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Viele Eigentümer nutzen ihre vermietete Wohnung als Altersversorgung. Die Vermieter bauen im wahrsten Sinne des Wortes darauf, dass ein erheblicher Teil ihrer Ruhestandsbezüge aus der Vermietung resultiert. Umso katastrophaler wird es, wenn der Mieter nicht nur die Miete schuldig bleibt, sondern die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt. Vermieter haben folglich immer ein Restrisiko des Mietausfalls. Dieses Restrisiko lässt sich aber durch eine Mietausfallversicherung abdecken.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mietnomadentum: Die unbekannte Größe
  3. Was leistet die Mietausfallversicherung?
  4. Die Versicherungssumme
  5. Die Bedingungen
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietausfallversicherung übernimmt offene Mietzahlungen säumiger Mieter.
  • Das vorgelagerte Aufbrauchen der Kaution ist die Voraussetzung.
  • Je nach Anbieter schließt die Mietausfallversicherung auch die Kostenübernahme für Renovierung bei Zerstörung oder Verwahrlosung der Wohnung durch den Mieter ein.
  • Verträge können als Kombivertrag geschlossen oder in echten Mietausfall und Renovierungskosten getrennt werden.

Mietnomadentum: Die unbekannte Größe

Die Zahl der Fälle, in denen Vermieter Opfer von Mietnomaden wurden, geht weit auseinander. Die Kriminalitätsstatistik von 2015 berichtet von 8.823 Fällen. Im Jahr 2009 sprachen Mieterverbände von einer Größenordnung zwischen 15.000 und 30.000 Vorkommnissen (Wohnungswirtschaft.online, 14.10.2016).Fakt ist, genaue Zahlen gibt es nicht.

Dem Vermieter bleibt am Ende nichts anderes übrig, als entweder zu hoffen, oder eine entsprechende Risikoabsicherung mit einer Rechtsschutzversicherung zu treffen.

Was leistet die Mietausfallversicherung?

Zunächst einmal ist es wichtig, die versicherten Risiken zu kennen:

  • Mietausfall
  • Sachschäden
  • Desinfektion
  • Aufräumung
  • Renovierung
  • Einlagerung von Gegenständen
  • Mietnomaden

Wichtig: Ist eine Wohnung aufgrund eines durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckten Schadens, beispielsweise durch Feuer nach Blitzeinschlag, unbewohnbar, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Renovierung und den Mietausfall für die Dauer der Arbeiten.

Mietausfallschaden

Unabhängig, was der Auslöser für den Mietausfall war, die Mietausfallversicherung ersetzt sowohl die Kaltmiete als auch die anfallenden Nebenkosten. Bei einer notwendigen Renovierung leistet sie für die Dauer von drei Monaten.

Sachschäden

Sachschäden werden erstattet, sofern nicht die Wohngebäudeversicherung greift. Die Mietausfallversicherung definiert Sachschäden als mutwillig und vorsätzlich herbeigeführte Beschädigung der Mietsache, der Verwahrlosung oder Verunreinigung durch den Mieter.

Desinfektion

Abgesichert sind auch die Kosten für eine Desinfektion bei Ungezieferbefall aufgrund Verwahrlosung oder Verunreinigung durch den Mieter.

Aufräumung

Möglicherweise hat der Mieter bei einem überstürzten Auszug nicht alle Gegenstände mitgenommen oder Einrichtungsgegenstände zerstört zurückgelassen. In diesem Fall ist eine Aufräumung notwendig. Die Kosten dafür schließen beispielsweise einen Container für die Schutt- und Mobiliarabfahrt mit ein.

Einlagerungskosten

Es ist nicht auszuschließen, dass Gegenstände, dazu zählen nicht nur Möbel, im Zuge einer notwendig gewordenen Renovierung ausgelagert werden müssen. Die Mietausfallversicherung trägt die Kosten für die Unterstellung in diesem Fall für die Dauer von bis zu drei Monaten.

Mietnomaden

Mietnomaden, in der Sprache der Juristen als Einmietbetrüger definiert, bleiben häufig nicht nur die Miete schuldig, sondern richten auch noch weitere Schäden in und an der Wohnung an. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesem Fall nicht nur auf die offene Miete, sondern auch auf die notwendigen Renovierungen.

Wichtig: Die Versicherungssumme sollte nicht nur so gewählt werden, dass die offene Miete abgedeckt ist, sondern auch mögliche weitere Kosten, wie für die Renovierung, berücksichtigen.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme hängt nicht alleine von der Miete ab, sondern von dem Bedarf, den der Versicherungsnehmer sieht. Angenommen, die Miete beläuft sich auf 1.000 Euro, die Versicherungssumme auf 5.000 Euro. Es stehen Mietschulden in Höhe von 3.000 Euro im Raum. Für notwendige Renovierungen, Aufräumarbeiten oder die Beseitigung anderer Sachschäden stehen dann noch 2.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag erscheint jedoch reichlich knapp bemessen. Eine Versicherungsleistung von 7.000 Euro oder 10.000 Euro ist die bessere Alternative.

Einige Versicherer bieten die Option an, auf der einen Seite den reinen Mietausfall abzusichern, getrennt davon auf der anderen Seite alle anderen Kosten, die durch Mietnomadentum entstehen können.

Bei der R+V Mietschutzpolice beträgt der Jahresbeitrag 189 Euro für eine Versicherungssumme von 10.000 Euro, bei der Rhion Versicherung 98 Euro. Allerdings zeigt ein Vergleich der Anbieter, dass es durchaus abweichende Leistungen gibt, welche eine solche Schere rechtfertigen.

Die Bedingungen

Für die Mietausfallversicherung gilt das Gleiche, wie für jede andere Versicherung auch – sie basiert auf den Versicherungsbedingungen.

Schäden durch Mietnomadentum müssen in der Police explizit als eingeschlossen vermerkt sein.

Die Leistungsdauer hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Üblicherweise wird ein Mietausfall bis zu einer Dauer von drei Monaten versichert. Die Rhion Versicherung dehnt die Leistungsdauer bis auf zwölf Monate aus. Die Leerstandsklausel greift generell nicht mehr, wenn die Wohnung nach abgeschlossener Renovierung noch leer steht.

Der Vermieter ist auch gefordert, offene Kosten zunächst durch die Mietkaution abzudecken. Erst wenn diese aufgebraucht ist, kommt die Leistung aus der Mietausfallversicherung zum Tragen. Beträgt die Mietkaution 1.500 Euro, der Schaden 2.800 Euro, kommt die Versicherung für die Differenz von 1.300 Euro auf. Dies gilt auch, wenn der Vermieter keine Kaution verlangt hat. Grundlage ist dann die gesetzliche Regelung der dreifachen Monatskaltmiete als Kaution.

Besitzt der Mieter selbst eine Haftpflichtversicherung und schließt diese Schäden an gemieteten Sachen mit ein, greift bei der Schadensregulierung zuerst die Haftpflichtversicherung des Mieters. Nur wenn er diese nicht besitzt, kommt die Mietausfallversicherung des Vermieters zum Tragen.

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