Schornsteinfeger Kosten, Aufgaben & Häufigkeit
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Viele Immobilieneigentümer fragen sich, wie hoch die Kosten für den Schornsteinfeger ausfallen. Schließlich sind sie verpflichtet, Schornsteine und Heizungen regelmäßig auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit überprüfen zu lassen. Die Kosten waren lange Zeit einheitlich; seit 2013 sind sie für einige auszuführenden Tätigkeiten unterschiedlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schornsteinfeger-Kosten hängen von der Heizungsart, ihrem Alter und ihrer Nutzung ab.
- Für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau ist immer der Bezirksschornsteinfeger verantwortlich.
- Die Vergütung für hoheitliche Aufgaben basiert auf einem Arbeitswert, der 2024 wurde auf 1,40 Euro angehoben wurde. Die konkreten Arbeitswerte und damit die Schornsteinfeger-Kosten können aber auf Länderebene variieren.
- Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten dürfen auch freie Schornsteinfeger übernehmen, die ihre Preise selbst festlegen.
Wie oft muss der Schornsteinfeger kommen und was tut er?
Ein erster Aufgabenbereich des Schornsteinfegers ist die sogenannte Feuerstättenschau. Dabei kontrolliert er, ob sämtliche Feuerstätten, Schornsteine sowie Verbindungsstücke die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Diese Überprüfung muss innerhalb von sieben Jahren mindestens zweimal erfolgen. Allerdings schreibt die Kehr- und Überprüfungsordnung – kurz KÜO – vor, dass zwischen den beiden Terminen drei Jahre liegen müssen. Nach einer Feuerstättenschau stellt der Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid aus. Dieser informiert den Immobilieneigentümer darüber, welche Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten in den kommenden Jahren notwendig sind. Dieser Bescheid ist ebenso bei technischen Neuerungen oder einer veränderten Nutzung notwendig.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Heizungsanlagen regelmäßig warten und reinigen zu lassen. In welchen Abständen dies geschehen muss, hängt von der Heizungsart ab. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die von Experten empfohlenen beziehungsweise gesetzlich vorgeschriebenen Zeitintervalle:
Heizungsart
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Prüfung und Kehren
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Messen (Kessel jünger als 12 Jahre)
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Messen (Kessel älter als 12 Jahre)
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Ölheizung | Einmal jährlich | Alle drei Jahre | Alle zwei Jahre | |
Ölbrennwertheizung | Einmal jährlich | Alle drei Jahre | Alle zwei Jahre | |
Gasheizung | Einmal jährlich | Alle drei Jahre | Alle zwei Jahre | |
Gasbrennwertheizung | Einmal jährlich | Nie | Nie | |
Pelletheizung | Zweimal jährlich | Alle zwei Jahre | Alle zwei Jahre | |
Kamine und Kachelöfen | Bis zu dreimal jährlich | Alle zwei Jahre | Alle zwei Jahre |
Was darf ein Schornsteinfeger kosten?
Bis Ende 2012 besaßen Bezirksschornsteinfeger ein Monopol, das der Gesetzgeber durch eine bundesweite Reform der Kehr- und Überprüfungsordnung lockerte. Seitdem unterscheidet das Gesetz zwischen hoheitlichen und freien Aufgaben. Erstere darf weiterhin lediglich der Bezirksschornsteinfeger erledigen. Dazu gehören folgende Aufgabenbereiche:
- Feuerstättenschau durchführen
- Feuerstättenbescheid ausstellen und im gegebenen Fall abändern
- Führen des Kehrbuchs
- Bauabnahmen vornehmen
Die Kosten für diese Tätigkeiten können Hausbesitzer anhand der in der KÜO aufgeführten Arbeitswerte berechnen. Diese geben an, wie hoch der Aufwand für eine bestimmte Arbeit ist. Die Vergütung für die Arbeitswerte beträgt seit Oktober 2024 laut KÜO 1,40 Euro, kann aber auf in den einzelnen Bundesländern variieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch die Arbeitswerte für verschiedene hoheitliche Aufgaben ausfallen:
Leistung
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Arbeitswerte (AW)
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Grundwert der Feuerstättenschau inklusive einer Nutzungseinheit | 11,7 |
Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit bei der Feuerstättenschau | 4,0 |
Feuerstättenschau an Abgasanlagen pro begonnenem Meter an senkrechten Leitungen | 1,0 |
Zuschlag je Feuerstätte | 6,0 |
Ausstellung beziehungsweise Änderung eines Feuerstättenbescheids für bis zu drei Feuerungsanlagen | 10,0 |
Ausstellung beziehungsweise Änderung eines Feuerstättenbescheids für mehr als drei Feuerungsanlagen | 2,0 je Feueranlage, maximal 30,0 |
Zweite Ausfertigung eines Feuerstättenbescheids | 2,0 |
Darüber hinaus fallen gegebenenfalls Zuschläge an. Ist das Gebäude beispielsweise schwer erreichbar, fällt für jede Minute Wegezeit ein zusätzlicher Arbeitswert von 0,7 an. Führt der Schornsteinfeger die Feuerstättenschau außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (6 bis 18 Uhr) durch, führt dies zu einem Zuschlag von 50 Prozent. Wird er an einem Feiertag tätig, gilt sogar ein Zuschlag von 100 Prozent. Weitere Zusatzkosten listet die KÜO auf.
Schornsteinfeger-Kosten: Bei den freien Aufgaben besteht Verhandlungsspielraum
Regelmäßige Kehr-, Mess- und Wartungsarbeiten dürfen seit 2013 auch freie Schornsteinfeger durchführen. Diese müssen nicht nach der Gebührenordnung der Bezirksschornsteinfeger abrechnen, sodass sich mittlerweile durchaus bessere Angebote finden lassen. Experten gehen von einem Sparpotenzial von 10 bis 30 Prozent aus. Mit welchen Kosten Hausbesitzer rechnen müssen, bedingt im Wesentlichen die Heizungsart. Allerdings haben auch das Alter und die Nutzung der Anlage einen Einfluss. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die zu erwartenden Kosten für den Schornsteinfeger:
Art der Heizung
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Durchschnittliche Schornsteinfeger-Kosten
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Gewöhnliche Öl- und Gasheizung | Etwa 40 bis 50 Euro |
Raumluftunabhängige Öl- und Gaskessel | Etwa 20 bis 40 Euro |
Holz- und Pelletheizung | Etwa 40 bis 60 Euro |
Hin und wieder genutzter Kamin/Ofen | Etwa 20 bis 30 Euro |
Häufig genutzter Kamin/Ofen | Etwa 70 bis 80 Euro |
Bei diesen Kosten handelt es sich lediglich um Richtwerte. Da es durchaus zu Preisunterschieden kommt, kann es sich in manchen Fällen lohnen, sich verschiedene Angebote einzuholen und diese zu vergleichen.
Kann ich mir einen günstigeren Schornsteinfeger suchen?
Prinzipiell besteht lediglich bei freien Aufgaben die Möglichkeit, sich den Schornsteinfeger selbst auszusuchen beziehungsweise einen anderen zu beauftragen. Bei den an den Bezirksschornsteinfeger zugewiesenen Aufgaben funktioniert dies jedoch nicht. Davon abgesehen ist ein Wechsel auch wenig sinnvoll, da der Gesetzgeber die Kosten hierfür sowieso in der KÜO festgelegt hat.