Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht gehört neben dem Verfassungs- und dem Staatsrecht zu den wichtigsten Bestandteilen des öffentlichen Rechts. Es stellt das Recht der Exekutive – also der ausführenden Gewalt – dar. Auch wenn viele Menschen das Thema als trocken empfinden, kommt jeder Bürger in zahlreichen Situationen seines Lebens mit dem Verwaltungsrecht in Berührung.
- Was ist das Verwaltungsrecht?
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Verwaltungsrecht im Alltag
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie das Verhältnis der einzelnen staatlichen Institutionen zueinander.
- Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die Rechtsinstitute und Verfahren, die in allen Bereichen der Verwaltung gelten.
- Das besondere Verwaltungsrecht beinhaltet die Vorschriften für einzelne Fachgebiete.
Was ist das Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht bezeichnet das Recht zum staatlichen Handeln und umfasst sämtliche Rechtsvorschriften, welche die Verwaltungstätigkeit betreffen. Es legt einerseits fest, in welcher rechtlichen Beziehung der Staat zu seinen Bürgern steht. Andererseits regelt es auch die Rechtsbeziehungen der staatlichen Behörden untereinander. Damit stellt das Verwaltungsrecht das Gegenstück zum Staatsrecht dar. Zusätzlich befasst sich das Rechtsgebiet mit der Ausführung dieser Gesetzmäßigkeiten und ebenso mit der konkreten Verwaltung auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes. Juristen unterscheiden beim Verwaltungsrecht zwischen zwei Bereichen:
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das Allgemeine Verwaltungsrecht beinhaltet sämtliche Regeln, die in der kompletten Verwaltung gelten. Nach der Definition des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zählen dazu die folgenden Gebiete:
- Das Verwaltungsverfahrensrecht setzt sich mit Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auseinander.
- Das Verwaltungsvollstreckungsrecht legt die Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Behörden fest.
- Das Verwaltungszustellungsrecht bestimmt, in welcher Form und mit welchen Verfahren die Zustellung von Dokumenten durch die Bundesverwaltung oder Landesfinanzbehörden erfolgt.
- Das Gebührenrecht beschäftigt sich mit der Kalkulation von Gebühren in der Verwaltung.
Besonderes Verwaltungsrecht
Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst die jeweils nur für ein bestimmtes Fachgebiet beziehungsweise ein spezielles Verwaltungsgebiet geltenden Bestimmungen. Falls das Besondere Verwaltungsrecht keine expliziten Regelungen für einen konkreten Verwaltungszweig beinhaltet, gilt automatisch das allgemeine Verwaltungsrecht. Die folgenden Abschnitte erläutern beispielhaft, auf welche Fachgebiete das Besondere Verwaltungsrecht sich erstreckt.
Sozialrecht
Das Sozialrecht legt fest, welche öffentlich-rechtlichen Leistungen Bürgern in Deutschland zustehen. Dazu gehören beispielsweise Kinder- und Wohngeld, die Ausbildungs- und Arbeitsförderung und die Kriegsopferversorgung. Sämtliche Gesetze, die in den Bereich des Sozialrechts fallen, halten die sogenannten Sozialgesetzbücher fest. Für gewöhnlich ist es notwendig, Leistungen bei der zuständigen Behörde zu beantragen, welche im gegebenen Fall einen Bewilligungsbescheid erlässt.
Steuerrecht
Das Steuerrecht listet die Rechte und Pflichten auf, die dazu dienen, das Steuerrechtsverhältnis zwischen den Bürgern und den Finanzbehörden zu ordnen. Dieses Spezialgebiet des öffentlichen Rechts setzt sich folglich mit dem Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen auseinander. Die Steuergesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 105 des Grundgesetzes.
Umweltrecht
Im Umweltrecht lassen sich sowohl nationale als auch internationale Vorschriften finden, die den Umweltschutz betreffen. Das Fachgebiet basiert auf drei Prinzipien: Einerseits ist es notwendig, Umweltbelastungen nach Möglichkeit zu vermeiden (Vorsorgeprinzip). Andererseits ist der Verursacher einer Verschmutzung für diese verantwortlich (Verursacherprinzip). Darüber hinaus sollen die Bürger bei Entscheidungen auch mitreden dürfen (Kooperationsprinzip).
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht bildet die Grundlage für das korrekte Verhalten von Straßenverkehrsteilnehmern. Das Ziel der einzelnen Gesetze und Verordnungen besteht vor allem in der Gefahrenabwehr und darin, für einen sicheren und flüssigen Verkehr zu sorgen. Das Fachgebiet umfasst neben dem Straßenverkehrsrecht auch das Schifffahrtsrecht, das Eisenbahnrecht, das Wasserstraßenverkehrsrecht und das Luftfahrtrecht.
Beamtenrecht
Dieses Verwaltungsgebiet regelt sämtliche Rechtssätze, die Beamte betreffen. Dazu gehört neben der Ernennung in den Beamtenstand beispielsweise auch die Änderung des Beamtenverhältnisses. Die Begründung dieses Sonderrechtsverhältnisses stellt einen Verwaltungsakt dar.
Wann kommt der Durchschnittsbürger mit dem Verwaltungsrecht in Berührung?
Da das Verwaltungsrecht die Grundlage für das Handeln sämtlicher Behörden und Ämter darstellt, kommt jeder Bürger ständig damit in Berührung. Dies beginnt bei der Geburt eines Kindes, welche die Eltern beim verantwortlichen Standesamt anzeigen. Kindergeld zu beantragen hängt ebenfalls mit dem Verwaltungsrecht zusammen. Selbiges gilt für alle anderen Sozialleistungen, die der Staat hilfsbedürftigen Bürgern gewährt.
Die Liste mit Berührungspunkten zum Verwaltungsrecht lässt sich jedoch beliebig erweitern. Auch die Vergabe von Schul- und Zeugnisnoten stellt eine hoheitliche Entscheidung dar. Ob Führerschein, Eheschließung oder Baugenehmigung: Das Verwaltungsrecht begleitet deutsche Bürger ihr ganzes Leben lang.
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