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Stromkennzeichnung

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, welchen Strommix sie beziehen, hat die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Demnach müssen alle Energieversorgungsunternehmen, die Strom an Endverbraucherinnen beziehungsweise -verbraucher liefern, Informationen über ihren Strommix offenlegen. Die Pflicht zur Stromkennzeichnung wurde in Deutschland am 15. Dezember 2005 eingeführt und ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition
  3. Welche Angaben beinhaltet die Stromkennzeichnung?
  4. Was sind Herkunftsnachweise?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieversorger müssen auf ihrer Webseite, auf Rechnungen und in Werbematerialien angeben, wie der von ihnen vertriebene Strom erzeugt wurde.
  • Die Stromkennzeichnung umfasst unter anderem den prozentualen Anteil der genutzten Energieträger, die Umweltauswirkungen und das Bezugsjahr.
  • Die Daten müssen in angemessener Größe grafisch dargestellt und um Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland ergänzt werden.
  • Sogenannte Herkunftsnachweise gewährleisten, dass Ökostrom nicht doppelt verkauft wird.

Definition: Was ist die Stromkennzeichnung?

Die Stromkennzeichnung stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Produktkennzeichnung für elektrische Energie dar, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert, wie der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde. Da physikalische Elektrizitätsflüsse keine Berücksichtigung finden, handelt es sich bei den Informationen um ein rein bilanzielles Konstrukt. Die Angaben können sich sowohl auf die komplette Strombeschaffung beziehungsweise -lieferung eines Versorgers als auch auf ein spezielles Produkt oder eine Produktfamilie beziehen und werden stets dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt.

Die Verpflichtung, die Zusammensetzung des Stroms auszuweisen, ergibt sich aus Paragraph 42 des Energiewirtschaftsgesetzes. Energielieferanten müssen die Stromkennzeichnung für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 1. November des darauffolgenden Jahres veröffentlichen. Die Stromkennzeichnung für 2023 wird demnach spätestens am 1. November 2024 ausgewiesen.

Welchem Zweck dient die Stromkennzeichnung?

Die Liberalisierung der Strommärkte hat zu steigenden Anforderungen an Transparenz und Verbraucherschutz geführt. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher einen Stromtarif wählen können, der ihre individuellen Präferenzen abbildet, müssen die Erzeugungseigenschaften der verfügbaren Stromprodukte transparent zugänglich sein. Mit der Stromkennzeichnung nach dem EnWG wurde ein einheitliches System geschaffen, das es ermöglicht, die verfügbaren Tarife miteinander zu vergleichen.

Welche Angaben beinhaltet die Stromkennzeichnung?

Nach dem EnWG besteht für Energieversorgungsunternehmen die Verpflichtung, verschiedene Informationen herauszugeben. Die Stromkennzeichnung muss einerseits eine prozentuale Aufteilung der genutzten Energiequellen und andererseits Angaben über die durch die Stromerzeugung hervorgerufenen Umweltauswirkungen (zumindest in Bezug auf CO2-Emissionen und Atommüll) beinhalten. Im Falle erneuerbarer Energien mit Herkunftsnachweis ist es außerdem notwendig, anzugeben, in welchen Ländern der Strom erzeugt wurde.

Die Informationen müssen nicht nur auf der Webseite einsehbar sein, sondern auch auf Rechnungen und in Werbematerialen angegeben werden – entweder direkt im jeweiligen Dokument oder als Anlage. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die Daten in angemessener Größe grafisch darzustellen. Die Visualisierung erfolgt in der Regel mithilfe von Tortendiagrammen.

