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Verband fordert Reform der Grunderwerbssteuer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) lobt das Vorhaben der Bundesregierung, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu senken. Doch die Teilung der Maklerkosten seit nicht genug: Auch die Grunderwerbssteuer müsse reformiert werden. Laut BSB könnten Erleichterungen bei der Grunderwerbssteuer Corona-bedingten Belastungen der Verbraucher bei Immobilienkäufen entgegenwirken.

Senkung der Grunderwerbssteuer als Entlastung

Um nachhaltig den Immobilienerwerb für Verbraucher bezahlbarer zu machen, schlägt der Verbraucherschutzverband stattdessen eine Reform der Grunderwerbssteuer vor. Sie wird seit 2006 von den Bundesländern festgelegt und hat seit 2010 für ein dreifaches Steueraufkommen in diesem Bereich gesorgt. Je nach Region werden bis zu 6,5 Prozent der Kaufsumme als Steuer fällig. „Die Länder haben durch die stetige Erhöhung der Grunderwerbssteuer deutlich vom Immobilienboom profitiert“, so Becker. „Eine Steuersenkung wäre ein wichtiges Signal, um gerade in Zeiten der Corona-Krise für Stabilität zu sorgen und Verbraucher beim Immobilienkauf besser zu unterstützen.“ Nur mit langfristigen Förderungen könne das Ziel erreicht werden, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und somit neuen Wohnraum zu schaffen.

Maklerkosten können eingepreist werden

Der Bundestag hat die Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer kürzlich beschlossen. Bisher haben Immobilienkäufer in den meisten Bundesländer die Maklerkosten vollständig getragen. Das neue Gesetz sorgt nun dafür, dass Käufer und Verkäufer sie zu gleichen Anteilen zahlen. Die Regelung kann Erwerber damit um bis zu 3 Prozent des Kaufpreises entlasten – zumindest theoretisch. „Die Gefahr besteht, dass Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen. Dieser Mitnahmeeffekt konnte besonders in den Ballungsregionen auch auf Seiten der Unternehmen beim Baukindergeld beobachtet werden“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Aus diesem Grund profitieren Käufer auch nicht von mehr Transparenz beim Vertragsabschluss, wie von Seiten der Bundesregierung erhofft. Denn es sei nie klar, ob die Maklerprovision im Vorfeld auf die Kaufsumme aufgeschlagen wurde, so Verbraucherschützer Becker.