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Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Einbruch?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ein Einbruch kann für Hauseigentümer eine beängstigende Vorstellung sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Immobilie so einbruchsicher wie möglich zu machen. Welche Versicherung die Schäden ersetzt, falls es doch zu einem Einbruch kommt, kommt auf die Art der Schäden an und welche Gebäudeteile und Gegenstände betroffen sind.

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung – Wer zahlt bei Einbruch?

Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung werden oftmals miteinander verwechselt. Beide Versicherungen bieten finanziellen Schutz, der mit Wohnraum in Verbindung steht. Es gibt jedoch wesentliche Unterschiede: Die Wohngebäudeversicherung kommt für Einbruchschäden am Gebäude selbst auf, während die Hausratversicherung gestohlene Wertsachen absichert. Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist Einbruch allerdings nicht standardmäßig als versichertes Ereignis in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten.

Spezialklausel "Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte”

Die Klausel "Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte" in der Wohngebäudeversicherung bezieht sich auf die Abdeckung von Schäden am versicherten Gebäude, die durch Handlungen unbefugter Personen oder Dritter verursacht werden. Sie ist in einigen Tarifen enthalten und kann, wenn sie noch nicht eingeschlossen ist, mitversichert werden. Die Klausel deckt Schäden folgender versicherter Ereignisse ab:

  • Einbruch

  • Vandalismus

  • Brandstiftung

Welche Schäden können durch Einbruch am Gebäude entstehen?

Einbrecher können bei einem Einbruch verschiedene Schäden am Gebäude verursachen. Neben einem aufgebrochenen Schloss und einer beschädigten Tür oder einem zerbrochenen Fenster können weitere Schäden auftreten, wie zum Beispiel

  • Vandalismus: Einbrüche gehen oft mit Vandalismus einher. Einbrecher besprühen Wände, öffnen Wasserhähne oder legen Feuer, um Spuren zu verwischen oder weiteren Schaden anzurichten.

  • Strukturschäden: Durchbrechen oder beschädigen Einbrecher tragende Wände, kann es zu Schäden in der Gebäudestruktur kommen.

  • Diebstahl von fest verbauten Teilen: Sanitäranlagen oder Einbauküchen werden gelegentlich entwendet und müssen zeitnah ersetzt werden.

Diese Schäden sind alle über die Klausel "Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte” in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Zur Wohngebäudeversicherung

Wichtig

Schließen Sie beim Verlassen Ihrer Wohnung stets alle Fenster, da sonst bei einem Einbruch nicht nur Haus und Wertgegenstände gefährdet sind, sondern auch Ihr Versicherungsschutz.

Wie mache ich meine Immobilie einbruchsicher?

Absolut einbruchsicher ist kein Gebäude. Sie können allerdings Maßnahmen zum Einbruchschutz treffen, um es Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Es gibt verschiedene Schlösser und Verstärkungen, die die unsachgemäße Öffnung von Türen und Fenstern deutlich erschweren. Außerdem können Sie von außen gut sichtbare Kameras installieren, die Ihren Eingangsbereich vor der Haustür aufnehmen und mögliche Einbrecher abschrecken. Eine größere Sicherheit durch Abschreckung bieten zuletzt Alarmanlagen, die ordnungsgemäß installiert und gewartet werden.

Hausrat schützen: Hausratversicherung bei Diebstahl & Einbruch

Werden bei einem Einbruch Wertgegenstände entwendet, spricht man von Einbruchdiebstahl. Hier ersetzt die Hausratversicherung den Wert des gestohlenen Eigentums des Bewohners. Zeigen Sie den Einbruch direkt bei der Polizei an und melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Versicherer, um alle entstandenen Schäden anzugeben.

Ob in der Hausratversicherung oder der Wohngebäudeversicherung - es ist sinnvoll, sein Gebäude, Hab und Gut über eine Diebstahlversicherung abzusichern.