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Strafrechtsschutz: Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Strafrechtsschutz deckt die Kosten bei Strafverfahren wegen fahrlässiger Vergehen.
- Die Versicherung schützt Sie, bis ein Gericht Ihnen Vorsatz nachweist.
- Viele Tarife bieten Zusatzleistungen wie Strafkaution, Spezialverteidigung oder Unterstützung im Ausland.
- Der Schutz lohnt sich für Unternehmer, Führungskräfte, Ehrenamtliche oder Selbstständige.
- Was ist Strafrechtsschutz?
- Was ist versichert & was nicht?
Was ist Strafrechtsschutz?
Je nach Tarif gehört der Strafrechtsschutz zum Privat-, Verkehrs- oder Arbeitsrechtsschutz. Viele Firmenrechtsschutztarife beinhalten ihn ebenfalls.
Warum ist Strafrechtsschutz sinnvoll?
Ein einfacher Rechtsschutz zahlt nicht bei Verdacht auf vorsätzliche Straftaten. Der Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten, bis ein Gericht Ihnen Vorsatz nachweist.
Die Versicherung deckt unter anderem die Gebühren für Anwalt, Gericht, Gutachter und Zeugen. Bei einem langwierigen Verfahren summieren sich diese Ausgaben schnell auf mehrere tausend Euro. Ein Strafrechtsschutz sorgt daher dafür, dass Sie sich ohne finanzielle Sorge gegen unberechtigte Vorwürfe rechtlich wehren können.
Ist ein Strafrechtsschutz auch für Firmen sinnvoll?
Für Unternehmen bietet ein Strafrechtsschutz wichtigen Schutz bei Vorwürfen wie etwa Steuerbetrug, Umweltverstößen oder anderen Vorwürfen. Bei strafrechtlichen Vergehen haften oft einzelne Mitarbeiter persönlich. Je nach Tarif schützt die Versicherung im Firmenrechtsschutz Geschäftsführer und Mitarbeiter bei ihrer beruflichen Tätigkeit.
Welche Vorwürfe deckt der Strafrechtsschutz ab und welche nicht?
Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihnen ein fahrlässiges Vergehen zur Last gelegt wird, etwa im Straßenverkehr, im Alltag oder auch im Ehrenamt.
Typische Fälle für den Strafrechtsschutz sind:
- Fahrlässige Körperverletzung, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Unterlassene Hilfeleistung oder eine fahrlässige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Unachtsamkeit
- Fahrlässige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Waffengesetz, etwa wenn der Vorwurf auf einem Missverständnis beruht
- Unbeabsichtigte Datenschutzverstöße oder verbotene Online-Inhalte, die zu einem Ermittlungsverfahren führen
Beispiele aus dem Alltag
- Ein Autofahrer verursacht einen Unfall mit Personenschaden, weil er durch das Smartphone abgelenkt war (fahrlässige Körperverletzung).
- Ein Radfahrer stößt unbeabsichtigt mit einem Fußgänger zusammen und verletzt diesen (fahrlässige Körperverletzung).
- Sie verwalten ehrenamtlich die Kasse eines Fördervereins. Nach einer fehlgeschlagenen Abrechnung stehen Sie unter Verdacht, Vereinsgelder unterschlagen zu haben.
Verstöße gegen Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht abgedeckt
Wichtig: Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen sind keine strafrechtlichen Delikte. Hier greift der Verkehrsrechtsschutz – nicht der Straf-Rechtsschutz.
Wann greift der Versicherungsschutz – und wann nicht?
- Der Schutz gilt nur, solange kein Gericht Vorsatz feststellt.
- Wer wegen Fahrlässigkeit verurteilt wird, bleibt versichert.
- Bestätigt das Gericht einen Vorsatz, muss die versicherte Person die Kosten selbst tragen.
- Wird ein Vorsatzvorwurf im Verlauf des Gerichtsverfahrens in Fahrlässigkeit umgewandelt, übernimmt die Versicherung die Kosten rückwirkend.
Kein Schutz besteht bei Straftaten, die ausschließlich vorsätzlich begangen werden können. Dazu gehören etwa:
- Beleidigung
- Vorsätzliche, gefährliche oder schwere Körperverletzung
- Diebstahl und Raub
- Totschlag und Mord
- Nachstellung ("Stalking") und Nötigung
Kein Versicherungsschutz bei Verbrechen
Bei einem Verbrechensvorwurf besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz. Ein Verbrechen liegt laut Paragraf 12 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) vor, wenn die Strafe mindestens ein Jahr Freiheitsentzug beträgt – etwa bei Raub, Erpressung oder Mord.
Was ist ein Spezial-Strafrechtsschutz?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz erweitert den klassischen Schutz. Er übernimmt auch dann die Kosten, wenn der Vorwurf vorsätzliches Handeln betrifft – solange kein Gericht eine Verurteilung wegen Vorsatz oder Verbrechen ausspricht.
