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Einige Gasanbieter werden Anbieterwechsel ab 1. April ermöglichen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Gasanbieter E.ON Thüringer Energie AG, E.ON Avacon AG (Sachsen Anhalt), RWE Westfalen-Weser-Ems AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, SpreeGas GmbH, ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG sowie ein Eigenbetrieb der Thüga AG haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt schriftlich verpflichtet, Privatkunden zum 1. April einen Gasanbieterwechsel zu ermöglichen. E.ON hat sich für alle seine Konzernunternehmen dazu verpflichtet.

Nach drastischen Preisanhebungen seit Oktober 2005 hat das Bundeskartellamt gegen diese sieben Gasversorgungsunternehmen Ende Januar 2006 Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise eingeleitet. Das Bundeskartellamt hat nach der Zusage zum Anbieterwechsel die Verfahren heute eingestellt.

Bundesweite Gaspreiserhebungen bei über 700 Gasversorgungsunternehmen, die das Bundeskartellamt gemeinsam mit den Landeskartellbehörden durchgeführt hatte, hatten Preisdifferenzen in Deutschland von über 40 Prozent zwischen günstigsten und teuersten Unternehmen ergeben. Neben dem Bundeskartellamt, das für 29 Gasversorgungsunternehmen zuständig ist, haben die Landeskartellbehörden über 80 Verfahren gegen in ihre Zuständigkeit fallende Gasversorgungsunternehmen eingeleitet.

Seitens der privaten Verbraucher wurden nicht nur die hohen Gaspreise, sondern vor allem die fehlende Wechselmöglichkeit beklagt. Kartellamtspräsident Böge: "Eine freie Konsumentenentscheidung ist ein Grundsatz unserer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Wir hatten die Möglichkeit, hier im Rahmen unserer Missbrauchsverfahren zu einem schnellen Ergebnis zu gelangen. Denn wirksame Wechselmöglichkeiten beleben den Wettbewerb insgesamt. Sie sind insoweit einer Preismissbrauchsaufsicht, die immer auf einen konkreten Kartellrechtsverstoß bezogen bleiben muss, überlegen"

Die Wechselmöglichkeit läuft unter dem Stichwort "Beistellung", eine Marktöffnungsregelung, die schon im Bereich der Telekommunikation und des Strommarktes angewandt wird. Es handelt sich praktisch um ein Dreiecksverhältnis. Hierbei schließt der private Endkunde seinen Gasversorgungsvertrag mit dem neuen Gasversorger, der das Gas wiederum vom etablierten örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines Beistellungsvertrags kauft.

Böge: "Sicher gibt es mit dieser Lösung noch keinen Anlass zur Euphorie. Die Beistellung dient nur als Zwischenlösung, bis ein wirksames ’Entry-Exit-System’ für Haushaltskunden etabliert ist, das dem alternativen Gasversorger eine diskriminierungsfreie Durchleitung durch das Netz des örtlichen Netzbetreibers ermöglicht. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass ein solches Entry-Exit-System am 1. Oktober 2006 starten wird. Aber die gefundene Lösung bewirkt, dass der private Endverbraucher nunmehr die von ihm gewünschte Möglichkeit hat, einen anderen Gasversorger zu wählen. Bessere Wechselmöglichkeiten sollten sich letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen."