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Fragen und Antworten zum Atomvertrag

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Ungewissheit über die einzelnen Punkte des Atomvertrags soll bald ein Ende haben: Die Regierung plant, die Vereinbarung über die Zahlungen der Stromkonzerne für längere Laufzeiten zu veröffentlichen. Bei der Sicherheit will der Bund die Atomkraftwerk-Betreiber jedoch vor Klagen schützen. Hier nun die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Warum gibt es Ärger um die Vereinbarung?

Die Regierung hatte nach dem Atomgipfel kein Wort darüber verloren, dass bereits in der Nacht zum Montag ein Vor-Vertrag mit den Konzernbossen geschlossen wurde. Bekannt war zunächst nur, dass die Koalitionsspitzen sich bei dem Gipfel ständig mit den Topmanagern von E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall abgestimmt hatten. Fragwürdig ist, dass die Nachrüstkosten pro Atomkraftwerk auf 500 Millionen Euro begrenzt werden. Kostet die Sicherheit mehr, kommt weniger Geld für den Öko-Fonds der Regierung rein. Und die Atomsteuer darf nicht verlängert oder erhöht werden. Das wirkt wie eine Schutzklausel für den Fall, dass Rot-Grün an die Macht kommt und versucht, über eine höhere Steuer die Atomkraft in Deutschland unrentabel zu machen.

Wie kam die ganze Sache mit dem Vertrag ans Licht?

Am Dienstag rutschte RWE-Vorstand Rolf Martin Schmitz bei einem Branchentreff auf Nachfrage eines Greenpeace-Experten raus, dass die Vereinbarung um 5.23 Uhr am Montagmorgen paraphiert worden sei. Die Opposition ist sauer. Schwarz-Gelb habe sich den Vertrag von der Atomlobby diktieren lassen. Jetzt will die Regierung alles offenlegen. Man sei in der Gipfelnacht nicht unkeusch geworden, sagt Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU). Am Donnerstag hatten mehrere Medien die erst unter Verschluss gehaltene Vereinbarung vorliegen.

Was stört Opposition und Umweltschützer an der Atom-Vereinbarung?

Die Grünen sprechen von einem "schmutzigen Deal", SPD-Chef Sigmar Gabriel sagt, hier werde die Sicherheit der Bürger verkauft. Und die Deutsche Umwelthilfe fürchtet eine Aushebelung der Bürgerrechte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2008 die Lehren aus den Terrorattacken vom 11. September 2011 in den USA gezogen und geurteilt, Angriffe auf Atomkraftwerke seien nicht länger ein Restrisiko für die Bevölkerung, das man zu akzeptieren habe. Ein neuer Paragraf 7d im Atomgesetz könnte das Klagerecht von Anwohnern, die auf mehr Schutz eines Kernkraftwerks pochen, nun nach Ansicht von Juristen aushebeln.

Was hätten die Konzerne davon?

Sie würden wahrscheinlich Milliarden sparen - schließlich könnten sie nach derzeitiger Rechtslage, auch wenn solche Klagen Jahren dauern, zum Nachrüsten gezwungen werden. Mit dem neuen Paragrafen 7d dürfte dies deutlich schwerer werden - er wird in der nun bekannt gewordenen Vereinbarung zwischen Regierung und Konzernen bereits erwähnt, obwohl das neue Atomgesetz noch gar nicht beschlossen ist.
Das Umweltministerium hatte Nachrüstkosten von rund 20 Milliarden Euro bei 12 längeren Laufzeiten berechnet - das könnte so und mit der 500-Millionen-Euro-Schutzklausel weit weniger werden.

Der älteste Meiler Biblis A ging 1974 ans Netz. Wäre es unverantwortlich, ältere Meiler nicht massiv nachzurüsten?

Umweltschützer bejahen dies. Die Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Philippsburg 1 und Isar 1 sowie die Druckwasserreaktoren Biblis A und B, Neckarwestheim 1 und Unterweser wiesen so geringe Wandstärken auf, dass sie noch nicht einmal gegen den Absturz von Militärmaschinen des Typs Phantom ausgelegt seien, sagt Umwelthilfe-Expertin Cornelia Ziehm. Die SPD kritisiert, die Meiler würden nicht "terrorsicher" gemacht. Allerdings werden auch die älteren Meiler ständig von den Betreibern geprüft und modernisiert.

Wie viel müssen die Atombetreiber für das Laufzeitplus zahlen?

Die Konzerne müssen eine neue Atomsteuer zahlen, die dem Bund von
2011 bis einschließlich 2016 pro Jahr rund 2,3 Milliarden Euro für die Haushaltssanierung einbringen soll. Die Kosten können die Versorger aber beim Fiskus als Betriebsausgabe geltend machen. Dazu kommt im selben Zeitraum ein "Förderbeitrag" der Konzerne von insgesamt 1,4 Milliarden Euro für den neuen Ökostrom-Fonds. Diese Zahlungen sind aber als Vorausleistungen gekennzeichnet. Sollte der Staat durch die Kernbrennstoffsteuer mehr Geld als erwartet einnehmen, würde das mit den Überweisungen in den Fonds verrechnet. Aber: Der Beitrag sinkt, wenn die Sicherheit mehr kostet.

Wie geht es nach Auslaufen der Steuer weiter?

Ab 2017 sollen die Konzerne von ihren Zusatzgewinnen aus dem Laufzeitplus 9 Euro je Megawattstunde Atomstrom abgeben - dieses Geld fließt dann aber nicht in den Bundeshaushalt, sondern in den Fonds.
Zunächst wird mit jährlichen Einnahmen von etwa 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. Die Zahlungen sind aber an die Schwankungen beim Strompreis gekoppelt. Steigt er im Börsen-Großhandel und damit die Konzerngewinne, erhöhen sich auch die Abgaben für den Fonds. Umgekehrt sinken die Zahlungen bei fallenden Preisen. Auch ist ein Inflationsausgleich vorgesehen.