Verbraucherzentrale: Bei Gaspreiserhöhung an Widerspruch festhalten
Stand: 29.06.2005
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Potsdam (dpa) - Im Land Brandenburg will die überwiegende Zahl der regionalen Gasversorger auf eine Preisanhebung in angekündigter Höhe verzichten. Dies teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Potsdam mit und riet ihren Kunden, auch bei geringeren Preisanhebungen an ihren Widersprüchen festzuhalten oder neue Widersprüche zu prüfen.
Die Landtagsausschüsse seien von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) darüber unterrichtet worden, dass bis auf drei Ausnahmen die Unternehmen zugesagt hätten, Erhöhungen zu reduzieren oder auszusetzen, schreibt die Organisation. Die Landeskartellbehörde habe die Preise aller unter ihrer Aufsicht stehenden Gasversorger überprüft. Danach hätten etwa ein Drittel der Anbieter in einigen oder allen Abnahmebereichen "ausreisserisch überhöhte" Preise gehabt.
Nach der Ankündigung von geringeren Erhöhungen meinen die Verbraucherschützer dennoch, für die Kunden hätte es besser kommen können, denn die Einigung zwischen Kartellbehörde und Versorgern lasse Preiserhöhungen zu. "Deshalb sollten Betroffene ihren Anspruch genau prüfen, ihre Widersprüche aufrechterhalten bzw. erneuern und ggf. zivilrechtlich verfolgen."
Erneuten Preiserhöhungen sollte erneut widersprochen werden, heisst es. Die Jahresabrechnung sollte genau geprüft werden. Den Verbraucherschützern zufolge haben sich landesweit mehr als 12 000 Gaskunden gegen Erhöhungen gewehrt.