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Um gegen die Verletzung der eigenen Rechte vorzugehen, kann jeder Bürger Unterlassungsklage einreichen. Die Möglichkeit besteht sowohl im Zivilrecht als auch im Öffentlichen Recht. Für eine Unterlassungsklage gibt es unterschiedlichste Anwendungsgebiete. Sie lässt sich beispielsweise im Bereich des Urheberrechts finden, aber auch im Wettbewerbs- und Markenrecht sowie in Zusammenhang mit den Persönlichkeitsrechten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Unterlassungsklage und Unterlassungserklärung
  3. Unterlassungsklage beantragen
  4. Ablauf
  5. So lange gilt die Unterlassungsklage
  6. Unterlassungsanspruch und einstweilige Verfügung
  7. Streitwert und Kosten
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ziel einer Unterlassungsklage besteht darin, eine Handlung zu unterbinden, die die eigenen Rechte verletzt.
  • Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro können Privatpersonen beim Amtsgericht auch ohne Rechtsanwalt eine Unterlassungsklage einreichen.
  • Ein gerichtlich bestätigter Unterlassungsanspruch ist 30 Jahre lang gültig.
  • Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Unterlassungsklage ausfallen, hängt vom Streitwert ab.

Was ist eine Unterlassungsklage und wann tritt sie ein?

Eine Unterlassungsklage stellt eine Leistungsklage dar, mit der eine Person eine bereits bestehende (reguläre Unterlassungsklage) oder in der Zukunft zu erwartende (vorbeugende Unterlassungsklage) Verletzung ihrer Rechte abwenden möchte. Das Ziel einer solchen Klage besteht darin, durch eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, dass der Gegner beziehungsweise die angeklagte Person die rechtsverletzende Handlung unterlässt. Allerdings besteht ein Unterlassungsanspruch – also das Recht zu klagen – lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. Einerseits ist es notwendig, dass eine Rechtebeeinträchtigung vorliegt. Andererseits muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit vorhanden sein, dass die Rechtsverletzung sich wiederholt.

Die Unterlassungserklärung

Insbesondere im Urheberrecht geht einer Klage meist eine Abmahnung voraus, die eine Unterlassungserklärung enthält. Mit einer solchen möchte der Geschädigte zum einen sicherstellen, dass sich der Verstoß nicht wiederholt. Zum anderen lässt sich durch eine entsprechende Erklärung ein Gerichtsverfahren verhindern.

Wenn die beschuldigte Person das Dokument unterzeichnet, verpflichtet sie sich dazu, die entsprechende Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Kommt es nicht zu einer Einigung, kann der Geschädigte eine Unterlassungsklage anstreben. Er ist nicht dazu verpflichtet, erst eine Abmahnung zu versenden. Hätte sich eine Klage durch eine Unterlassungserklärung verhindern lassen, muss die siegreiche Partei jedoch unter Umständen einen Teil der Prozesskosten tragen.

Beispiele für mögliche Unterlassungsklagen

Als typisches Praxisbeispiel gilt der illegale Download von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Für gewöhnlich verschickt der Anwalt der geschädigten Person zunächst eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung. Kommt der Beschuldigte der Aufforderung nicht nach, kann der Rechteinhaber eine Unterlassungsklage anstreben. Ein weiteres Beispiel stellt die vertragswidrige Untervermietung einer Wohnung dar. Hat der Vermieter dazu nicht die Erlaubnis erteilt, kann er ebenso auf Unterlassung klagen. Darüber hinaus ist eine Unterlassungsklage beispielsweise auch bei Beleidigung, Rufschädigung, unerwünschter Reklame und Stalking möglich.

Wer kann eine Unterlassungsklage beantragen?

Eine Unterlassungsklage können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen einreichen. Jedes Opfer einer rechtswidrigen Beeinträchtigung darf einen entsprechenden Antrag stellen. Privatpersonen können die Klage sogar ohne Rechtsanwalt einreichen, wenn die Strafforderungen 5.000 Euro nicht überschreiten. Zuständig ist in diesem Fall das Amtsgericht am Wohnsitz der beschuldigten Person. Bei einem höheren Streitwert liegt die Zuständigkeit beim Landgericht. In diesem Fall muss der Kläger zwangsläufig einen Anwalt beauftragen.

