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Eine Abfindung für den Arbeitnehmer steht meist dann zur Diskussion, wenn ein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt aufgelöst wird. Die Abfindung stellt eine Art Schmerzensgeld dar. Allerdings gibt es gerade in steuerlicher Hinsicht einiges zu beachten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Abfindung?
  3. Wann wird eine Abfindung gezahlt?
  4. Abfindung versteuern
  5. Ist eine Abfindung eventuell steuerfrei?
  6. Höhe der Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz
  7. Zahlt die Rechtsschutz die Anwaltskosten?
  8. Abfindung und Arbeitslosengeld: Vorsicht Sperre und Anrechnung
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Abfindungen bedeuten eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Arbeitnehmer haben nicht in allen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung.
  • Die Berechnung für die Mindesthöhe regelt das Kündigungsschutzgesetz.
  • Abfindungen unterliegen in vollem Umfang der Einkommensteuer.

Was ist eine Abfindung?

Bei der Abfindung handelt es sich um eine einmalige finanzielle Leistung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sinn der Abfindung ist die Kompensation finanzieller Nachteile, die aus einer Kündigung resultieren.

Wann wird eine Abfindung gezahlt?

Der Gesetzgeber sieht klare Grundlagen, wann ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung hat. In den folgenden Fällen greift die Abfindungsregelung:

  1. Im Rahmen eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs in Bezug auf die Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags.
  2. Aufgrund der gesetzlichen Regelung des Paragrafen 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung).
  3. Bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entsprechend der Paragrafen 9 und 10 KSchG (Arbeitsverhältnis trotz Kündigung nicht aufgelöst, aber für Arbeitnehmer unzumutbar.)
  4. Auf der Grundlage des Tarifvertrags oder eines Sozialplans (regelmäßig bei Massenentlassungen).
  5. Gemäß gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich nach § 113 Betriebsverfassungsgesetz.

Der Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, dem Tarifvertrag, dem Sozialplan sowie dem Betriebsverfassungsgesetz. Rechtlich gesehen können nur die Abfindungsansprüche aus den Ziffern 3. – 5. gegen die Zustimmung des Arbeitgebers erzwungen werden.

Abfindung versteuern

Die Abfindung zählt zu den Lohnzahlungen. Damit greift für die Abfindung die Steuerpflicht. Eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro klingt zunächst attraktiv. Es stellt sich aber die Frage, was bleibt netto bei einer Abfindung vom Brutto.

Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient 30.000 Euro im Jahr brutto. Als Single bezahlt er darauf rund 3.000 Euro Steuern im Jahr. Zusammen mit der Abfindung summiert sich das steuerpflichtige Einkommen auf 130.000 Euro. Die Steuerschuld darauf beliefe sich auf fast 43.000 Euro. Von der Abfindung blieben 60 Prozent.

Der Gesetzgeber sieht zur Vermeidung solcher steuerlicher Härtefälle, gerade bei Abfindungen im großvolumigen Bereich, als Alternative die Fünftelregelung vor. Das heißt, der Arbeitnehmer versteuert fünf Jahre lang 20 Prozent der Abfindungszahlung.

Bleiben wir bei unserem Beispiel und unterstellen, dass der Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit mit wieder 30.000 Euro Jahreseinkommen gefunden hat. Fünf Jahre lang versteuert er jetzt 50.000 Euro (30.000 Euro Einkommen und 20.000 Euro aus der Abfindung). Die Steuerlast beträgt für diesen Zeitraum pro Jahr 9.500 Euro, in der Summe 47.500 Euro. An dieser Rechnung wird deutlich, dass es einer genauen Prüfung bedarf, welche Besteuerung die günstigere ist, da die Fünftelregelung nicht zwingend zu einer Einsparung führt. Allerdings hat der Arbeitgeber keine Beratungspflicht. Der Arbeitnehmer muss sich selbst darum kümmern, die optimale Lösung zu finden.

Auch wenn die Abfindung in vollem Umfang der Steuerpflicht unterliegt, so fallen jedoch keine Sozialabgaben darauf an.

Ist eine Abfindung eventuell steuerfrei?

Da es sich bei einer Abfindung um einen Ersatz für Arbeitsentgelt handelt, fällt grundsätzlich eine Steuer darauf an. Auch der Umweg über eine Anlage in eine betriebliche Altersvorsorge entbindet nicht von der Steuerpflicht.

Höhe der Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Kaum ein Arbeitgeber wird die Abfindungszahlungen so gestalten, dass die Arbeitnehmer auf Jahre hinaus versorgt sind. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen, die in der Regel bei einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens greifen, sind die Unternehmen an möglichst geringen Auszahlungssummen interessiert. Der Gesetzgeber sieht jedoch Mindestgrenzen für die Höhe der Abfindung vor, um keine noch größeren sozialen Ungerechtigkeiten, welche sowieso aus einer betriebsbedingten Kündigung resultieren, zu unterstützen. Paragraf 10 Kündigungsschutzgesetz sieht eine Höhe der Abfindung in einer Bandbreite zwischen 12 und 18 Monatsgehältern vor, gestaffelt nach Alter und Betriebszugehörigkeit.

Bei einem Sozialplan greift häufiger die Berechnung nach der „Divisorformel“:

(Alter des Arbeitnehmers * Betriebszugehörigkeit * Bruttomonatsgehalt) / Divisor = Abfindung.

Bei dem Divisor handelt es sich in der Regel um eine Größe um 100. Dies ist aber Verhandlungssache.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt bei Abfindungsverhandlungen?

Die privaten Rechtsschutzversicherungen bieten für Arbeitnehmer den Versicherungsbaustein „Berufsrechtsschutz“. Im Rahmen dieser Deckung kommt der Rechtsschutzversicherer auch für die Anwaltsgebühren auf, wenn es darum geht, vor dem Arbeitsgericht eine höhere Abfindung durchzusetzen.

Abfindung und Arbeitslosengeld: Vorsicht Sperre und Anrechnung

Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung, kann man davon ausgehen, dass die Kündigung nicht von ihm ausging und unverschuldet war. Damit erfüllt er eigentlich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit das volle Arbeitslosengeld bezahlt wird, gelten aber bestimmte Bedingungen

  1. Der Aufhebungsvertrag darf nicht früher enden als die normale Kündigungsfrist des Arbeitsvertrages.
  2. Der Aufhebungsvertrag muss aus wichtigem Grund unterzeichnet worden sein. Das kann die Drohung einer betriebsbedingten oder personenbezogene Kündigung sein, falls der Vertrag nicht unterzeichnet wird.
  3. Die Abfindung sollte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegen (bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung; Ausnahmen sind aber möglich).

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