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Vertrags- und Sachenrechtsschutz

Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz tritt bei Problemen aus privaten Verträgen und bei Belangen des täglichen Lebens für die Interessen des Versicherungsnehmers ein. In erster Linie geht es um einen Kostenschutz bei Rechten an beweglichen Sachen und die Absicherung gegen Ansprüche, die aus Vertragsverhältnissen des Privatbereichs geltend gemacht bzw. abgewehrt werden können.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was schließt das Vertrags- und Sachenrecht ein?
  3. Wann greift der Vertrags- und Sachenrechtschutz nicht?
  4. Worauf müssen Verbraucher achten?
  5. Rechtsschutzfälle im Vertrags- und Sachenrechtsschutz
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Rechtsschutzversicherung übernehmen Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz die finanziellen Folgen bei Rechtsstreitigkeiten.
  • Streitigkeiten um einige klassische Verträge werden jedoch nicht vom Vertrags- und Sachenrechtsschutz abgesichert.
  • Selbstständige sind in ihrer Berufsausübung im Vertrags- und Sachenrechtsschutz nicht versichert.

Was schließt das Vertrags- und Sachenrecht ein?

Als Rechtsschutzversicherung übernehmen Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz die finanziellen Folgen bei Rechtsstreitigkeiten. Gerade bei Verträgen kommt es schnell zu Differenzen, die einer juristischen Klärung bedürfen. Ob beim Kauf von Elektronik oder Haushaltsgeräten, bei Absprachen mit dem Handwerker oder Vereinbarungen rund um eine Reise – treten Unstimmigkeiten auf oder kommt es zu Ärger, greift der Vertrags- und Sachenrechtsschutz.

Ein Beispielfall

Ist die neu gekaufte Waschmaschine beschädigt oder nicht funktionsfähig, kann mit der Versicherung der Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder auf Ersatzware durchgesetzt werden. Eingeschlossen sind auch Leistungen für Werk- oder Reparaturverträge. Verweigert beispielsweise ein Händler die Rücknahme eines Haushaltsgeräts, das trotz Reparatur nicht funktioniert, kann der Vertragsrechtsschutz in Anspruch genommen werden. Insgesamt umfassen die Leistungen des Vertrags- und Sachenrecht also Kaufverträge, Werk- oder Reparaturverträge, Reiseverträge, Dienst-Beförderungsverträge sowie Darlehensverträge.

Wann greift der Vertrags- und Sachenrechtschutz nicht?

Streitigkeiten um einige klassische Verträge werden jedoch nicht vom Vertrags- und Sachenrechtsschutz abgesichert. Gibt es etwa Unstimmigkeiten rund um Mitgliedschaften in Vereinen oder Organisationen, sind die Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen, denn es liegt kein privatrechtliches Schuldverhältnis vor. Arbeitsverträge und auch Mietverträge können ebenfalls nicht mit dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz abgedeckt werden. Hierfür müssen separate Versicherungen, wie beispielsweise ein Arbeitsrechtsschutz, ein Berufsrechtsschutz oder ein Mietrechtsschutz, abgeschlossen werden.

Worauf müssen Verbraucher achten?

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung beinhaltet stets auch den Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Sind die Schutzleistungen bereits abgedeckt durch einen Arbeitsrechtsschutz, einen Schadenersatzrechtsschutz oder einen Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, dann greifen die entsprechenden Versicherungen.

Bevor eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, sollten die Risiken umrissen werden, welche abgedeckt werden sollen. Nicht für jeden kommen alle Bestandteile in Betracht. Wer zum Beispiel im Eigenheim lebt, braucht keinen Mietrechtsschutz, sondern eher das Eigentumsrecht im Sachenrecht. Die einzelnen Leistungen sollten also ganz individuell abgeklärt und in den Rechtsschutz mit aufgenommen werden.

Sonderfälle und individuelle Regelungen

Bei einem Verkehrsrechtsschutz ist der Vertrags- und Sachenrechtsschutz inbegriffen. Er bezieht sich hierbei speziell auf Auseinandersetzungen, rund um Kraftfahrzeuge – egal, ob diese im Besitz des Versicherten, gemietet oder geleast sind. Es ist anzuraten, dass jeder Fahrer und jede Fahrerin einen Vertrags- und Sachenrechtsschutz inklusive dem Verkehrsrechtsschutz abschließt.

Selbstständige sind in ihrer Berufsausübung im Vertrags- und Sachenrechtsschutz nicht versichert. Daher sollten zusätzliche bzw. differenzierende Leistungen in den Rechtsschutz eingebunden werden. Etwa bei Ärzten oder auch Landwirten können sehr spezielle Regelungen vereinbart werden.

Rechtsschutzfälle im Vertrags- und Sachenrechtsschutz

Im Folgenden sind einige Fälle benannt, die im Privatrecht entstehen können. Eine Absicherung durch einen Vertrags- und Sachenrechtsschutz ist daher sinnvoll. Bei individuellen Bedürfnissen ist ein Beratungsgespräch wichtig, um alle Risiken abzudecken.

  • Bei einer Fahrzeugreparatur bemerkt der Kunde, dass die Abrechnung nicht korrekt erfolgt ist.
  • Ein neues Fahrzeug weist Mängel auf, die der Verkäufer nicht beheben kann.
  • Unstimmigkeiten beim Versicherungsvertrag einer Kraftfahrthaftpflicht. Ein erfolgter Unfall soll durch abgefahrene Reifen verursacht worden sein.
  • Der Käufer eines Wagens, den er von einer Privatperson gekauft hat, will diesen wegen eines angeblichen Kupplungsschadens zurückgeben.
  • In der Wohnung ist ein Leitungswasserschaden entstanden und die Hausratversicherung will nur einen Teil des Schadens ersetzen.
  • Ein privates Darlehen wird von dem Bekannten nicht zurückgezahlt.
  • Bei einer hochwertigen und teuren Urlaubsreise ist die Unterbringung sehr schlecht.
  • Die Heizungsanlage wird repariert, dennoch bleibt das Haus kalt.
  • Die neue Tapete ist so minderwertig, dass sie ersetzt werden muss.
  • Der Fitnesscentervertrag wird gekündigt. Der Rücktritt wird jedoch nicht anerkannt.
  • Auf dem Konto ist eine unrechtmäßige Abbuchung erfolgt. Der Empfänger verweigert jedoch eine Rückzahlung.

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