Wie läuft eine Unterlassungsklage ab?

Eine Unterlassungsklage ist ein Antrag, den die geschädigte Person beim Gericht einreichen muss. Die Klage setzt sich aus einer Beschreibung und der eigentlichen Unterlassung zusammen. Der erste Teil des Antrags beschreibt die konkrete Verletzung der Rechte, wofür natürlich auch Beweise notwendig sind. Der zweite Teil widmet sich der drohenden Strafzahlung, die der Kläger bereits im Vorfeld festlegen muss. Im eigentlichen Prozess überprüft das Gericht, ob die Anschuldigungen und die Forderungen gerechtfertigt sind.

Wie lange gilt die Unterlassungsklage?

Hat das Gericht den Unterlassungsanspruch bestätigt, besitzt dieser eine Gültigkeit von 30 Jahren. Falls innerhalb der entsprechenden Zeitspanne ein erneuter Regelverstoß stattfindet, muss die beklagte Person dem Kläger die festgelegte Schadensersatzsumme erstatten.

Unterlassungsanspruch und einstweilige Verfügung

Anders als bei einer Unterlassungsklage erfolgt die Gerichtsverhandlung bei einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren. Das wesentliche Merkmal ist folglich die direkte Bearbeitung des Falls. Entscheidet sich ein Kläger für diesen Weg, kann er allerdings nur aktuelle Rechtsverletzungen anbringen. Darüber hinaus besitzt eine einstweilige Verfügung lediglich für einen begrenzten Zeitraum Gültigkeit. Um die Schutzbedürfnisse des Opfers langfristig zu gewährleisten, ist eine Unterlassungsklage notwendig.

Was besagt der Streitwert einer Unterlassungsklage?

Der Streit- beziehungsweise Verfahrenswert stellt eine abstrakte Summe dar, die den entstandenen Schaden monetär ausdrückt. Wie hoch dieser ausfällt, hängt sowohl vom Rechtsgebiet ab als auch davon, ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Unterlassungsklage handelt. Im zweiten Fall geht es für gewöhnlich um wesentlich höhere Beträge.

Darüber hinaus basiert die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten auf dem Streitwert. Prinzipiell gilt: Je höher der Streitwert, desto höher der finanzielle Aufwand. Liegt der Verfahrenswert beispielsweise bei 4.000 Euro, fallen Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.700 Euro an. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro erreicht das Kostenniveau dagegen eine Spanne von 2.200 bis knapp 4.000 Euro.

Wer trägt die Kosten einer Unterlassungsklage?

Die Kosten fallen immer auf diejenige Partei zurück, die den Rechtsstreit verliert. Gewinnt der Kläger das Verfahren, muss der Angeklagte für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen. Darüber hinaus besteht in diesem Fall für gewöhnlich die Verpflichtung, einen Schadensersatz zu zahlen. Dieser entfällt, wenn der Antragsteller im Prozess unterliegt.

Übernimmt eine Versicherung die Kosten?

Ob eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung möglich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Darüber entscheidet der konkrete Einzelfall. Meist basieren die Konditionen einer entsprechenden Police auf den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen decken die Versicherer anders als Schadensersatzansprüche daher für gewöhnlich nicht ab. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Darüber hinaus kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich Ansprüche nicht eindeutig einem Rechtsgebiet zuordnen lassen.

Wer sich dagegen als Beklagter in einem Gerichtsverfahren wiederfindet, profitiert unter Umständen vom passiven Rechtsschutz seiner Haftpflichtversicherung. Dies funktioniert jedoch nur, wenn es um die Abwehr eines (ungerechtfertigten) Haftpflichtanspruchs geht. Fordert der Kläger keinen Schadensersatz, ist eine Übernahme der Kosten nicht möglich.

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