Inhalte der Stromkennzeichnung in Deutschland

Energieträger:

  • Kernkraft
  • Kohle
  • Erdgas
  • Sonstige fossile Energieträger
  • Mieterstrom, gefördert nach dem EEG
  • Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
  • Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (nicht gefördert nach dem EEG)

Gesamtunternehmensmix: Summe aller verwendeten Energieträger des Stromversorgers ohne den Anteil der aus der EEG-Umlage finanzierten erneuerbaren Energien (in Prozent)

Unternehmensverkaufsmix: Summe aller verwendeten Energieträger des Stromversorgers (in Prozent)

Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland: Energieträgermix (in Prozent)

Umweltauswirkungen (Gesamtunternehmensmix und Bundesmix): Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)

Bezugsjahr: Zeitraum, welcher der Stromkennzeichnung zugrunde liegt

Name und Kontaktdaten des Energieversorgers

Spezifische Angaben für Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt beziehen

Produktenergieträgermix: Summe aller verwendeten Energieträger bezogen auf das jeweilige Stromprodukt (in Prozent)

Residualmix (verbleibender Energieträgermix): Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent)

Umweltauswirkungen (bezogen auf Produktenergiemix und Residualmix): Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)

Generelle Zusatzinformationen bei Produktdifferenzierung

Residualmix (verbleibender Energieträgermix): Gesamtunternehmensmix abzüglich sämtlicher Produktmixe (in Prozent)

Umweltauswirkungen (bezogen auf Residualmix): Kohlendioxid und radioaktiver Abfall (in g/kWh)

Was sind Herkunftsnachweise?

Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, dass eine bestimmte Menge an Strom aus rein regenerativen Quellen stammt. Es weist aus, wie und wo die elektrische Energie erzeugt wurde. Liefert ein Stromversorger an seine Endkundinnen und -kunden Ökostrom, muss er entsprechend der ins Netz eingespeisten Strommenge Herkunftsnachweise entwerten und ausweisen. Die Maßnahme stellt sicher, dass der grüne Strom nur einmal verkauft wird. Ein HKN entspricht dabei einer Liefermenge von einer Megawattstunde beziehungsweise 1.000 Kilowattstunden.

Die europaweit gehandelten Herkunftsnachweise ermöglichen es Energielieferanten, Grünstrom zu kaufen, um ihren Kundinnen und Kunden nachhaltige Stromprodukte anbieten zu können. Die Prüfung und Entwertung von Herkunftsnachweisen stellen bisher rein nationale Angelegenheiten dar. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für die behördliche Kontrolle zuständig.

Hinweis

Sich einen Herkunftsnachweis ausstellen zu lassen, ist nur möglich, wenn der aus erneuerbaren Energien stammende und ins Netz eingespeiste Strom nicht schon über das Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wurde. Diese Trennung findet ihren Ausdruck auch in der Stromkennzeichnung, in der EEG-geförderter Strom separat ausgewiesen wird.

Kritik an der Stromkennzeichnung

Ein langjähriger und wesentlicher Kritikpunkt an der Stromkennzeichnung stellt der Umstand dar, dass Energielieferanten neben dem selbstbeschafften Strom aus regenerativen Quellen in ihren Angaben auch geförderten EEG-Strom berücksichtigen. Mit der eigentlichen Strombeschaffung der Versorger hat dieser rechnerische Anteil jedoch nichts zu tun. Dadurch ist es Stromanbietern möglich, selbst dann erneuerbare Energien in ihrer Kennzeichnung auszuweisen, wenn die Erzeugung lediglich auf fossile Quellen zurückgeht. Infolgedessen haben die meisten Energieversorger ihren Kundinnen und Kunden deutlich weniger Ökostrom geliefert als angegeben. Dadurch wirken viele Stromlieferanten ökologischer, als sie in Wirklichkeit sind.

Im November 2022 hat der Gesetzgeber neue Bestimmungen zur Stromkennzeichnung eingeführt, die nun das reale Beschaffungsverhalten abbilden. Allerdings erstreckt sich die als Meilenstein für den Verbraucherschutz erachtete Neuerung lediglich auf den Unternehmensmix. Für die an die Kundinnen und Kunden gelieferten Stromprodukte gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben.

Trotz zahlreicher Novellierungen gibt es an der Stromkennzeichnung auch 2023 noch einige Kritik. Zahlreiche Fachleute monieren beispielsweise die recht grobe Einteilung der Energieträger, aufgrund derer hocheffiziente Blockheizkraftwerke mit alten Braunkohlekraftwerken gleichgestellt werden. Die Wärmegewinnung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen findet bei der Berechnung der Emissionen nämlich keine Berücksichtigung.

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