Gasanbieter wechseln bei Umzug – vergleichen & sparen

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Tarife unterhalb der Gaspreisbremse
Seit dem 01.03.2023 greift die Gaspreisbremse bei teuren Gastarifen, in denen über 12 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Gastarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Gaspreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Gastarif wechselt, kann bis zu 1.000 Euro sparen.
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Bis zu 1.000 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Stöffin, 16833
Jahresverbrauch: 20.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex, Kosten im ersten Jahr: 1.785,78 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Neuruppin RuppinGas Basis, Kosten: 2.869,34 Euro
Einsparung: 1083,57 Euro
(Stand: 11.08.2023) -
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum fünften Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2022 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2021 hat Verivox in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht. Hinter der breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung stehen insgesamt rund 1 Mio. Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen.

So haben wir gerechnet
Wohnort: Stöffin, 16833
Jahresverbrauch: 20.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex, Kosten im ersten Jahr: 1.785,78 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Neuruppin RuppinGas Basis, Kosten: 2.869,34 Euro
Einsparung: 1083,57 Euro
(Stand: 11.08.2023)
- Umziehen & wechseln
- Gleich Kündigungsschreiben erstellen
- Was beim Wechsel beachten?
- Was, wenn ich nichts unternehme?
- Kein eigener Gaszähler - was tun?
- Alten Vertrag behalten
- Weitere Tipps
Kann ich den Gasanbieter wechseln, wenn ich umziehe?
Ein Umzug ist meist teurer als gedacht - doch Verivox kann Ihnen an anderer Stelle beim Sparen helfen: Denn mit dem Wechsel des Gasanbieters sind bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr einzusparen. Da findet vielleicht das eine oder andere Möbelstück zusätzlich den Weg vom Wunschzettel ins neue Zuhause! Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Umzug und Gasanbieterwechsel. In den folgenden Fällen können Sie den Gasanbieter beim Umzug wechseln:
Grundversorgung
Beziehen Sie Ihr Gas in der Grundversorgung, können Sie mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Auszug mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt.
Laufzeitvertrag mit einem alternativen Gasanbieter
Bei Kunden, die einen Vertrag mit einem alternativen Gasanbieter abgeschlossen haben, greift diese Frist nicht. Ausschlaggebend sind die AGB des Anbieters. Meist ist eine sogenannte Umzugsklausel enthalten, die Kunden im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht gewährt und den Umzug als vertragsauflösende Bedingung betrachtet. Die Kündigung muss dann vom Kunden selbst vorgenommen werden.
Wohnungswechsel innerhalb und außerhalb des Netzgebiets
Manche Gasanbieter unterscheiden im Falle eines Umzugs zwischen einem Wohnungswechsel innerhalb des Netzgebietes und einem außerhalb: Liegt Ihr neuer Wohnsitz außerhalb des Netzgebiets, können Sie den Vertrag kündigen oder auflösen. Findet der Umzug innerhalb des Netzgebietes statt, bestehen einige Unternehmen auf eine Erfüllung des Vertrags, also der Weiterbelieferung des Kunden. Lesen Sie deshalb genau die AGB Ihres Anbieters.
Gleich Kündigungsschreiben erstellen
Durch die gesetzliche Regelung für faire Verbraucherverträge können Sie bei einigen Anbieter ganz einfach direkt online kündigen. Unsere Übersichtsseite hilft Ihnen direkt auf der Kündigungsseite des Anbieters zu gelangen.
Worauf muss ich achten, wenn ich den Gasanbieter im Rahmen des Umzugs wechseln möchte?
Für den Wechsel des Gasanbieters sollten Sie im Idealfall eine Vorlaufzeit von drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zum Lieferbeginn durch den neuen Anbieter einrechnen. Sie sollten daher die Vertragsunterlagen so früh wie möglich einsenden. So kann die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass Sie in die Zwischenversorgung des örtlichen Grundversorgers geraten.
Um den günstigsten Anbieter zu finden, brauchen Sie lediglich Ihre neue Postleitzahl sowie Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Gaspreisvergleich einzugeben. Den Gasverbrauch für die neue Wohnung erfragen Sie am besten beim Vormieter oder beim Vermieter der neuen Wohnung. Da diese besser oder schlechter als Ihre alte Wohnung gedämmt und der Gasverbrauch daher niedriger oder höher sein kann – falls überhaupt mit Gas geheizt wurde.
