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H-Gas und L-Gas: Umstellung und Kosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Nur die wenigsten Verbraucher wissen, dass in Deutschland mit L-Gas und H-Gas zwei verschiedene Sorten Erdgas Verwendung finden. Während in den meisten Gegenden bereits seit Jahrzehnten H-Gas zum Einsatz kommt, gibt es insbesondere im Norden und Westen einige Regionen, die noch L-Gas nutzen. Die Gasversorger planen, bis 2030 die sogenannte Marktraum-Umstellung auf H-Gas umzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • H-Gas zeichnet sich durch einen hohen Brennwert aus, was zugleich der wesentliche Unterschied zu L-Gas ist.
  • Die Umstellung auf H-Gas ist erforderlich, da die Fördermengen von L-Gas immer weiter zurückgehen.
  • Im Zuge der Gasumstellung besteht die Notwendigkeit, sämtliche mit Gas betriebenen Geräte zu prüfen, was die Netzbetreiber kostenfrei übernehmen.
  • In einigen Fällen kann es passieren, dass Verbraucher ein altes Gasgerät austauschen müssen, wofür es jedoch staatliche Zuschüsse gibt.

Was ist H-Gas?

H-Gas steht für „High calorific gas“, was so viel wie Gas mit hohem Brennwert bedeutet. L-Gas beziehungsweise „Low calorific gas“ bezeichnet dagegen Gas mit einem niedrigen Brennwert. Der Unterschied zwischen beiden Sorten besteht in ihrem Methangehalt, der bei H-Gas höher ausfällt:

  • H-Gas: Methangehalt von 87 bis 99 Prozent
  • L-Gas: Methangehalt von 80 bis 87 Prozent

Aufgrund des höheren Methangehalts hat H-Gas einen höheren Brennwert von bis zu 11,1 Kilowattstunden pro Kubikmeter, wohingegen L-Gas nur auf maximal 8,9 Kilowattstunden pro Kubikmeter kommt.

L-Gas stammt für gewöhnlich aus Norddeutschland oder den Niederlanden. Allerdings sinken die dortigen Fördermengen kontinuierlich, weshalb die Umstellung auf H-Gas notwendig wird. Gas mit hohem Brennwert kommt sowohl aus Dänemark und Norwegen als auch aus Großbritannien, Russland und den GUS-Staaten (einige Nachfolgestaaten der Sowjetunion).

Wen betrifft die Umstellung auf H-Gas?

Die Marktraum-Umstellung betrifft Haushalte in Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. In allen anderen Bundesländern versorgen die Gaslieferanten die Verbraucher bereits mit H-Gas. Ob und wann die Umstellung in einem bestimmten Gebiet stattfindet, lässt sich beim örtlichen Netzbetreiber in Erfahrung bringen. Allerdings besteht keine Notwendigkeit, selbst aktiv zu werden. Der Betreiber muss die geplante H-Gas-Umstellung nämlich zwei Jahre im Voraus ankündigen.

Besitzer eines Erdgas-Fahrzeugs können dagegen wie gewohnt tanken. Da der Motor das Verbrennungsverhältnis automatisch anpasst, kommt er sowohl mit L-Gas als mit auch H-Gas zurecht.

Wie geht die Umstellung von L-Gas auf H-Gas vonstatten?

Damit bei der Gasumstellung ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, sind die lokalen Netzbetreiber dazu verpflichtet, ein spezielles „Gasbüro“ einzurichten, das die Koordination des Projekts übernimmt. Außerdem können sich Verbraucher in diesem Büro informieren. Die Gasumstellung geschieht in drei Etappen:

  1. Erfassung aller Gasgeräte: Im ersten Schritt erfassen vom Netzbetreiber beauftragte Fachleute sämtliche Geräte, die Erdgas nutzen – beispielsweise Gasherde und -thermen, Erdgas-Brennwertkessel sowie mit Gas betriebene Haushaltsgeräte. Laut den Planungen soll dies ein Jahr vor der eigentlichen Umstellung geschehen.
  2. Gasumstellung: Die Installateure melden sich mindestens drei Wochen im Voraus bei den Verbrauchern an, um die Geräte umzustellen. In den meisten Fällen ist es lediglich erforderlich, Brennerdüsen auszutauschen und Regelarmaturen neu zu justieren. Welcher Aufwand im Einzelfall entsteht, hängt vom Gerätetyp ab.
  3. Kontrolltermin: In etwa jedem zehnten Haushalt finden nach der Gasumstellung Stichproben statt. Hierbei prüfen Experten, ob die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden. Selbstverständlich muss der Netzbetreiber alle für die Qualitätskontrolle vorgesehenen Haushalte vorher informieren, was ebenfalls mindestens drei Wochen vor dem Termin passieren sollte.

Kostet die Umstellung von L- auf H-Gas etwas?

Die Umstellung der Geräte bedeutet für die Verbraucher nur eine geringe finanzielle Belastung. Die Netzbetreiber übernehmen sämtliche Kosten, legen diese aber auf ihre Kunden um. Eine Rechnung stellen dürfen die Monteure nicht. Da der Wechsel von L- zu H-Gas sich über einen sehr langen Zeitraum erstreckt, müssen Verbraucher aller Voraussicht nach jährlich mit einem Zuschlag von nur wenigen Euro rechnen.

Brauche ich neue Geräte?

Hin und wieder kann es vorkommen, dass Geräte nicht den technischen Voraussetzungen entsprechen, weshalb eine Anpassung bei ihnen nicht möglich ist. Allerdings dürfte dies lediglich auf einen geringen Prozentsatz aller Gasgeräte zutreffen. In diesem Fall informiert der Netzbetreiber den Verbraucher nach dem Erfassungstermin darüber, dass er sich neue Technik anschaffen muss. Dafür stellt der Gesetzgeber einen Zuschuss zur Verfügung. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Alter des Geräts am Umstellungstermin ab. Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick:

  • Gerätealter bis 10 Jahre: 500 Euro
  • Gerätealter zwischen 11 und 20 Jahren: 250 Euro
  • Gerätealter zwischen 21 und 25 Jahren: 100 Euro
  • Gerätealter höher als 25 Jahre: Kein Zuschuss

Welche Vorteile hat H-Gas?

Der wesentliche Vorteil der Gasumstellung besteht darin, dass sie die Versorgung sichert. Denn die Vorkommen des hauptsächlich in Deutschland und den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam zur Neige. Für H-Gas gibt es dagegen wesentlich mehr Fördergebiete. Zudem erhöht sich mit der Umstellung die Gasqualität.

Ist H-Gas teurer?

Der Bezugspreis für H-Gas ist zwar etwas höher als der für L-Gas, allerdings ist auch der Energiegehalt von H-Gas höher, sodass der Gasbedarf sinkt. Unabhängig davon ergeben sich für die Verbraucher keine Unterschiede. Schließlich erfolgt die Abrechnung nicht auf Basis des verbrauchten Volumens, sondern der erhaltenen Energiemenge.