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Mietkautionsbürgschaft

Eine Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter und sein Eigentum. Die bekannteste Art der Mietkaution ist die Barhinterlegung. Eine Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft – ein sicheres Modell, das durchaus mit Vorteilen verbunden sein kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mietkaution sparen: Bürgschaft macht finanziell flexibel
  3. Zahlung der Bürgschaft und Vorgehen im Schadensfall
  4. Die Kautionsbürgschaft
  5. Die Mietbürgschaft durch Verwandte oder Freunde
  6. Die Mietkautionsversicherung und die Bankbürgschaft
  7. Risiken der privaten Mietbürgschaft
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietkautionsbürgschaft lohnt sich besonders für Geringverdiener, Studenten und Mieter ohne Ersparnisse.
  • Eine private Mietbürgschaft, etwa durch Eltern oder Freunde, birgt Risiken.
  • Die beste Bürgschaftsart für die Bürgen ist eine Ausfallbürgschaft.

Mietkaution sparen: Bürgschaft macht finanziell flexibel

Bei einer Mietkautionsbürgschaft müssen kein Kredit abbezahlt und keine finanziellen Einschränkungen hingenommen werden: Der Kautionsbetrag bleibt frei zu Ihrer Verfügung. Das lohnt sich besonders für Geringverdiener, Studenten und Mieter ohne Ersparnisse. Die Bürgschaft wird von einer Versicherung oder einer Bank übernommen, dafür zahlt der Mieter jährlich eine Prämie.

Zahlung der Bürgschaft und Vorgehen im Schadensfall

Je nach Höhe der Mietkaution zahlen Kunden für die Bürgschaft einen festen jährlichen Betrag. Die Zahlung erfolgt, bis der Mieter auszieht. Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Bleibt das Mietverhältnis nach der Kündigung bestehen, muss jedoch die Bürgschaft durch eine reguläre Mietkaution ersetzt werden.

Im Schadensfall treten Versicherung oder Bank für die entstandenen Kosten ein. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, den Betrag zu erstatten.

Die Kautionsbürgschaft hat sich etabliert, doch Vermieter müssen diese nicht akzeptieren. Ein Argument, das auch aus Vermieter-Sicht für die Alternative zur Mietkaution spricht: Sie sparen sich die Verwaltung der Kaution.

Die Kautionsbürgschaft

Von einer Bürgschaft spricht man, wenn jemand für die Schulden einer anderen Person eintritt. So können zum Beispiel junge Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen ihre Eltern, die ein geregeltes Einkommen haben, als Bürgen für einen Kredit heranziehen. Kann der eigentliche Schuldner den fälligen Betrag nicht oder nicht rechtzeitig aufbringen, müssen die Bürgen die Schuld tilgen. Der Bürge muss aber nicht eine natürliche Person sein – auch eine Bank oder eine andere Organisation kann als Bürge fungieren.

Die Mietbürgschaft durch Verwandte oder Freunde

Dieses Beispiel lässt sich auf die Mietbürgschaft übertragen. So können Eltern für ihre Kinder gegenüber dem Vermieter eine Mietbürgschaft übernehmen. Entsteht ein Schaden, den der Mieter zu verantworten hat und den er nicht aufbringen kann, müssen die Bürgen, im hier geschilderten Beispiel also die Eltern, den Schaden begleichen. Die Mietbürgschaft dient genauso wie eine Barkaution als Mietsicherheit. Wer einen Bürgen hat, muss daher keine Mietkaution mehr aufbringen.

Die Mietkautionsversicherung und die Bankbürgschaft

An die Stelle des Bürgen kann auch eine Bank oder eine Versicherung treten. Der Mieter schließt dabei eine Mietkautionsbürgschaft oder -versicherung ab und zahlt jährlich eine Prämie, die je nach Anbieter bei mehreren Prozent der versicherten Summe liegt. Bei einem Schaden, den der Mieter zu verantworten hat, kann sich der Vermieter an die Bank oder Versicherung wenden.

Diese ist verpflichtet, den Schaden bis zur vereinbarten Höhe zu begleichen, und zwar auf erstes Anfordern. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Zahlung nicht verweigern kann, etwa weil noch nicht geklärt ist, ob der Mieter die geforderten Kosten wirklich begleichen muss. Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen erheben, dass die Versicherung zahlt. Dafür kann er zum Beispiel auf ein Gerichtsurteil verweisen, aus dem hervorgeht, dass der Mieter den Schaden nicht selbst verschuldet hat.

Für wen lohnt sich eine Mietbürgschaft durch eine Bank oder Versicherung?

Langfristig betrachtet verursacht eine Mietkautionsbürgschaft Kosten für den Mieter, da sie jährlich gezahlt werden muss. Zum Zeitpunkt des erneuten Umzugs erhält der Mieter – im Gegensatz zur fest angelegten Mietkaution – also kein Geld zurück. Lohnenswert ist eine Mietbürgschaft somit für alle, die die fällige Kaution beim Anmieten einer Wohnung oder eines Hauses nicht in Bar aufbringen können oder das eigene Barvermögen lieber anderweitig investieren wollen. Personen, die bereits eine Barkaution hinterlegt haben, können diese außerdem durch eine Kautionsbürgschaft ersetzen und den Betrag als Alternative zum Kautionskredit nutzen.

Risiken der privaten Mietbürgschaft

Eine private Mietbürgschaft, etwa durch Eltern, Verwandte oder Freunde, birgt bestimmte Risiken. Da die Höhe der Barkaution auf drei Monatskaltmieten begrenzt ist, müssen private Bürgen eigentlich nur bis zu diesem Höchstbetrag geradestehen. Eine Ausnahme ist aber die freiwillige Mietbürgschaft. Wer dem Vermieter freiwillig anbietet, für den Mieter zu bürgen, obwohl bereits eine Mietkaution vorliegt, haftet unbegrenzt für alle ausstehenden Schulden oder andere Forderungen.

Ausfallbürgschaft und selbstschuldnerische Bürgschaft

Die beste Bürgschaftsart für die Bürgen ist eine Ausfallbürgschaft. Dabei muss der Vermieter zunächst auf das Vermögen des Mieters zugreifen, bevor er dann noch verbleibende Außenstände vom Bürgen einfordern kann. Vermieter bestehen jedoch oft auf einer sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft. Dabei verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage und kann damit geforderte Zahlungen nicht verweigern, auch wenn der Mieter zählen könnte.

Aufforderung zur freiwilligen Mietbürgschaft durch den Vermieter

Wenn der Vermieter über die Barkaution hinaus eine freiwillige Mietbürgschaft aktiv verlangt, widerspricht dies dem eigentlichen Gedanken der freiwilligen Mietbürgschaft, wie er in der gängigen Formulierung entsprechender Verträge zum Ausdruck kommt: 'Ich biete unaufge­fordert dem Vermieter eine Bürg­schaft an'. Wenn der Vermieter dem Mieter einen Vertrag zuschickt, in dem diese Formulierung enthalten ist, kann dies bedeuten, dass der Abschluss des Mietvertrages zwingend an diese freiwillige Mietbürgschaft gekoppelt ist. Ähnlich liegt der Fall, wenn der Vermieter vor Zeugen darauf besteht, dass eine freiwillige Mietbürgschaft unterzeichnet wird. Vor Gericht kann ein solches Verhalten als Beweis für eine normale Mietbürgschaft, deren Höhe auf drei Monatsmieten begrenzt ist, gelten. Darüber hinausgehende Forderungen des Vermieters muss der Bürge in einem solchen Fall eventuell nicht erfüllen.

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