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Verbraucherzentralen

Wer einen neuen Handyvertrag abschließt, einen Kredit aufnimmt oder seinen Stromanbieter wechselt, der sollte stets Vorsicht walten lassen. Denn das Kleingedruckte in den jeweiligen Verträgen enthält häufig Klauseln, die entweder schwer nachvollziehbar oder im schlimmsten Falle für den Kunden nachteilig sind. So entsteht schnell das Gefühl, abgezockt worden zu sein. In solchen Situationen dienen die Verbraucherzentralen in Deutschland als Beratungsstelle.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Aufgaben
  3. Kosten einer Beratung
  4. Stromanbieter im Vergleich
  5. Adressen
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucherzentralen beraten Bürger bei allgemeinen oder konkreten Fragen, die verbraucherschutzrelevant sind.
  • In allen 16 deutschen Bundesländern gibt es jeweils eine Verbraucherzentrale, Dachverband ist die Verbraucherzentrale Bundesverband.
  • Wie viel eine Beratung kostet, hängt davon ab, in welchem Bundesland die Verbraucherzentrale ansässig ist, auf welchem Wege die Beratung erfolgt und um welches Verbraucherthema es sich handelt.

Was ist eine Verbraucherzentrale und welche Aufgaben erfüllt sie?

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, aber auch telefonisch sowie online, beraten die Verbraucherschützer zu rechtlichen und wirtschaftlichen Themen. Außerdem führen sie verbraucherrelevante Aktionen, Projekte und Ausstellungen durch und arbeiten eng mit Schulen und Bildungseinrichtungen für Erwachsene zusammen. Dadurch sollen Verbraucherschutzthemen vermehrt in den Fokus des gesellschaftlichen Diskurses rücken.

Darüber hinaus erfährt man auf den Websites der Verbraucherzentralen wichtige Einzelheiten zu den verschiedensten Verbraucherschutzthemen. So werden Verbraucher beispielsweise vor falschen Versprechen und Abzocktricks aus Gewinnspielen, irreführender Werbung oder unzulässigen Vertragsklauseln gewarnt. Online finden Verbraucher auch wertvolle Infos, die für einen Strompreisvergleich von Nutzen sind. Als eingetragener Abmahnverein versucht die Verbraucherzentrale außerdem, geltendes Recht mithilfe von Klagen und Abmahnungen durchzusetzen.

So sind die Verbraucherzentralen in Deutschland organisiert

In Deutschland gibt es pro Bundesland eine, also insgesamt 16 Verbraucherzentralen, die allesamt über mehrere Beratungsstellen verfügen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist mit 63 Beratungsstellen die größte Landesorganisation. Die 16 Verbraucherzentralen agieren grundsätzlich eigenständig, allerdings findet untereinander ein permanenter Austausch statt. Als Dachverband der Landesvertretungen fungiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz: vzbv) mit Sitz in Berlin.

Die Verbraucherzentralen sind unabhängige und gemeinnützige Organisationen, die sich überwiegend öffentlich finanzieren. Ihre Arbeit wird durch Mittel der Länder, Kommunen und des Bundes gefördert. Doch auch aus dem Verkauf von Ratgebern und durch Beratungsleistungen erzielen die Verbraucherzentralen Einnahmen. Die Dachorganisation, der Verbraucherzentrale Bundesverband, wurde im Jahre 2000 gegründet und ist mit internationalen Verbraucherorganisationen vernetzt.

In welchen Fällen kann ich mich an die Verbraucherzentrale wenden?

Das Themenspektrum, das in den Zuständigkeitsbereich der Verbraucherzentralen fällt, ist breit gefächert. Egal, ob Sie eine Frage zur Energieversorgung, zu Krediten, Versicherungen, Lebensmitteln, Reisebuchungen, Mietangelegenheiten, Lebensmitteln, Handyverträgen oder zum Thema Pflege haben – sofern es sich um ein Verbraucherschutzthema handelt, können Sie sich immer an die Verbraucherzentralen wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine allgemeine Frage zum Vertragsrecht oder ein konkretes Anliegen haben. Eines sollten Sie jedoch beachten: Wenn Sie sich beraten lassen möchten, müssen Sie sich an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes wenden, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Sie können sich somit nicht aussuchen, welche Verbraucherzentrale Sie kontaktieren.