Der neue Versorger benötigt für den Wechsel Ihr Einzugsdatum, die Gaszählernummer sowie den Zählerstand. Der Zähler ist in der Regel im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Falls der Zähler nicht frei zugänglich sein sollte, kann Ihnen der Vermieter oder die Hausverwaltung weiterhelfen. Idealerweise sollten Sie den Zählerstand im Beisein eines Zeugen notieren, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.
Des Weiteren sollten Sie den Namen des örtlichen Versorgers herausfinden. Den braucht der neue Versorger, um Sie bei diesem abzumelden. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger können Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen.
Was, wenn ich nichts unternehme?
Unternehmen Sie nichts, entsteht beim Einzug ein Gasentnahmevertrag mit dem örtlichen Gasversorger zu dessen Grundversorgungstarif – die Gasanmeldung erfolgt also automatisch. Grundversorgungstarife sind in der Regel die teuersten, deswegen sollten Sie am besten entweder bereits im Vorfeld einen neuen Gasanbieter mit der Lieferung beauftragen oder dies unmittelbar nach dem Einzug nachholen. Der Grundversorgungsvertag kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, in einen anderen, günstigeren Tarif des Grundversorgers zu wechseln. Wechseln Sie zu einem anderen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung beim Grundversorger.
Und wenn ich keinen eigenen Gaszähler in der neuen Wohnung habe?
In Mehrparteienhäusern gibt es oft nur einen einzigen Gaszähler, der den Verbrauch aller Mieter misst. Die Heizkosten werden in diesem Fall anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Vermieter von einem Gasanbieterwechsel zu überzeugen. Der Vermieter oder Verwalter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten.
Ich möchte meinen alten Vertrag behalten – was muss ich tun?
Wenn Sie nach dem Umzug weiterhin von Ihrem jetzigen Versorger mit Gas beliefert werden möchten, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob der Anbieter auch an die neue Adresse Gas liefern kann. Ist das der Fall, sollten Sie den Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informieren, damit die Gasbelieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Und hier noch ein paar Tipps
- Schlussabrechnung unbedingt prüfen!
- Zählernummer und Zählerstand am Tag des Aus- und Einzugs dokumentieren.
- Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da: Hilfe-Center
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Tarife unterhalb der Gaspreisbremse
Seit dem 01.03.2023 greift die Gaspreisbremse bei teuren Gastarifen, in denen über 12 Cent pro Kilowattstunde fällig werden. Gastarife für Neukunden sind mittlerweile oft deutlich günstiger und kommen ohne die Preisbremse aus. Darum sollte sich niemand auf der Gaspreisbremse ausruhen – wer jetzt vergleicht und in einen günstigeren Gastarif wechselt, kann bis zu 1.000 Euro sparen.
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Bis zu 1.000 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Stöffin, 16833
Jahresverbrauch: 20.000 kWh
Günstigster Tarif: ENSTROGA meinGas komplett flex, Kosten im ersten Jahr: 1.785,78 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Neuruppin RuppinGas Basis, Kosten: 2.869,34 Euro
Einsparung: 1083,57 Euro
(Stand: 11.08.2023) -
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Mehr rund um Gas
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 5 bis 7 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 6 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter (m3) mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert und der Zustandszahl (z-Zahl). Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro m3. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.
Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden (kWh). Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.
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Unter „Ökogas“ fallen zwei Arten von Tarifen. Biogastarife sind Erdgastarife, bei denen ein verschieden großer Anteil von Biogas zugemischt wird. Das Biogas fällt zwar unter die erneuerbaren Energien, kann aber auch als Nebenprodukt der Massentierhaltung oder chemischer Industrieprozesse anfallen. Bauherren können Biogas im Neubau beziehen, um einen Teil der energetischen Anforderungen zu erfüllen.
Daneben gibt es auch Gastarife, die als Klimatarife bezeichnet werden. Im Rahmen dieser Gastarife wird die CO2-Neutralität des gelieferten Erdgases garantiert. Der Gasanbieter kauft Emissionszertifikate oder unterstützt Klimaprojekte, welche die durch den Gasverbrauch entstandene CO2-Belastung ausgleichen sollen.
Wir sind persönlich für Sie da!
06221 777 00 10
Montag - Freitag 8-22 Uhr
Wochenende 9-22 Uhr
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Seit 1998 haben unsere Experten über 8 Millionen Verbrauchern beim Vergleichen und Sparen geholfen.
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