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Neue Marktregeln für die Bilanzierung im Gasbereich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat jetzt über die neuen Regeln der Bilanzierung im Gasbereich entschieden. Mit diesem Beschluss vereinfachen sich die Prozesse, die zwischen Lieferanten und Netzbetreibern im Rahmen des sog. Bilanzausgleichs abzuwickeln sind. Zugleich werden transparente und diskriminierungsfreie Marktregeln etabliert. "Dies ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer wirksamen Öffnung des Gasmarkts für den Wettbewerb. Die aus der Branche angekündigten Gaspreiserhöhungen belegen nachdrücklich, dass der Ordnungsrahmen ausgebaut werden muss, der attraktive wettbewerbliche Angebote neuer Lieferanten fördert", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, heute in Bonn.

Beim Bilanzausgleich handelt es sich um eine finanzielle Kompensation, die für die Bereitstellung sog. Ausgleichsenergie erforderlich ist. Die Gaseinspeisung durch den Lieferanten erfolgt aufgrund eines vorab prognostizierten Verbrauchs, der in der Regel von der tatsächlichen Entnahme des Letztverbrauchers abweicht. Eine Prognose bedingt Fehlmengen bzw. überschüssige Mengen im Bilanzkreis des Lieferanten. Diese werden zwischen den Bilanzkreisnetzbetreibern und den Lieferanten im Rahmen des Bilanzausgleichs vergütet. Alle Fehl- oder Überschussmengen zusammen können dazu führen, dass zur Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung in dem betroffenen Marktgebiet technische Steuerungsmaßnahmen erforderlich werden. Es ist dann Aufgabe der Bilanzkreisnetzbetreiber, die zum technischen Ausgleich des Netzes erforderliche Regelenergie bereitzustellen. Dabei ist die Speicherfähigkeit des Netzes ("Netzpuffer") zu nutzen.

Kerninhalt der neuen Regelungen ist ein Übergang von der bisherigen Stundenbilanzierung auf die Tagesbilanzierung. Abweichungen während eines Tages haben zukünftig auf die Bilanz und damit auf die Kosten des Lieferanten keinen Einfluss. Allein dadurch wird für die meisten Lieferanten der Netzzugang erheblich vereinfacht und verbilligt. Darüber hinaus orientiert sich der Preis für die Ausgleichsenergie an ausgewählten Marktpreisen. Bei der Versorgung von Haushalts- und Gewerbekunden entfällt zudem das Prognoserisiko des Gaslieferanten, da die bilanzrelevanten Liefermengen auf Grundlage von Standardlastprofilen bereits am Tag vor der tatsächlichen Belieferung feststehen. Hinsichtlich dieser Kundengruppe bestanden für den Gaslieferanten bislang die größten Risiken, was eine preisgünstige Belieferung erschwerte. Ähnliche Vereinfachungen gelten auch für Industriekunden. Zugleich enthalten die neuen Regelungen finanzielle Vorkehrungen, um einen Missbrauch des Ausgleichsleistungssystems durch einzelne Lieferanten zu vermeiden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur erklärte hierzu: "Bei dieser Entscheidung fühle ich mich vor allem dem Verbraucher und dem Wettbewerb verpflichtet. Mit den neuen Marktregeln für den Bilanzausgleich werden aber auch Chancen und Risiken im Gashandel neu definiert. So sollte es gelingen, die zur weiteren Öffnung des Gasmarkts unabdingbare Neuordnung des Ausgleichsleistungssystems voranzutreiben."

Die bislang praktizierten vertraglichen Regelungen zum Bilanzausgleich waren verbesserungsbedürftig. Das bestätigt auch ein von der Bundesnetzagentur vergebenes Gutachten. Bereits im letzten Jahr hatte die Bundesnetzagentur - gestützt auf dieses Gutachten - einen öffentlichen Konsultationsprozess eingeleitet. Nach intensiven Gesprächen zwischen den Verbänden BGW, VKU und GEODE legten diese der Bundesnetzagentur Mitte März dieses Jahres einen gemeinsamen Lösungsvorschlag vor, der auch von sämtlichen Bilanzkreisnetzbetreibern mitgetragen wurde. Im Einklang hiermit veröffentlichte die Behörde daraufhin ein Grundmodell der Ausgleichsleistungs- und Bilanzierungsregeln, das in Eckpunkten ein neues Bilanzierungssystem vorzeichnete. Die Stellungnahmen der Branche sowie die Ergebnisse einer Anhörung hierzu und Hinweise aus den Reihen energieintensiver Industriebereiche wurden bei der jetzigen Festlegung des Bilanzierungssystems berücksichtigt.

Alle Bilanzkreisverträge müssen den Festlegungen der Bundesnetzagentur ab dem 1. Oktober 2008 entsprechen, bestehende Verträge sind anzupassen.