Klassische Situationen, in denen die Verbraucherzentralen weiterhelfen, sind beispielsweise die folgenden:

  • Ihr Stromanbieter hat die Preise erhöht, obwohl dies laut den vertraglichen Vereinbarungen nicht zulässig ist.
  • Die Klingelanlage Ihrer Mietwohnung ist seit Monaten defekt, doch Ihr Vermieter kümmert sich nicht um die Reparatur.
  • Ihr Kind hat über Ihr Smartphone versehentlich einen In-App-Kauf getätigt, der mit hohen Kosten verbunden ist.
  • Sie stehen in Kontakt mit einem Kreditinstitut, weil Sie planen, eine Immobilie finanzieren zu lassen, und möchten sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen.

Bei den zu klärenden Angelegenheiten darf es sich auch durchaus auch um rechtliche Fragen handeln, denn die Verbraucherzentralen haben das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung. Wichtig zu wissen ist, dass Sie keine Mitgliedschaft oder Ähnliches abschließen müssen, um die Dienste der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen zu können.

Tipp: Häufig finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen bereits auf der Website der Verbraucherzentrale. Daher lohnt es sich, einen Blick auf das Online-Angebot zu werfen, bevor Sie zum Hörer greifen oder eine E-Mail schreiben.

Mehr als nur eine Beratungsstelle: Das sind die Errungenschaften der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen sind nicht nur dazu da, um bei individuellen Problemen und Konflikten mit Unternehmen Hilfestellung zu leisten. Immer wieder gelingt es dem Verein, durch Klagen politischen Einfluss auszuüben, sodass neue, verbraucherfreundliche Gesetze entstehen oder verbraucherfeindliche Gesetze abgeschafft oder angepasst werden. In der jüngeren Vergangenheit konnte der vzbv unter anderem die folgenden Erfolge verbuchen:

  • Besserer Verbraucherschutz bei langfristigen Verträgen: Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag auf Drängen der vzbv ein neues Gesetz, das eine spürbare Erhöhung des Verbraucherschutzes bei langfristigen Verträgen zur Folge hat. So lassen sich automatische Vertragsverlängerungen nun schneller und einfacher kündigen. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist von drei auf einen Monat sowie eine verpflichtende Eingangsbestätigung der Kündigung sind die Hauptkomponenten des Gesetzes.
  • Musterfeststellungsklage gegen VW: Nachdem der Abgasskandal rund um den deutschen Autobauer VW publik wurde, reichte die vzbv eine Musterfeststellungsklage ein. Die Auseinandersetzung führte zum größten Massenvergleich in der deutschen Geschichte. VW musste gemäß der Einigung eine Entschädigung von rund 750 Millionen Euro an 262.000 Kunden bezahlen. 90 Prozent davon nahmen das Angebot an.
  • Einführung des Nutri-Scores: Seit Jahren haben sich die Verbraucherzentralen mit Nachdruck für vereinfachte Nährmittelkennzeichnungen eingesetzt. Im Jahr 2020 beschloss der Gesetzgeber schließlich die Einführung des Nutri-Scores. Hierbei handelt es sich um ein Label, das den Vergleich von Lebensmitteln derselben Kategorie vereinfachen soll. Idealerweise sollen Verbraucher dadurch gesünder einkaufen.

Wie viel kostet der Beratungsservice der Verbraucherzentralen?

Wie hoch die Kosten für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale ausfallen, hängt davon ab, …

  • in welchem Bundesland die jeweilige Verbraucherzentrale ansässig ist. Denn je nach Standort unterscheiden sich auch die Tarife.
  • ob Sie die Verbraucherzentrale per E-Mail oder telefonisch kontaktieren oder ob Sie sich persönlich beraten lassen möchten.
  • welchem thematischen Feld sich Ihr Anliegen zuordnen lässt und mit wie viel Aufwand die Beratung verbunden ist.

Wer eine Anfrage per E-Mail stellt, der zahlt bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beispielsweise pauschal 22 Euro, sofern die Bearbeitung nicht länger als 20 Minuten dauert. Telefonische Beratungen rechnen die Verbraucherzentralen dagegen nach Zeitaufwand ab. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt einen Preis von 1,86 Euro pro Minute an; bei den anderen Landesorganisationen ist der Betrag ähnlich hoch.

