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Die Bilanz eines Unternehmens gibt Auskunft über die Herkunft sowie die Verwendung des Kapitals eines Unternehmens. Dabei werden die Vermögenswerte, die Aktiva, und das Kapital, die Passiva, gegenübergestellt. Grundlage für die Erstellung einer Bilanz ist eine Gewinn- und Verlustrechnung. Bei der Bilanz handelt es sich um eine auf einen Stichtag festgelegte Unternehmensanalyse, während die Gewinn- und Verlustrechnung den Geschäftserfolg für eine bestimmte Periode dokumentiert. Voraussetzung für die Erstellung einer Bilanz ist die doppelte Buchführung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Aufgaben der Bilanz
  3. Bilanzierungsvoraussetzungen gemäß Handelsgesetzbuch
  4. Die Gliederung der Bilanz
  5. Grundlage der Bilanzierung
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Girokonten vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bilanz gibt einen rechtlich verbindlichen Überblick über das Vermögen des Unternehmens und die im abgelaufenen Geschäftsjahr getätigten unternehmerischen Aktivitäten.
  • Die Erstellung einer Bilanz basiert auf den Vorgaben durch das Handelsgesetzbuch (HGB).
  • Die Bilanz wird in Aktiva und Passiva untergliedert.
  • Die Bilanz muss am Ende ausgeglichen sein, das heißt auf jeder Seite, Aktiva und Passiva, steht am Ende unter dem Strich die gleich Zahl.

Die Aufgaben der Bilanz

Eine Bilanz erfüllt unterschiedliche Funktionen. Zum einen dient sie der Dokumentation. Sie gibt einen rechtlich verbindlichen Überblick über das Vermögen des Unternehmens und die im abgelaufenen Geschäftsjahr getätigten unternehmerischen Aktivitäten. Das Eigenkapitalkonto gibt Auskunft über den Gewinn oder den Verlust eines Unternehmens und bietet damit Vergleichsmöglichkeiten mit vorangegangenen Bilanzierungsperioden. Die detaillierte Aufstellung der Gewinne respektive Verluste basiert auf der im Vorfeld erfolgten Gewinn- und Verlustrechnung. Zu guter Letzt beinhaltet eine Bilanz auch eine Informationsfunktion.

Bilanzierungsvoraussetzungen gemäß Handelsgesetzbuch

Die Erstellung einer Bilanz kann nicht nach billigem Ermessen des Unternehmens erfolgen, sonder basiert auf den Vorgaben durch das Handelsgesetzbuch (HGB). Das HGB regelt auch, welche Unternehmen bilanzierungspflichtig sind. Dazu zählen generell alle Kapitalgesellschaften sowie Einzelunternehmer und Gewerbetreibenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro oder einem Gewinn von 50.000 Euro. Wurden diese Zahlen erstmalig überschritten, fordert das Finanzamt die Bilanz nach. Solange die Forderung aussteht, kann mit der herkömmlichen Gewinn- und Verlustrechnung fortgefahren werden. Freiberufler sind generell von einer Bilanzierungspflicht ausgenommen.

Die Gliederung der Bilanz

Der Paragraf 266 HGB schreibt klar vor, wie eine Bilanz strukturiert sein muss. Die Untergliederung erfolgt in Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft).

Aktiva

  • Anlagevermögen, unterteilt in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen
  • Umlaufvermögen, unterteilt in Vorräte, Forderungen und Wertpapiere
  • Rechnungsabgrenzungsposten (bestehende, aber noch nicht fällige Forderungen)
  • Aktive latente Steuern (künftige Steuervorteile)
  • Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
  • Nicht durch Eigenkapital unterlegter Fehlbetrag

Passiva

  • Eigenkapital, unterteilt in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinnvortrag oder Verlustvortrag, Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag und nicht durch Eigenkapital gedeckter Jahresfehlbetrag
  • Rückstellungen, unterteilt in Rückstellungen für Pensionen, Steuern und sonstige Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten (bestehende, aber noch nicht fällige Verbindlichkeiten)
  • Passive latente Steuern (künftige Steuerlasten)

Die Bilanz muss am Ende ausgeglichen sein, das heißt auf jeder Seite, Aktiva und Passiva, steht am Ende unter dem Strich die gleich Zahl. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag entsteht dann, wenn die Verluste im Berichtszeitraum so hoch ausfallen, dass sie das Eigenkapital übersteigen. Bankbilanzen weichen von der Darstellung einer üblichen Handelsbilanz ab, sind bei der Aufteilung der Aktiv- und Passivpositionen fast spiegelverkehrt. Finanzanlagen einer Firma auf der Aktivseite stellen bei einer Bank Verbindlichkeiten auf der Passivseite dar. Die Internationalisierung der Unternehmen führte dazu, dass es abweichend von den nationalen Vorgaben zur Erstellung einer Bilanz auch einen internationalen Ansatz zur Bilanzgliederung entsprechend dem International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit von Bilanzen von Unternehmen unterschiedlicher Herkunftsländer sichergestellt.

Grundlage der Bilanzierung

Eine Bilanz basiert auf den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“, die wiederum im HGB geregelt sind. Eine Bilanz verfolgt am Ende zwei Prinzipien. Zum einen liegt ihr die „Bilanzwahrheit“, zum anderen die „Bilanzklarheit“ zugrunde. Bilanzwahrheit bedeutet, dass alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß entsprechend den Buchführungsrichtlinien erfasst sind. Das Prinzip der Bilanzklarheit sagt aus, dass die Verbuchung der Geschäftsvorfälle und die daraus resultierende Dokumentation so erfolgen müssen, dass sie klar ersichtlich und nachvollziehbar sind. In der Bilanz müssen alle Tatsachen, die zwischen zwei Stichtagen bekannt sind, berücksichtigt werden.

Zeitverzögerte Geschäftsvorfälle

Bilanziert ein Unternehmen zum 31.12. eines Jahres, kann es durchaus passieren, dass der Bezug einer Leistung und deren Bezahlung nicht im selben Jahr stattfinden. Ein klassisches Beispiel ist die Telefonrechnung. Im Dezember geführte Telefonate werden erst im Januar abgerechnet. Vor diesem Hintergrund werden Bilanzen selten im Januar erstellt, sondern erst zwei bis drei Monate nach Bilanzstichtag. Leistungen, die auf der anderen Seite bereits erbracht wurden, aber noch nicht bezahlt sind, müssen ebenfalls bewertet werden. Dennoch müssen die Unternehmen ihre Bilanzen zeitnah vorlegen. Dieser Umstand führt dazu, dass Bilanzen nicht immer hundertprozentig eindeutig ausfallen.

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