnvoll?
  3. Was ist in der Bauherrenrechtsschutz versichert?
  4. In welchen Fällen leistet die Bauherrenrechtsschutz?
  5. Wann besteht kein Versicherungsschutz in der Bauherrenrechtsschutz?
  6. Selbstbeteiligung und Mediation
  7. Ist die Bauherrenrechtsschutz auch noch nach Baubeginn möglich?
  8. Was kostet eine Bauherrenrechtsschutzversicherung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauherrenrechtsschutzversicherung ist ohne Wartezeit möglich, muss aber vor Baubeginn abgeschlossen werden.
  • Die Bauherrenrechtsschutz greift für private Bauherren.
  • Sie greift für alle privaten Bau- und Sanierungsvorhaben.
  • Der Beitrag orientiert sich an den Gestehungskosten.

Warum ist eine Bauherrenrechtsschutzversicherung sinnvoll?

Zunächst einmal muss der Begriff "Bauherr" geklärt werden. Bei einem Bauherren handelt es sich um eine natürliche Person, welche die gesamte persönliche Verantwortung für ein Bauvorhaben trägt. Damit wird er rechtlich von einem Bauunternehmen abgegrenzt, welches eine spezielle Rechtsschutzversicherung für das Baugewerbe benötigt.

Den Traum von der eigenen selbstgeplanten Immobilie zu verwirklichen geht mit zahlreichen Risiken einher. Was auf dem Papier zunächst alles ganz einfach scheint, kann in der Realität ganz schnell mit Fallstricken behaftet sein. Der Architekt macht Kalkulationsfehler, die später zu einer deutlich höheren Kapitaldecke führen. Der Bauträger oder die einzelnen Handwerker pfuschen oder machen Fehler in der Ausführung. Zu guter Letzt klagt der künftige Nachbar, weil er sich durch Bauschutt und Baulärm belästigt fühlt. Alles kein guter Start für das neue Zuhause.

Die Klage des Nachbarn ist nicht nur ärgerlich, sondern kann ebenfalls teuer werden. Allerdings ist hier die private Rechtsschutzversicherung der richtige Ansprechpartner. Für alle anderen Rechtsstreitigkeiten rund um den Bau bietet die Bauherrenrechtschutzversicherung die Lösung. Sie übernimmt auch die Kosten, wenn es aufgrund verspätet aufgetretener Baumängel Monate nach der Abnahme des Objektes zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Ein Hausbau stellt in der Regel ein Unterfangen im sechsstelligen Euro-Bereich dar. Den Bauherren treibt die Frage, ob die Termine gehalten werden, oder ob das Sanitärunternehmen nur auf der Baustelle herumsteht, weil der Fußboden noch nicht begehbar ist. Jetzt noch Geld für einen Anwalt in die Hand zu nehmen, wird für den einen oder anderen Bauherren kritisch – meist steckt das Ersparte im Neubau. Mit einer Bauherrenrechtsschutzversicherung muss kein Immobilienbesitzer klein beigeben, sondern kann sich erfolgreich gegen seine Vertragspartner wehren.

Was ist in der Bauherrenrechtsschutz versichert?

Die Bauherrenrechtsschutzversicherung greift für

  • privat genutzte Immobilien in Deutschland
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Ferienwohnungen/Ferienhäuser

Versichert sind nicht nur die Bauphase, sondern auch der Grundstückserwerb und von Seiten der Baubehörde genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Veränderungen am Gebäude, eines Gebäudeteils oder des Grundstücks.

In welchen Fällen leistet die Bauherrenrechtsschutz?

Grundsätzlich deckt die Bauherrenrechtsschutz alle Streitigkeiten rund um den Neubau oder das Sanierungsobjekt ab. Dazu zählen Regressansprüche aufgrund Fehler des Architekten oder des Ingenieurs. Abgedeckt sind auch Verfahren gegen Lieferanten, wenn diese beispielsweise fehlerhafte oder falsche Materialien geliefert haben und keinen Ersatz leisten wollen. Pfusch am Bau ist oft nicht sofort sichtbar. Wurde bei der Außenisolierung des Kellers geschlampt, wird dies in der Regel oft erst nach Monaten oder Jahren durch die feuchten Stellen an der Wand sichtbar. Für den Bauherren liegt im juristischen Umfeld seines Bauvorhabens genügend Sprengstoff. Die Kosten für einen Rechtsstreit sind im Vorfeld kaum absehbar. Eine Bauherrenrechtsschutzversicherung bedeutet zumindest, das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits auszuschließen.

