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Einheitliche Geschäftsprozesse für den Wechsel des Gaslieferanten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Die Bundesnetzagentur hat jetzt über bundesweit einheitliche Geschäftsprozesse für den Lieferantenwechsel im Gassektor ("GeLi Gas") entschieden. Damit hat die Behörde rechtsverbindlich die Regeln festgelegt, nach denen der Wechsel des Gaslieferanten zu vollziehen ist. Nach diesen Vorgaben wird der Wechselprozess in einem weitestgehend automatisierten Verfahren und auf der Grundlage eines einheitlichen elektronischen Datenformats erfolgen. Damit soll der Lieferantenwechsel erheblich beschleunigt und der Austausch der für den Lieferantenwechsel erforderlichen Informationen vereinfacht werden.

Auf der Grundlage der detaillierten Prozessbeschreibung sind die Marktbeteiligten nunmehr gehalten, standardisierte EDV-Verfahren zu entwickeln. Die bisherige uneinheitliche Praxis beruhte auf kostenträchtigen, intransparenten und schwerfälligen Einzellösungen. Dies stellte ein erhebliches Wettbewerbshemmnis für die freie Wahl des Gaslieferanten dar. Damit Mehrspartenunternehmen von bereits gesammelten Erfahrungen profitieren, hat die Bundesnetzagentur die Prozesse der GeLi Gas an die bereits im Jahr 2006 festgelegten Geschäftsprozesse für den Kundenwechsel im Elektrizitätsbereich (GPKE) angelehnt. Die Abwicklungsregeln für beide Sektoren sind somit weitestgehend identisch, berücksichtigen aber gasspezifische Besonderheiten und praktische Erkenntnisse von Händlern und Netzbetreibern aus der Umsetzung der GPKE.

Wie im Strombereich eröffnet die Festlegung den Marktbeteiligten die Möglichkeit, einzelne Prozessschritte abweichend von den Vorgaben der GeLi Gas zu gestalten. Dies kann jedoch nur auf der Grundlage einer einvernehmlichen und diskriminierungsfreien Vereinbarung der Prozessbeteiligten erfolgen, die stets auch Dritten anzubieten ist. Der Prozess des Lieferantenwechsels auf der Grundlage der GeLi Gas ist ab 1. August 2008 zu vollziehen. Damit wird den von der Festlegung betroffenen Unternehmen eine angemessene Vorlauffrist zur Einführung des neuen Prozessrahmens eingeräumt.

"Die Festlegung der Wechselprozesse stellt einen zentralen Baustein für einen wirksamen Wettbewerb im Gassektor dar", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Zum einen schafft sie für Letztverbraucher die notwendigen Rahmenbedingungen, künftig verstärkt und mit Aussicht auf Erfolg den Versorger zu wechseln. Zum anderen erleichtern die standardisierten Prozesse gerade Gasanbietern, die in Versorgungsgebieten Dritter aktiv sind, den Einstieg in das Massenkundengeschäft. Bislang mussten Gaslieferanten die Aufnahme der Versorgung neuer Kunden in jedem einzelnen Netzgebiet nach den Vorgaben des Netzbetreibers, die dieser nach eigenem Ermessen bestimmte, individuell organisieren", so Kurth weiter. Wurden Kunden in unterschiedlichen Netzen beliefert, hatte sich der Händler bislang auf eine Vielzahl unterschiedlicher Wechselprozesse gleichzeitig einzustellen. Der hieraus resultierende Aufwand bedeutete Zeit- und Effizienzverluste und verursachte zusätzliche Kosten. An die Stelle dieser heterogenen und die Marktverhältnisse wahrenden Verfahrensstrukturen treten nun Geschäftsprozesse, die bundesweit von allen Marktbeteiligten einheitlich anzuwenden sind.