Gericht: Langfristige Bindung an Fernwärmeversorgung rechtens
Stand: 04.10.2006
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Koblenz (dpa) - Die langfristige Bindung eines Hauseigentümers an einen Fernwärmeversorgungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil. Angesichts der enormen Investitions- und der laufenden Unterhaltskosten, die eine verlässliche und überschaubare Kalkulation erforderlich machten, würden die Kunden von einer langfristigen Bindung nicht unangemessen benachteiligt. Notfalls sei sogar der völlige Ausschluss einer ordentlichen Kündigung gerechtfertigt (Az.: 12 U 1227/04).
Anders als das Landgericht, das der Klage stattgegeben hatte, sah das OLG keine Sittenwidrigkeit. Zwar gebe es im geltenden Recht die Möglichkeit, eine kündigungsfreie Höchstdauer von nur noch zehn Jahren vorzusehen. Dies gelte aber nicht für Altverträge, die - wie im vorliegenden Fall - vor April 1980 abgeschlossen worden seien.