Instanz im Recht
Viele wissen, dass der Begriff Instanz in den Rechtswissenschaften Verwendung findet. Relevant sind Instanzen vor allem für Bürger, die als Kläger oder Angeklagter Teil eines Gerichtsverfahrens sind und dieses verlieren.
- Definition
- Was bedeutet „In erster Instanz“?
- Anzahl der Instanzen
- Die höchste gerichtliche Instanz
- Die Instanzen und Gerichtsbarkeiten in Deutschland: Ein Überblick
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Aus juristischer Sicht stellt eine Instanz das Gericht dar, welches aus Perspektive des Gesetzes für eine Verhandlung verantwortlich ist.
- Bei der ersten Instanz handelt es sich um das Gericht, das einen Fall zuerst bearbeitet.
- An die erste Instanz schließen sich gegebenenfalls die Berufungsinstanz und die Revisionsinstanz an.
- Als höchste Instanzen hat der Gesetzgeber in Deutschland die fünf obersten Bundesgerichte errichtet.
Definition: Was ist eine Instanz im rechtlichen Sinne?
Der Begriff Instanz leitet sich vom lateinischen Wort „instantia“ ab und bezeichnet im Allgemeinen eine organisatorische Einheit, die Teil einer hierarchischen Weisungsstruktur ist. Sie besitzt Weisungsbefugnis gegenüber untergeordneten Stellen, die sich ebenso durch einen Instanzcharakter auszeichnen können. Demzufolge kann eine Instanz die Entscheidung einer untergeordneten Einheit überprüfen und ganz oder teilweise abändern.
Im deutschen Recht stellt eine Instanz einen Verfahrensabschnitt vor einer bestimmten Gerichtsbarkeit dar. Anders ausgedrückt, handelt es sich dabei um das nach dem Gesetz zuständige Gericht nach dem Gerichtsaufbau der Bundesrepublik. Deutschland besitzt eine moderne Rechtsordnung. Diese ermöglicht es jedem Bürger, sein Recht in einem mehrstufigen Verfahren geltend zu machen, welches Fachleute Instanzen- beziehungsweise Rechtsmittelzug nennen. Um Zugang zu der Gerichtsbarkeit eines spezifischen Gerichtszweiges zu erlangen, müssen Bürger den Rechtsweg bestreiten.
Was bedeutet „In erster Instanz“?
Die erste Instanz stellt das Gericht dar, welches einen Fall zuerst bearbeitet. In Deutschland existieren zwei Bereiche der Gerichtsbarkeit, auf welche sich die Zuständigkeit aufteilt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit bearbeitet Fälle des Zivil- und Strafrechts. Meist agiert das Amtsgericht als erste Instanz, beispielsweise in Familien- und Kindschaftssachen. Geht es im Zivilrecht um einen Streitwert von mehr als 5.000 Euro, ist zunächst das Landgericht zuständig. Dies gilt ebenso im Strafrecht, falls die zu behandelnde Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe führt.
Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es noch die Fachgerichtsbarkeit, die sich aus verschiedenen Ressorts zusammensetzt. Welche Gerichte je nach Fachbereich in erster Instanz die Verantwortung übernehmen, zeigt die nachfolgende Liste:
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgericht
- Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht
- Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgericht
- Sozialgerichtsbarkeit: Sozialgericht
Kommt es durch einen Richter zu einem Urteil in erster Instanz, hat die klagende oder angeklagte Person für gewöhnlich die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Dazu stehen ihr die Beschwerde, die Revision und die Berufung zur Verfügung. Macht der Kläger oder Angeklagte von dieser Option Gebrauch, ist die nächsthöhere Instanz für den Fall zuständig. Die Ausnahme stellt eine Sprungrevision dar, bei der eine Ebene ausgelassen wird.
Wie viele Instanzen gibt es in Deutschland?
Auch wenn sich der Gerichtsaufbau hierzulande in vier Ebenen unterteilt, gibt es lediglich drei Instanzen, die einen Fall bearbeiten. Nach der ersten Instanz geht das Verfahren zunächst an die Berufungsinstanz. An diese schließt sich gegebenenfalls die Revisionsinstanz an. Je nach Sachverhalt sind unterschiedliche Gerichte zuständig.
Was ist die höchste gerichtliche Instanz in Deutschland?
Als höchste juristische Instanzen gelten in Deutschland die fünf obersten Gerichte des Bundes. Sie stellen die letzte Stufe des Instanzenzuges dar. Demzufolge bestehen bei einem Urteil eines obersten Gerichts für gewöhnlich keine Rechtsmittel mehr. Welche Gerichte der Gesetzgeber errichtet hat, lässt sich in Paragraph 91, Absatz 1 des Grundgesetzes nachlesen:
- Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig
- Bundesfinanzhof (BFH) in München
- Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt
- Bundessozialgericht (BSG) in Kassel
Die Landesverfassungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht stehen dagegen außerhalb der Instanzenzüge. Eine Verfassungsbeschwerde ist in jedem Fall ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Sie ermöglicht es einem Bürger, seine im Grundgesetz garantierten Freiheiten durchzusetzen.
Die Instanzen und Gerichtsbarkeiten in Deutschland: Ein Überblick
Die in der Bundesrepublik vorhandenen Instanzen unterscheiden sich zwischen den beiden Bereichen der Gerichtsbarkeit. Den Aufbau des Instanzenzuges bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit veranschaulicht die nachfolgende Liste:
- 1. Instanz: Amtsgericht (AG)
- 2. Instanz: Landgericht (LG)
- 3. Instanz: Oberlandesgericht (OLG)
- 4. Instanz: Bundesgerichtshof (BGH)
Innerhalb der Fachgerichtsbarkeit gibt es vier verschiedene Einzelgebiete, die sich bis auf eine Ausnahme aus drei Instanzen zusammensetzen.
Arbeitsgerichtsbarkeit
- 1. Instanz: Arbeitsgericht (ArbG)
- 2. Instanz: Landesarbeitsgericht (LAG)
- 3. Instanz: Bundesarbeitsgericht (BAG)
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
- 1. Instanz: Verwaltungsgericht
- 2. Instanz: Oberverwaltungsgericht (Berufungsinstanz)
- 3. Instanz: Bundesverwaltungsgericht (Revisionsinstanz)
Sozialgerichtsbarkeit:
- 1. Instanz: Sozialgericht (SG)
- 2. Instanz: Landessozialgericht (LSG)
- 3. Instanz: Bundessozialgericht (BSG)
Finanzgerichtsbarkeit:
- 1. Instanz: Finanzgericht (FG)
- 2. Instanz: Bundesfinanzhof (BFH)
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