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"Gas-Rebellen" heimsen Erfolge vor deutschen Gerichten ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf/Hamburg (dpa) - Die zahlreicher werdenden Boykotteure von Gaspreis-Erhöhungen können eine Reihe von Erfolgen vor deutschen Gerichten verbuchen. Darauf wies der Bund der Energieverbraucher in Rheinbreitbach bei Bonn am Donnerstag hin.

Am Mittwoch hatte der Regionalversorger Niederrheinwerke vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht mangels Erfolgsaussichten eine Berufung zurückgezogen. Der Versorger hatte einem Endkunden den Vertrag gekündigt, weil dieser seine Gasrechnung auf eigene Faust gekürzt hatte. Das Landgericht Mönchengladbach hatte den Versorger daraufhin zur weiteren Gaslieferung verpflichtet (Az.: 7 O 116/05).

Eine Richterin am Landgericht Bremen habe Preiserhöhungen dortiger Gaswerke in mündlicher Verhandlung als unwirksam bezeichnet, hieß es beim Bund der Energieverbraucher weiter.

Das Landgericht Hamburg hat am Donnerstag angekündigt, die gesamte Preisbildung von E.ON Hanse überprüfen zu wollen, nicht nur die Angemessenheit einer umstrittenen Preiserhöhung. Das Gericht verhandelt über eine Sammelklage von 54 Kunden gegen die Preise des Unternehmens aus Quickborn bei Hamburg.

"Diese Aussagen des Gerichts sind ein weiterer Zwischenschritt zum Prozesserfolg für die Gaskunden", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Die Verbraucherzentrale hatte die Sammelklage organisiert. E.ON Hanse hat nun vier Wochen Zeit, auf den Beschluss zu reagieren. "Wir prüfen den Inhalt des Beschlusses und können bis dahin keine weiteren Stellungnahmen abgeben", sagte ein Unternehmenssprecher der dpa.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs müssen Preiserhöhungen der Gasversorger angemessen und an den Kosten orientiert sein. Die Beweislast liege bei den Energieunternehmen, nicht bei den Verbrauchern. Viele Energieversorger weigern sich jedoch, ihre Kalkulation offen zu legen und begründen dies mit zu erwartenden Nachteilen gegenüber Konkurrenten.

Schon im vergangenen September hatte die Vorsitzende Richterin der Kammer am Hamburger Landgericht durchblicken lassen, dass sie von E.ON Hanse eine genaue Darlegung der Kalkulation verlangen werde. Daraufhin hatte das Tochterunternehmen des E.ON-Konzerns im November 2005 freiwillig seine Kosten und Erlöse dargelegt. Den Klägern genügte das jedoch nicht, sie setzten das Verfahren fort.

Bei dem Hamburger Verfahren handelt es sich um die erste Sammelklage von Verbrauchern gegen ein Versorgungsunternehmen wegen zu hoher Gaspreise. Inzwischen sind in weiteren Bundesländern Einzel- und Sammelklagen anhängig.