Der Schutz lohnt sich für Privatpersonen, ebenso für Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte mit Verantwortung.
Typische Risiken für erweiterten Strafrechtsschutz:
- Steuerhinterziehung
- Verstöße gegen Produkt-Sicherheitsvorschriften
- Beschäftigung nicht gemeldeter Arbeitskräfte
- Insolvenzverschleppung
- Umweltverschmutzung, etwa durch falsche Entsorgung gefährlicher Stoffe
Beispiel: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Geschäftsführer wegen Umweltverstößen. Der Spezial-Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigungskosten sofort – noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet.
Wer ist versichert?
In Kombination mit einem Firmenrechtsschutz sind Sie selbst als Versicherungsnehmer abgesichert. Je nach Tarif sind zudem weitere Geschäftsführer, die Inhaber des Unternehmens sowie die Mitarbeitenden mitversichert.
Aber auch als Privatperson können Sie einen Tarif mit erweitertem Strafrechtsschutz wählen und sich sowie die Familie absichern.
Welche Leistungen sind enthalten?
Wie der reguläre Strafrechtsschutz übernimmt auch der Spezial-Straf-Rechtsschutz sämtliche Kosten rund um ein Strafverfahren, in denen Ihnen eine vorsätzliche Tat unterstellt wird.
Darüber hinaus gehören folgende Extras zum Leistungsumfang:
- Kosten für spezialisierte Strafverteidiger, auch bei Honorarvereinbarungen
- Schutz bei Disziplinar- oder Standesverfahren (zum Beispiel bei Schweigepflichtverletzungen)
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, etwa im Bußgeldverfahren
Für wen ist dieser Zusatz sinnvoll?
Der Spezial-Strafrechtsschutz ist besonders empfehlenswert für:
- Unternehmer mit Personalverantwortung
- Personen in leitenden Positionen (Ärzte und Ärztinnen, Geschäftsführer, Betriebsleiter)
- Alle, die berufsbedingt oder ehrenamtlich mit hohen Haftungsrisiken konfrontiert sind
Leistungen & Bedingungen im Überblick
Was leistet die Strafrechtsschutzversicherung?
Der Strafrechtsschutz zahlt die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren entstehen können. Dazu gehören unter anderem:
- Gebühren und Honorare für Anwälte zur Strafverteidigung (bei freier Anwaltswahl)
- Gerichtskosten
- Gebühren für Sachverständige, Gutachten und Zeugen
- Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung, etwa Mediationsverfahren
- Reise- und Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Verfahren
Einige Tarife bieten Zusatzleistungen wie:
- Kostenübernahme der rechtlichen Verteidigung beim Vorwurf der Vorsätzlichkeit
- Strafkaution (als zinsloses Darlehen)
- Unterstützung bei Verfahren im Ausland
- Kostenübernahme für spezialisierte Strafverteidigung
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Kein Anspruch besteht auf die Übernahme von:
- Bußgeldern oder Geldstrafen
- Entschädigungszahlungen an Geschädigte
- Verfahrenskosten bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz
- Kosten für Delikte, die nicht im Versicherungsschutz enthalten sind
Strafkaution im Rahmen des Strafrechtsschutzes
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, kann das Gericht eine Kaution statt Haft fordern. Ein Strafrechtsschutz stellt diese Kaution als zinsloses Darlehen und übernimmt gleichzeitig die Verteidigungskosten. So bleiben Sie während des Verfahrens in Freiheit, ohne durch hohe Kautionssummen finanziell belastet zu werden.
Zahlt die Versicherung auch bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung?
Ja, die Versicherung zahlt, wenn das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Dann übernimmt sie in der Regel rückwirkend alle vereinbarten Kosten. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Vorwurfs bestanden hat und dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt ist.
Wartezeit & Co: Welche Konditionen muss ich beachten?
- Beim Strafrechtsschutz gilt üblicherweise ein Sofortschutz. Eine Wartezeit ist nicht zu beachten.
- Bei der Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden Sie selbst, welcher Betrag im Rahmen des Möglichen liegt. Zur Auswahl stehen Summen von 150 bis 500 Euro pro Fall.
- Weiterhin sind Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr, drei oder fünf Jahren üblich. Details finden Sie in den jeweiligen Tarifbedingungen.
Was kostet ein Strafrechtsschutz?
Die Kosten hängen vom Tarifumfang, vom gewünschten Schutzbereich (Privatperson, Familie, Firma) und von der Selbstbeteiligung ab.
- Eine einzelne Person (30 Jahre, angestellt) zahlt für einen Privatrechtsschutz, der einen einfachen Strafrechtsschutz beinhaltet, zwischen 90 Euro und 260 Euro im Jahr (bei bis zu 350 Euro Selbstbehalt).
