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Netzagentur will Wettbewerb auf dem Gasmarkt stärken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Bonn, 17. November (AFP) - Die Bundesnetzagentur hat ein bislang auf dem Gasmarkt praktiziertes Abrechnungsmodell untersagt, um so den Wettbewerb zu stärken. Das so genannte Einzelbuchungsmodell dürfe nicht mehr angewandt werden, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Mit dem Modell würden die die gesetzlichen Vorgaben "eines diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugangs" nicht erfüllt. Zudem werde der "wirksame und unverfälschte Wettbewerb" beeinträchtigt. Gaskunden können nach der Entscheidung auf günstigere Preise hoffen.

Zulässig ist nach den Vorgaben der Netzagentur künftig nur noch das so genannte Zweivertragsmodell. Dabei wird ein Vertrag für die Einspeisung des Gases sowie ein zweiter für die Entnahme beim Endverbraucher abgeschlossen. Beim Einzelbuchungsmodell werden dagegen für den Gastransport mit verschiedenen Netzbetreibern einzelne Verträge abgeschlossen. Neue Verträge müssen nun im Zweivertragsmodell abgeschlossen werden. Bestehende Altverträge müssen bis spätestens zum 1. Oktober 2007 umgestellt werden. Die Netzagentur gab mit ihrer Entscheidung der Beschwerde des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter und dem Anbieter Nuon statt, deren Anträge sich unmittelbar gegen die Netzbetreiber RWE Transportnetz Gas, Eon Hanse und Stadtwerke Hannover richtete. Die Netzagentur stufte die Frage nach eigenen Angaben allerdings als "Musterverfahren" ein.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter wertete die Entscheidung als "Meilenstein für mehr Wettbewerb insbesondere auch im Haushaltskundenmarkt". Künftig werde es ein einziges Gasnetzzugangsmodell geben, das einfach und effizient zu gestalten sei. Nuon-Geschäftsführer Thomas Mecke sprach von einem "guten Tag für Verbraucher". Die Kosten sänken, weil die etablierte Gaswirtschaft künftig selbst den Transport von der Einspeisung bis zum Zielort gewährleisten müsse.

Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BWG) kritisierte die Entscheidung. Die Gründe dafür seien nicht nachvollziehbar, erklärte der BWG. Es bestünden erhebliche Risiken, dass eine große Zahl an Unternehmen nicht in der Lage sein dürfte, innerhalb der geforderten Fristen die Forderungen umzusetzen. Davon seien vor allem kleinere und mittlere Unternehmen betroffen. Bei Wegfall der Einzelbuchungsvariante seien auch Kapazitätsengpässe im Netz nicht mehr auszuschließen.