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Hamburger reichen erste Sammelklage gegen Gaspreise ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg (dpa) - 52 Kunden des norddeutschen Gasversorgers E.ON Hanse haben am Dienstag die bundesweit erste Sammelklage gegen höhere Gaspreise beim Landgericht Hamburg eingereicht. Die Klage richtet sich gegen zwei Preiserhöhungen von zunächst zehn Prozent zum 1. Oktober 2004 und weiteren 2,8 Prozent zum 1. Februar 2005, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die bei der Klage als Unterstützer mitwirkt. "Damit wollen wir ein Signal für alle Gaskunden in Deutschland setzen", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Günter Hörmann.

Die Verbraucher halten die Erhöhungen für ungerechtfertigt und wollen E.ON Hanse zwingen, die Kalkulation offen zu legen. Mit der Klage beantragen die Kunden die gerichtliche Feststellung, dass sie den verlangten erhöhten Preis nicht zahlen müssen. Im Durchschnitt geht es um 136 Euro. Das Landgericht muss nun zunächst über die Zulässigkeit der Feststellungsklage entscheiden. "Dann hat E.ON Hanse die Wahl, entweder auf die Erhöhung zu verzichten oder die Hosen herunterzulassen", sagte der Anwalt der Kläger, Joachim Bluhm. Die Gasversorger hätten bislang gerichtliche Auseinandersetzungen gescheut, um sich nicht in die Karten blicken zu lassen. Mit einem Urteil der ersten Instanz rechnet Bluhm im Spätherbst dieses Jahres.

Für E.ON Hanse - mit Kunden in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen - erklärte ein Sprecher, das Unternehmen sei fest davon überzeugt, dass seine Preispolitik einer rechtlichen Prüfung standhalte. E.ON Hanse gehöre unter den Gasversorgern zum günstigsten Drittel in Deutschland. Das Unternehmen begründet die höheren Preise vor allem mit der vertraglichen Bindung der Gaspreise an die Ölpreise, die stark gestiegen seien. Dazu heisst es bei der Verbraucherzentrale, eine solche Bindung sei in den Verträgen der Endkunden nicht enthalten. Die höheren Preise seien vielmehr Ausdruck des fehlenden Wettbewerbs auf dem deutschen Gasmarkt.