Wann besteht kein Versicherungsschutz in der Bauherrenrechtsschutz?

Wurde die Versicherung in Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen, darf weder mit dem Bau oder einer Sanierung bereits begonnen worden sein. Gewerblich genutzte Immobilien fallen bei einigen Anbietern nicht unter den Versicherungsschutz. Für diese muss der Bauherr einen gesonderten gewerblich ausgerichteten Vertrag abschließen. Streitfälle in Zusammenhang mit der Finanzierung sind ebenso von der Leistung ausgeschlossen wie die anwaltliche Prüfung der Verträge, die der Bauherr in Zusammenhang mit dem Bau oder der Sanierung geschlossen hat.

Selbstbeteiligung und Mediation

Üblicherweise beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall. Diese kann 250 Euro, 500 Euro oder mehr betragen. Die Versicherer haben allerdings vor einiger Zeit erkannt, dass es auch billiger geht, als vor Gericht zu ziehen. Anstelle von anwaltlichen Auseinandersetzungen etablieren sich Mediationen immer mehr als Konfliktlösung. Speziell ausgebildete Anwälte suchen gemeinsam mit den Parteien nach einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung. Für die Versicherer bedeutet dies eine hohe Kosteneinsparung, die sie in Form eines Verzichtes auf die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers bei einem Mediationsverfahren an diesen weitergeben. Erst wenn die Mediation scheitert, kommt es zum Klageweg. Die Selbstbeteiligung wird dem Versicherungsnehmer in diesem Fall dennoch erlassen.

Ist die Bauherrenrechtsschutz auch noch nach Baubeginn möglich?

Üblicherweise gilt, mit Ausnahme der Verkehrsrechtsschutz, bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit. Diese beträgt je nach Modul zwischen einem Monat bis hin zu drei Jahren. Der nachträgliche Abschluss einer solchen Police ist nicht möglich. Es gibt zwar Versicherer, die auch eine Bauherrenrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbieten, aber dennoch muss der Vertrag vor Baubeginn oder dem Beginn der Sanierung abgeschlossen sein. Für Bauträger gilt die Ausnahme, dass das Datum des notariellen Kaufvertrages ausschlaggebend ist.

Hintergrund dafür ist, dass Rechtsschutzversicherer das Risiko ausschließen möchten, für einen bereits bestehenden Rechtsstreit herangezogen zu werden. Damit wäre das Verlustgeschäft vorprogrammiert. Der Versicherungsnehmer hat ein laufendes Verfahren, bezahlt eine Jahresprämie und kündigt wieder. Vor dem Hintergrund, dass eine Bauherrenrechtsschutzversicherung je nach Gesellschaft bis zu 10.000 Euro Kosten übernimmt, ist dies nachvollziehbar.

Was kostet eine Bauherrenrechtsschutzversicherung?

Die Prämie für die Bauherrenrechtsschutzversicherung basiert auf dem Wert des zu erstellenden Gebäudes. Dieser Wert beinhaltet den Kaufpreis des Grundstücks, Architektenleistung, Baumaterial, Löhne für Handwerker, kurz, aller Kosten, die mit dem Bau der Immobilie in Zusammenhang stehen. Nicht zu vergessen sind die Erschließungskosten, falls das Grundstück noch nicht an das öffentliche Kanalnetz und die Stromversorgung angeschlossen ist. Handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme, greifen die Kosten, die für die Sanierung anfallen. Das Grundstück spielt in diesem Fall keine Rolle. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist die Bauherrenrechtsschutz Bestandteil der Mieter- respektive Vermieterrechtsschutzversicherung.