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Das deutsche Waffengesetz ist sehr restriktiv, es lassen sich nur wenige Staaten mit strengeren Vorschriften finden. Um eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen, modernisierte der Bundestag den Gesetzestext im Dezember 2019. Das sogenannte Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes trat am 20. Februar 2020 in Kraft, teilweise gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2020.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was regelt das deutsche Waffengesetz?
  3. Betroffene Waffen
  4. Verbotene Waffen
  5. Verschärfung des deutschen Waffengesetzes Ende 2019 beschlossen
  6. Die EU-Waffenrichtlinie
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Das deutsche Waffengesetz regelt in der Bundesrepublik Deutschland den Umgang mit Waffen und Munition.
  • Als Waffen gelten Gegenstände, deren Zweck die Herabsetzung oder Beseitigung der Angriffs- beziehungsweise Abwehrfähigkeit eines Menschen ist.
  • Das Waffengesetz verbietet nicht nur Kriegswaffen und vollautomatische Schusswaffen, sondern auch Waffen mit Zielvorrichtungen, Wurfsterne und Butterflymesser.
  • Die seit 2020 geltenden Bestimmungen sehen strengere Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten vor, außerdem regelmäßig zu erbringende Bedarfsnachweise und eine Beschränkung der Magazingröße.

Was regelt das deutsche Waffengesetz?

Das Waffen- beziehungsweise Bundeswaffengesetz (WaffG) beinhaltet Vorschriften für den Umgang mit Waffen. Geregelt sind unter anderem der Erwerb, die Lagerung und der Handel von Schuss- und Klingenwaffen sowie der dazugehörigen Munition; außerdem die Voraussetzungen, die Privatleute für den Waffenbesitz erfüllen müssen. Der Gesetzestext definiert auch die verbotenen Waffen sowie die Ausnahmen, die für bestimmte Personengruppen wie Jäger und Sportschützen gelten. Prinzipiell zielt das Waffengesetz darauf ab, den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Das Gesetz ist Teil des für den internationalen Warenverkehr geltenden Zollkodexes. Denn es enthält Einfuhrbeschränkungen beziehungsweise Verbote für die Warenkategorie Waffen.

Welche Waffen fallen unter das Waffengesetz?

Während Paragraf 1 Waffengesetz den Begriff „Waffe“ definiert, lässt sich eine detaillierte Waffenliste in Anlage 2 finden. Laut dem Gesetz handelt es sich bei Waffen um „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“. Darüber hinaus definiert der Gesetzestext auch Gegenstände als Waffen, deren grundsätzlicher Zweck zwar nicht im Herbeiführen von Verletzungen besteht, die sich jedoch aufgrund ihrer Beschaffenheit, Wirkungsweise oder Handhabung dazu eignen.

Die Definition trifft sowohl auf Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände zu als auch auf verschiedene tragbare Gegenstände, im Wesentlichen Hieb- und Stichwaffen sowie Elektroschock- und Reizgassprühgeräte. Demnach gelten also nicht nur Pistolen und Messer als Waffen, sondern beispielsweise auch Schwerter, Armbrüste und Pfefferspray. Allerdings lassen sich zahlreiche weitere Gegenstände als Waffen verwenden. Ein auf eine Person geworfener großer Stein kann beispielsweise zu erheblichen Verletzungen oder sogar zum Tod führen. Dennoch stellt er aus rechtlicher Sicht keine Waffe dar.

Welche Waffen sind verboten?

Auch zu dieser Thematik lassen sich im Waffengesetz detaillierte Angaben finden. Welche Waffen in Deutschland verboten sind, listet das Gesetz in Abschnitt 1 der Anlage 2 auf. Dazu gehören vor allem:

  • Kriegswaffen (halbautomatische tragbare Schusswaffen)
  • Vollautomatische Schusswaffen
  • Vorderschaftrepetierflinten (Pumpgun) mit Kurzwaffengriff, einer Waffenlänge von weniger als 95 Zentimetern oder einer Lauflänge von weniger als 45 Zentimetern
  • Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit Gegenständen des Alltags verkleidet sind (etwa Kugelschreiber- und Taschenlampenpistolen beziehungsweise Stockgewehre)
  • Waffen, die sich schnell zerlegen, zusammenklappen, zusammenschieben oder verkürzen lassen
  • Waffen mit Zielvorrichtungen (Scheinwerfer oder Laser)
  • Waffen mit aufmontierten Nachtsicht- oder Nachtzielgeräten
  • Stahlruten, Totschläger und Schlagringe
  • Air-Taser (Distanz-Elektroimpulsgerät)
  • Wurfsterne, Butterflymesser, Springmesser und Präzisionsschleudern
  • Reizstoffe, die keine offizielle Zulassung besitzen

Verschärfung des deutschen Waffengesetzes Ende 2019 beschlossen

Um die Vorgaben der Europäischen Union in nationale Gesetze zu übersetzen und um für mehr Sicherheit zu sorgen, hat der Bundestag Ende 2019 verschiedene Abschnitte des Waffengesetzes angepasst. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Erlass von Rechtsverordnungen für Waffenverbotszonen durch die Landesregierungen
  • Anzeigepflicht an das Nationale Waffenregister für Waffenhändler und -hersteller
  • Verbot von Hi-Cap-Magazinen (höchstens 20-Schuss-Magazin für Kurzwaffen und 10-Schuss-Magazin für Langwaffen)
  • Gelbe Waffenbesitzkarte (Gelbe WBK) auf 10 Waffen beschränkt
  • Erwerb von Schalldämpfern für Jäger möglich
  • Bedarfsnachweis alle fünf Jahre

Die EU-Waffenrichtlinie

Auch wenn das Waffenrecht innerhalb der Europäischen Union größtenteils im Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten liegt, existieren verschiedene EU-Richtlinien. Diese regeln sowohl den Umgang als auch die Verwahrung und die behördliche Erfassung von Waffen. Alle darüber hinausgehenden Gesetze erlassen die Länder in Eigenregie. Eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung ist lediglich notwendig, wenn die Vorgaben der Europäischen Union strenger ausfallen als das bestehende Waffengesetz eines Staates.

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