Maklerprovision
Eine Maklerprovision müssen Hauskäufer oder -verkäufer zahlen, wenn sie einen Makler engagiert haben, der sie beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie unterstützt hat. Auch bei Vermietungen kann ein Makler zwischen Auftraggeber und Interessent vermitteln. Er übernimmt entweder die aufwendige Suche nach einer bezahlbaren Wohnung oder sucht neue Mieter für ein Objekt.
- Der Makler beim Hauskauf
- Die Maklerprovision bei Mietwohnungen
- Wann wird eine Maklerprovision fällig?
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Käufer ohne Makler gefunden – entfällt die Provision?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Mietobjekten ist mit dem Bestellerprinzip eindeutig geregelt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat.
- Beim Häuserkauf ist dies verhandelbar, häufig teilen sich die Parteien die Kosten.
- Die Höhe der Maklerprovision orientiert sich bei Verkäufen an den ortsüblichen Preisen.
- Wenn Mieter einen Makler beauftragen, umfasst die Provision höchstens zwei Nettokaltmieten samt Mehrwertsteuer.
Der Makler beim Hauskauf
Immer dann, wenn ein Makler eingeschaltet wird – beispielsweise beim Kauf eines Grundstücks oder beim kombinierten Kauf von Grundstück und Immobilie – wird eine Maklercourtage fällig. Entweder engagiert der Verkäufer einen Makler, um einen Käufer für die Immobilie zu finden; oder der Käufer hat einen Makler beauftragt, interessante Objekte ausfindig zu machen. Sowohl die Höhe der Maklerprovision als auch die Frage, wer diese bezahlt, sind beim Immobilienkauf und -verkauf nicht vorgeschrieben.
Wie hoch darf die Maklerprovision beim Hauskauf sein?
Es gibt keine Gebührenordnung oder ähnliches, an der sich ein Makler bei seiner Provision orientieren muss. Je nach Bundesland und Region verlangen Makler üblicherweise zwischen drei und sieben Prozent des Immobilienwerts zuzüglich Mehrwertsteuer. Dabei bildet stets der Kaufpreis im Notarvertrag die Berechnungsgrundlage. Die endgültige Höhe der Provision ist Verhandlungssache, wobei der Makler grob an den ortsüblichen Preis gebunden ist. Überschreitet er diesen deutlich, kann der Auftraggeber dagegen sogar rechtlich vorgehen.
Wer zahlt den Makler beim Hauskauf?
Üblicherweise teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Handelt der Makler im Auftrag von Käufer und Verkäufer gleichzeitig, ergibt sich daraus eine automatische Aufteilung von 50:50 Prozent. Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, muss sie mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.
Die Maklerprovision bei Mietwohnungen
Ein schwieriger und unübersichtlicher Wohnungsmarkt kann die Suche nach einem neuen Zuhause sehr schwierig gestalten. Darum engagieren auch Wohnungssuchende einen Makler, der ihnen passende Angebote unterbreitet. Auf der anderen Seite kann ein Vermieter seine Wohnungen über einen Makler auf entsprechenden Plattformen anbieten lassen. Auf dem Mietmarkt sind die Regeln in Sachen Makler klar: Es gilt das Bestellerprinzip.
Das Bestellerprinzip
Seit 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Es wurde vor allem zum Schutz der Mieter eingeführt, die vorher häufig die Maklerprovision zahlen sollten, obwohl sie den Makler nicht beauftragt und selbst nach der Wohnung gesucht hatten. Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige den Makler bezahlen muss, der ihn beauftragt hat. Dies ist meist der Vermieter. Hat er den Makler beauftragt, darf er auch nicht nachträglich die Provision vom Mieter einfordern.
Mietern, die nach 2015 unwissentlich die Maklerprovision für eine Mietwohnung gezahlt haben, obwohl sie den Makler gar nicht beauftragt hatten, bleiben nach der Zahlung drei Jahre Zeit, ihr Geld zurückzufordern.
Die Höhe der Maklergebühr für Mieter und Vermieter
Hat der Vermieter den Makler engagiert, um einen neuen Mieter zu finden, zahlt er die Provision. Die Höhe der Maklerprovision kann er mit dem Makler aushandeln, eine feste gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. In der Regel entspricht sie jedoch zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Sollten Mieter mit dem Makler einen Vertrag geschlossen haben, ist in diesem Fall festgelegt, dass die Provision nicht mehr als zwei Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer kosten darf.
Wann wird eine Maklerprovision fällig – und wann ist sie nicht rechtens?
Die Maklerprovision ist zu zahlen, sobald der Miet- oder Kaufvertrag unterschrieben wurde und der Makler damit seinen Auftrag erfüllt hat. Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es besteht ein schriftlicher oder mündlicher Maklervertrag.
- Der Kaufvertrag kam eindeutig mithilfe des Maklers zustande.
- Der Makler kann seine Maklertätigkeit nachweisen.
- Der Auftraggeber wurde auf sein Widerrufsrecht hingewiesen.
Gerade der letzte Punkt ist wichtig für den Auftraggeber: Hat der Makler es versäumt, ihn über sein Widerrufsrecht aufzuklären, kann der Auftraggeber sogar die Provision zurückfordern.
Kann man die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
Es gibt einige Möglichkeiten, die Maklerprovision von der Steuer abzusetzen. Vermieter können diese Kosten beispielsweise als Einkommensminderung angeben. Wer für sich einen neuen Wohnraum sucht, hat eigentlich nur dann die Chance auf einen Steuernachlass, wenn er aufgrund des Berufs umgezogen ist. Dann kann er die Maklergebühren als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Käufer ohne Makler gefunden – entfällt die Provision?
Erst einmal einen Makler zum Verkauf des eigenen Hauses engagieren und dann privat weitersuchen, mag legitim erscheinen. Wer jedoch ohne Zutun des eigenen Maklers einen Käufer findet und mit diesem einen Vertrag schließt, muss mitunter dennoch die Maklerprovision zahlen. Hierbei kommt es jedoch darauf an, was im Vertrag steht. Hat der Verkäufer dem Makler einen Alleinauftrag erteilt, muss die gesamte Kaufabwicklung über den Makler laufen. Dem Verkäufer ist es dann nicht erlaubt, selbstständig „am Makler vorbei“ nach Interessenten zu suchen.
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