Bei persönlichen Beratungen sind sowohl der zeitliche Aufwand als auch das Thema und der jeweilige Standort von entscheidender Bedeutung. In der Regel liegt der Preis zwischen 20 Cent und 2 Euro pro Minute. Hierbei sollten Sie allerdings beachten, dass die meisten Verbraucherzentralen pauschale Preise für eine bestimmte Beratungsdauer bestimmt haben. So sind beispielsweise in Thüringen für eine Beratung zum Thema Mietrecht 15 Minuten veranschlagt. Die Kosten für diesen Service betragen 15 Euro. Eine einfache 40-minütige Beratung zum Thema Reise, Freizeit und Mobilität kostet dagegen nur 10 Euro.

Einige wenige Angebote sind sogar kostenlos, zum Beispiel die Rundfunkberatung (in Baden-Württemberg) oder Beratungen zum Thema "Lebensmittel und Ernährung" (in Berlin). Wie viel welche Beratung kostet, können Sie online auf der Website der für Sie zuständigen Verbraucherzentrale einsehen.

Ganz gleich, zu welcher Angelegenheit Sie sich beraten lassen möchten: Die Verbraucherzentralen sind immer günstiger als ein Anwalt. Auch aus diesem Grund machen hierzulande viele Menschen von dem Beratungsangebot Gebrauch.

Stromanbieter im Vergleich: Verbraucherzentrale gibt wertvolle Hilfestellung

Vor allem beim Thema Energieversorgung gehören die Verbraucherzentralen zu den renommiertesten Institutionen. So koordiniert die vzbv das deutschlandweit größte interessenneutrale Beratungsangebot im Bereich Energie. Regelmäßig bewertet die Verbraucherzentrale Stromanbieter und gibt eine Empfehlung sowie Einschätzungen zur gegenwärtigen Marktlage ab, sodass Verbraucher im Falle eines Anbieterwechsels gewappnet sind. Zudem können Sie über den Energiepreisrechner der Verbraucherzentrale ganz einfach herausfinden, wie Ihre neue Abschlagszahlung genau bemessen sein sollte, damit sie dem aktuellen Marktgeschehen entspricht.

Vor diesen Stromanbietern warnen Verbraucherzentralen

Die Strompreise sind in den vergangenen Jahren einige Male spürbar gestiegen, doch seit der Energiekrise sind die Kosten für einige Menschen kaum mehr zu stemmen – trotz gesetzlicher Preisbremse. Und viele Energieversorger machen es ihren Kunden auch noch unnötig schwer: Aktuelle Beschwerden legen nahe, dass die beiden Unternehmen Primastrom und Voxenergie die Strompreise unrechtmäßig erhöht und außerdem auch noch Sonderkündigungsrechte ignoriert haben. Folgerichtig hat die Verbraucherzentrale in puncto Stromanbieter eine Warnung ausgesprochen, die sich gegen die beiden Energieversorger richtet. Dadurch wird deutlich: Die Verbraucherzentralen scheut sich nicht davor, auch Namen zu nennen, wenn die Interessen von Verbrauchern nicht gewahrt werden.

So erreichen Sie die 16 Verbraucherzentralen in Deutschland

Hier finden Sie alle 16 Verbraucherzentralen und die entsprechenden Kontaktinformationen:

Bundesland
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Website
Baden-Württemberg 0711 66 91 10 [email protected] www.verbraucherzentrale-bawue.de
Bayern 089 55 27 94-0 [email protected] www.verbraucherzentrale-bayern.de
Berlin 030 214 85-0 [email protected] www.verbraucherzentrale-berlin.de
Brandenburg 0331 298 71-0 [email protected] www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Bremen 0421 160 777 [email protected] www.verbraucherzentrale-bremen.de
Hamburg 040 24 832-0 [email protected] www.vzhh.de
Hessen 069 97 20 10 - 900 [email protected] www.verbraucherzentrale-hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern 0381 208 70-0 [email protected] www.verbraucherzentrale-mv.eu
Niedersachsen 0511 911 96-0 [email protected] www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen 0211 3809-0 [email protected] www.verbraucherzentrale.nrw
Rheinland-Pfalz 06131 28 48 0 [email protected] www.verbraucherzentrale-rlp.de
Saarland 0681 50089-0 [email protected] www.verbraucherzentrale-saarland.de
Sachsen 0341 696 290 [email protected] www.verbraucherzentrale-sachsen.de
Sachsen-Anhalt 0345 2 98 03 29 [email protected] www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein 0431 590 99-0 [email protected] www.verbraucherzentrale.sh
Thüringen 0361 5 55 14 0 [email protected] www.vzth.de

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