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Die Opfer einer Straftat können das Bedürfnis empfinden, an dem Ermittlungs- und Gerichtsverfahren teilzunehmen, das dem Täter der Straftat gilt. Letzterer ist in der Regel der Protagonist eines solchen Verfahrens – und nicht das Opfer. Dieses kann dem Prozess nur als Zeuge beiwohnen. Doch durch die Beantragung einer Nebenklage hat auch das Opfer die Möglichkeit, aktiver am Verfahren teilzunehmen und somit dessen Verlauf sowie Ausgang zu beeinflussen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Nebenklage?
  3. Wie reicht man eine Nebenklage ein?
  4. Wer ist berechtigt?
  5. Die Rechte der Nebenkläger
  6. Schmerzensgeld beantragen
  7. Kosten der Nebenklage: Mit und ohne Anwalt
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Nebenklage beteiligen sich die Nebenkläger aktiv am Verfahrensprozess – zum Beispiel durch Fragen, Erklärungen, Anträge und Rechtsmittel.
  • Der Nebenkläger reicht die Nebenklage bei der Staatsanwaltschaft (im Ermittlungsverfahren) oder beim Gericht (im Gerichtsverfahren) ein.
  • Die Nebenklage ist kostenfrei.
  • Sollte die Absicht zur Beantragung einer Nebenklage bestehen, empfiehlt es sich, im Voraus eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Was ist eine Nebenklage?

Die Nebenklage ist eine Klageform im Strafrechtsprozess, die die Opfer einer Straftat in das Gerichtsverfahren einbindet. Mit einer Nebenklage wirken die Nebenkläger aktiv im Verfahren mit und werden somit zu sogenannten Verfahrensbeteiligten. Nebenkläger können dann von bestimmten Rechten Gebrauch machen und so den Ausgang eines Strafverfahrens beeinflussen. Ohne eine Nebenklage stünde es dem Opfer nur zu, als Zeuge an der Verhandlung teilzunehmen. Opfer haben das Recht auf Nebenklage – sie können also davon Gebrauch machen, müssen es aber nicht.

Wie reicht man eine Nebenklage ein?

Der Nebenkläger, in der Regel das Opfer der Straftat, kann die Nebenklage in jedem Verfahrensstadium beantragen. Die erste Möglichkeit dazu besteht bereits im Ermittlungsverfahren. Hierfür reicht der Nebenkläger einen schriftlichen Antrag auf Nebenklage bei der Staatsanwaltschaft ein. Sollte das Verfahren fortgeschritten und bereits eine Anklage durch das Gericht erhoben worden sein, reicht der Nebenkläger einen Antrag auf Nebenklage bei dem jeweiligen Gericht ein. Eine Nebenklage kann jederzeit und in jedem Verfahrensstadium auch wieder zurückgenommen werden. Eine Antragstellung auf Nebenklage im Jugendstrafverfahren ist hingegen grundsätzlich nicht möglich.

Um eine Nebenklage einzureichen, braucht der Nebenkläger in der Regel keinen Anwalt. In diesem Fall reicht der Nebenkläger den Antrag selbst ein. Dennoch lassen sich viele Nebenkläger anwaltlich vertreten. Dieser Anwalt wird häufig als „Opferanwalt“ bezeichnet: Er übernimmt die Aufgabe der Antragstellung auf Nebenklage und vertritt die Interessen des Nebenklägers in der Sache.

Wer ist zu einer Nebenklage berechtigt?

Gemäß § 395 der Strafprozessordnung sind die Opfer einer Gewalttat berechtigt, eine Nebenklage zu beantragen. Das ist zum Beispiel bei den folgenden Straftaten der Fall:

  • Körperverletzungen
  • Versuchte Tötung
  • SexualstraftatenV
  • Vergewaltigungen und Nötigungen

Nebenklage eingereicht – und dann? Die Rechte der Nebenkläger

Durch eine Nebenklage erhält der Nebenkläger ausschließlich Rechte – keine Pflichten. So kann er durch verschiedene Faktoren das Verfahren aktiv beeinflussen: Zum Beispiel durch Fragen, Erklärungen, Anträge und Rechtsmittel. Konkret gewährt die Nebenklage gemäß § 397 StPO dem Nebenkläger folgende Rechte:

  • Der Nebenkläger oder sein Anwalt dürfen während der Verhandlung anwesend sein.
  • Der Nebenkläger bekommt Akteneinsicht – jedoch nur bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
  • Der Nebenkläger darf Beweisanträge stellen.
  • Der Nebenkläger darf von einem Fragerecht Gebrauch machen.
  • Der Nebenkläger darf Rechtsmittel einlegen.
  • Der Nebenkläger bekommt das Gerichtsurteil automatisch zugestellt.

Nebenklage: Schmerzensgeld beantragen

Das Recht auf Schmerzensgeld bleibt in der Nebenklage unberührt. Dennoch kann der Nebenkläger sein Schmerzensgeld mit der Nebenklage im Strafprozess geltend machen. Das bringt einige Vorteile für den Kläger mit sich. Zum Beispiel:

  • Der Angeklagte muss die Verfahrenskosten tragen.
  • Der Angeklagte ist noch größerem Druck ausgesetzt und daher eher bereit dazu, Zahlungen zu leisten.
  • Das Gericht kann die Zahlungspflicht in die Bewährungsauflagen mit aufnehmen. Sollte der Verurteilte das Schmerzensgeld dennoch nicht zahlen, droht Gefängnis.

Kosten der Nebenklage: Mit und ohne Anwalt

Reicht der Nebenkläger eine Nebenklage eigenständig ein, entstehen keine Kosten. Sollte er sich jedoch durch einen Anwalt vertreten lassen, muss der Nebenkläger die Anwaltskosten selbst tragen. Bedürftige Personen, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können eine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, um die Rechtsanwaltskosten zu decken. Eine weitere Möglichkeit der Kostendeckung stellt die Rechtsschutzversicherung dar.

Nebenklage: Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Sollte die Absicht zur Beantragung einer Nebenklage bestehen, empfiehlt es sich, im Voraus eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt in der Regel die Anwaltskosten, die durch die Nebenklage entstehen.

Tipp: Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen einem aktiven und einem passiven Strafrechtsschutz. Während Erstere in der Regel alle Kosten der Nebenklage deckt, übernimmt Letztere nur die Kosten für die im Versicherungsvertrag explizit genannten Leistungen.

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