- Tarife mit erweitertem Strafrechtsschutz liegen preislich zwischen 120 und 450 Euro im Jahr.
- Firmenrechtsschutz kann ab 300 Euro jährlich beginnen, abhängig von Größe und Risiko.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro wird empfohlen. Für umfangreiche Verfahren – etwa mit mehreren Beteiligten oder Gutachten – kann auch eine höhere oder unbegrenzte Deckung sinnvoll sein.
Hinweis: In einigen Tarifen gelten für den Strafrechtsschutz eigene Höchstgrenzen, die von der allgemeinen Deckungssumme abweichen können. Prüfen Sie daher die Tarifdetails genau.
Beispiele für Kosten und Leistungen
Die Kosten und Leistungen einer Strafrechtsschutzversicherung unterscheiden sich je nach Tarif deutlich. Während ein Basis-Strafrechtsschutz für private Risiken meist ausreicht, bietet ein Spezial-Strafrechtsschutz deutlich mehr Leistungen, die bei beruflichen oder unternehmerischen Risiken wichtig sind.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
Beispielhafte Tarifübersicht: Strafrechtsschutz und erweiterter Strafrechtsschutz
Leistungsmerkmal
|
Basis Strafrechtsschutz (Privat)
|
Erweiterter Strafrechtsschutz (Privat)
|
---|---|---|
Jahresbeitrag | ab etwa 95 € | ab etwa 120 € |
Deckungssumme | Bis zu 1 Mio. € | Unbegrenzt |
Selbstbeteiligung pro Fall | Bis 350 € | Bis 350 € |
Fahrlässige Straftaten abgedeckt | ✔️ | ✔️ |
Vorsätzliche Vorwürfe (bis Urteil) | ❌ | ✔️ |
Strafkaution enthalten | ✔️ | ✔️ |
Kosten für Spezialverteidigung/Honorar | ❌ nicht immer enthalten |
✔️ enthalten, inkl. freier Anwaltswahl |
Disziplinar- & Standesrecht | ❌ | ✔️ abgedeckt (z. B. bei Berufsvergehen) |
Die Angaben sind beispielhaft und können je nach Anbieter, Alter, Beruf und gewünschtem Schutzumfang variieren.
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Die ersten Schritte bei rechtlichen Vorwürfen: Was tun im Ernstfall?
Ein Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft ist für viele ein Schock, vor allem, wenn man überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben. Umso wichtiger ist es, in der Situation ruhig zu bleiben und mit Bedacht zu handeln.
Diese Schritte helfen im Ernstfall:
- Keine Aussage ohne rechtlichen Beistand. Auch wenn der Vorwurf harmlos erscheint – äußern Sie sich nicht, bevor Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt gesprochen haben.
- Versicherer informieren. Setzen Sie sich möglichst schnell mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und melden Sie den Vorfall.
- Deckungszusage prüfen lassen. Der Versicherer prüft, ob der Strafrechtsschutz in Ihrem Fall greift, etwa bei fahrlässigen Vorwürfen oder bei fehlendem Vorsatz.
- Verteidigung organisieren. Falls nötig, vermittelt der Versicherer eine spezialisierte Strafverteidigung oder übernimmt die Gebühren des Anwalts Ihrer Wahl.
- Unterlagen sammeln. Dokumentieren Sie Schriftverkehr, Gesprächsnotizen und mögliche Entlastungsbeweise – je früher, desto besser.
Tipp: In vielen Tarifen werden auch die Kosten übernommen, wenn das Verfahren eingestellt oder mit einem Freispruch endet – wichtig ist, dass der Schutz zum Zeitpunkt der Anzeige bereits bestand.
Fazit: Für wen lohnt sich eine Strafrechtsschutzversicherung?
Nicht nur Privatpersonen sollten sich mit einer Strafrechtsschutzversicherung absichern. Auch für Unternehmen stellt der Strafrechtsschutz eine wichtige Ergänzung dar, um vor den Kosten und Risiken einer strafrechtlichen Verfolgung abgesichert zu sein.
Besonders hilfreich ist die Police für Menschen, die in ihrem Alltag oder Beruf schnell mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden können, oft auch ohne eigenes Verschulden.
Typische Risikogruppen sind:
- Personen mit Verantwortung für andere, zum Beispiel Führungskräfte, Ärzte und Ärztinnen oder Pflegekräfte
- Selbstständige und Unternehmer, die für Mitarbeiter, Verträge oder Auflagen haften
- Personen, die viel im Straßenverkehr unterwegs sind, zum Beispiel Berufspendler
Ein Ermittlungsverfahren kann teuer werden, selbst dann, wenn es am Ende eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Der passende Strafrechtsschutz bewahrt Sie in solchen Situationen vor finanziellen Folgen und gibt Rückhalt in rechtlich unsicheren Momenten.
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