Zeugen
Wer ein Schreiben vom Gericht erhält, weil dieses in einem Straf- oder Zivilprozess einen Zeugen benötigt, ist meistens erst mal aufgeregt. Wahrscheinlich weiß jeder Bürger, dass er sich mit einer Falschaussage strafbar macht. Es gibt jedoch noch mehr, was Zeugen über ihre Rechte und Pflichten wissen sollten.
- Was ist ein Zeuge?
- Wann wird ein Zeuge gebraucht?
- Muss ein Zeuge vor Gericht erscheinen oder kann er sich weigern?
- Pflichten
- Rechte
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zeuge ist eine Person, die durch ihre individuellen Wahrnehmungen zur Klärung des Sachverhalts in einem Gerichtsverfahren beitragen kann.
- Sofern kein triftiger Grund (etwa eine Krankheit) vorliegt, muss ein Zeuge in jedem Fall vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen.
- Angehörige dürfen vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Bei Bedarf kann der Richter Zeugen vereidigen.
Was ist ein Zeuge?
Bei einem Zeugen handelt es sich um eine Person, die vor Gericht zu einem bestimmten Vorfall aussagen soll (Beweiszeuge). Allerdings beschreibt der Zeuge ausschließlich seine subjektiven Wahrnehmungen, die er durch seine Anwesenheit „vor Ort“ gewonnen hat. Prinzipiell kann jede Person, die relevante Details beobachtet oder gehört hat, in einem gerichtlichen Verfahren hilfreich sein. Auch die Vernehmung von Kindern und Geisteskranken ist möglich. Lediglich Beteiligte, Beschuldigte und Parteiische brauchen nicht als Zeugen auszusagen.
Personen, die etwas bezeugen sollen, müssen dies nicht zwangsläufig in einem Gerichtsgebäude tun. Auch beim Abschluss von Rechtsgeschäften wie etwa einer Testamentserrichtung kommen Zeugen zum Einsatz (Instruments- beziehungsweise Solennitätszeuge).
Wann wird ein Zeuge gebraucht?
Die Aufgabe eines Gerichts besteht darin, über einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt zu entscheiden. Dafür benötigt der Richter die Aussage von Zeugen, die bei dem fraglichen Geschehen dabei waren. Zeugenaussagen sind für gewöhnlich notwendig, um zu rekonstruieren, wie sich ein Ereignis zugetragen hat; sie haben damit die Funktion von Beweismitteln.
Muss ein Zeuge vor Gericht erscheinen oder kann er sich weigern?
Ein Zeuge muss sich prinzipiell im Gericht einfinden, wenn er die Aufforderung dazu erhält. Die Ladung kann mündlich oder telefonisch, postalisch oder per Fax erfolgen. Da es für Zeugen keine Ladungsfrist gibt, dürfen Richter ein sofortiges Erscheinen anordnen. Ob die entsprechende Person meint, etwas zur Klärung des Sachverhalts beitragen zu können, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Ebenso ist es unerheblich, ob der Zeuge bereits vor der Polizei, dem Ermittlungsrichter oder der Staatsanwaltschaft ausgesagt hat.
Liegt ein triftiger Grund vor, gibt es jedoch Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht. Als solche gelten beispielsweise eine bereits gebuchte Auslandsreise, unaufschiebbare Geschäftstermine oder eine Krankheit. In diesem Fall ist es wichtig, das Nichterscheinen rechtzeitig anzukündigen. Außerdem ist es erforderlich, einen Nachweis – etwa ein ärztliches Attest – zu erbringen. Wer unentschuldigt fehlt, muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft rechnen. Darüber hinaus ist der nicht erschienene Zeuge verpflichtet, die Kosten zu tragen, die sein Ausbleiben verursacht hat.
Für wen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht?
Das Zeugnisverweigerungsrecht ermöglicht es Verwandten sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen, aus persönlichen Gründen eine Aussage zu verweigern. Die rechtliche Grundlage dafür ist Paragraf 383 Zivilprozessordnung (ZPO) und Paragraf 52 Strafprozessordnung (StPO). Diese Recht gilt für Ehegatten und Verlobte, außerdem für Kinder, Großeltern, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten. Selbst geschiedene Ehegatten können von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Diese Option steht Zeugen ebenfalls zur Verfügung, wenn sie sich durch eine Aussage entweder selbst oder einen Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würden (Paragraf 384 Zivilprozessordnung: „Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen“).
In Strafprozessen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht außerdem für Berufsgeheimnisträger (Paragraf 53 Strafprozessordnung: „Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger“). In diese Kategorie fallen unter anderem Geistliche, Rechtsanwälte und Notare, Ärzte sowie Mitarbeiter von Presse und Rundfunk.
Die Pflichten eines Zeugen
Der Zeuge muss in jedem Fall vor Gericht erscheinen, falls er für eine Abwesenheit keinen triftigen Grund vorbringen kann. Darüber hinaus besteht prinzipiell die Verpflichtung, zum entsprechenden Sachverhalt wahrheitsgemäß auszusagen. Im Falle einer Falschaussage muss der Zeuge mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten, bei Aussage unter Eid sogar von einem Jahr rechnen. Außerdem darf der Richter vom Zeugen fordern, dass er einen Eid leistet.
Die Rechte eines Zeugen
Neben Pflichten besitzt ein Zeuge natürlich auch Rechte. Diese beginnen beim bereits erwähnten Zeugnisverweigerungsrecht. Wer eine Aussage vor Gericht tätigen soll, darf prinzipiell einen Rechtsanwalt beauftragen, falls er sich durch eine Aussage selbst belasten würde oder er das Opfer der Straftat ist. Außerdem besteht die Option, von der Zeugenbetreuung Gebrauch zu machen, was sich insbesondere für Tatopfer anbietet. Falls die Verhandlung nicht am eigenen Wohnort stattfindet, ist es außerdem möglich, ein sogenanntes Zeugengeld zu erhalten. Es beinhaltet eine Fahrtkostenerstattung sowie eine Entschädigung für den Verdienstausfall.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!
- Schutz vor hohen Anwaltskosten
- Direkt wechseln und bis zu 80% sparen
-
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation