Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Gericht: Langfristige Bindung an Fernwärmeversorgung rechtens

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Koblenz (dpa) - Die langfristige Bindung eines Hauseigentümers an einen Fernwärmeversorgungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil. Angesichts der enormen Investitions- und der laufenden Unterhaltskosten, die eine verlässliche und überschaubare Kalkulation erforderlich machten, würden die Kunden von einer langfristigen Bindung nicht unangemessen benachteiligt. Notfalls sei sogar der völlige Ausschluss einer ordentlichen Kündigung gerechtfertigt (Az.: 12 U 1227/04).

Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Hauseigentümers gegen eine Kommune ab. Der Kläger hatte ein Wohnhaus gekauft, dessen Voreigentümer mit der Gemeinde einen unkündbaren Vertrag über die Versorgung mit Fernwärme abgeschlossen hatte. Da der Vertrag mit einer Eintragung in das Grundbuch abgesichert war, blieb der Kläger daran gebunden. Er wollte mit Hilfe des Gerichts die Kündigung des Vertrages durchsetzen und führte zur Begründung an, die Installation einer eigenen Hausheizanlage würde zu einer Kostenersparnis von etwa 30 Prozent führen. Die unkündbare Bindung an den Vertrag zur Fernwärmeversorgung sei sittenwidrig und nichtig.

Anders als das Landgericht, das der Klage stattgegeben hatte, sah das OLG keine Sittenwidrigkeit. Zwar gebe es im geltenden Recht die Möglichkeit, eine kündigungsfreie Höchstdauer von nur noch zehn Jahren vorzusehen. Dies gelte aber nicht für Altverträge, die - wie im vorliegenden Fall - vor April 1980 abgeschlossen worden seien.