Stromkennzeichnung
Durch die Liberalisierung der Strommärkte sind die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherschutz gewachsen. Hintergrund: Ganz gleich, für welches Stromprodukt sich der Kunde entscheidet, an der Qualität des Steckdosenstroms ändert das nichts. Damit Verbraucher dennoch wissen, welchen Strommix sie beziehen, hat die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten zur Einführung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Demnach müssen alle Energieversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucher liefern, Informationen über ihren Strommix offenlegen. In Deutschland gilt diese Verpflichtung seit dem 15. Dezember 2005; sie ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt.
- Was beinhaltet die Stromkennzeichnung?
- EnWG-Novelle: Kritiker sprechen von Etikettenschwindel
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Das Wichtigste in Kürze
- Energieversorgungsunternehmen müssen auf ihrer Webseite, auf Werbematerialien sowie auf Rechnungen, die an Endverbraucher verschickt werden, verschiedene Informationen herausgeben.
- Diese Angaben umfassen unter anderem Energieträger, Umweltauswirkungen und Bezugsjahr.
- Die Daten müssen in angemessener Größe grafisch dargestellt und um Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland ergänzt werden.
Was beinhaltet die Stromkennzeichnung?
Energieversorgungsunternehmen müssen auf ihrer Webseite, auf Werbematerialien sowie auf Rechnungen, die an Endverbraucher verschickt werden, verschiedene Informationen herausgeben. Zum einen ist das die prozentuale Aufteilung der genutzten Energiequellen. Zum anderen müssen Angaben über die durch die Stromerzeugung hervorgerufenen Umweltverschmutzungen (z.B. CO2-Emissionen) gemacht werden.
Die genannten Daten müssen in angemessener Größe grafisch dargestellt und um Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland ergänzt werden. So sollen Endverbraucher möglichst transparent über die Stromherkunft informiert werden. Stichtag zur Aktualisierung der Stromkennzeichnung ist der 1. November eines Jahres.
Inhalte der Stromkennzeichnung für Endverbraucher
Energieträger:
- Kernkraft
- Kohle
- Erdgas
- sonstige fossile Energieträger
- Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
- Sonstige Erneuerbare Energien
Gesamtunternehmensmix:
Summe aller verwendeten Energieträger des Stromversorgers (in Prozent)
Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland:
Energieträgermix
Umweltauswirkungen (Gesamtunternehmensmix und Bundesmix):
Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)
Bezugsjahr:
Zeitraum, der der Abrechnung zugrunde liegt
Produktspezifische Angaben für Endverbraucher, die das Produkt beziehen
Summe aller verwendeten Energieträger bezogen auf das jeweilige Stromprodukt (in Prozent)
Residualmix (verbleibender Energieträgermix):
Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent)
Umweltauswirkungen (bezogen auf Produktenergiemix und Residualmix):
Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)
Zusätzliche Informationen bei Produktdifferenzierung des Stromversorgers für Endverbraucher, die das Produkt nicht beziehen
Residualmix (verbleibender Energiemix):
Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent)
Umweltauswirkungen (bezogen auf Residualmix):
Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)
EnWG-Novelle: Kritiker sprechen von Etikettenschwindel
Im Zuge der EnWG-Novelle (August 2011) wurden zum Leidwesen der Ökostromanbieter auch die Regelungen zur Stromkennzeichnung überarbeitet. Demnach können Stromanbieter erneuerbare Energien im Energieträgermix ausweisen, selbst wenn die Erzeugung ausschließlich in Atom- oder Kohlekraftwerken stattgefunden hat. Wie ist das möglich? Versorger dürfen den im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes geförderten Ökostrom auf der Stromkennzeichnung ausweisen. Nach Ansicht der Ökostromanbieter entstünde so bei den Verbrauchern der Eindruck, dass sie anteilig mit Ökostrom beliefert würden, auch wenn das nicht der Fall sei. Der Stromversorger wirke so ökologischer, als er in der Wirklichkeit ist. Somit würden Verbraucher gezielt hinters Licht geführt.
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