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Ist mein Pool über die Wohngebäudeversicherung geschützt?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ob der Pool über die Wohngebäudeversicherung geschützt ist, hängt von der Art des Pools und der Frage, wo sich der Pool befindet, ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nachdem, ob der Pool oberirdisch oder mindestens zur Hälfte unter der Erdoberfläche liegt, greift der Schutz der Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung.
  • Ein oberirdischer Pool wird über die Außenversicherung gedeckt.
  • Eine Nachmeldung eines Pools bei der Wohngebäudeversicherung, gerade wenn er fest verbaut ist, muss zwingend aufgrund Gefahrenerhöhung und Wertsteigerung erfolgen.
  • Der Einschluss der Elementarschadendeckung macht vor dem Hintergrund möglicher Schlammschäden an der Technik nach einer Überschwemmung Sinn.

Pool im Haus oder im Garten

Ist der Pool in das Haus integriert, greift die Wohngebäudeversicherung. Der Indoorpool ist üblicherweise fest mit dem Gebäude verbunden, Teil des Mauerwerks und des Fußbodens. Für einen Pool im Garten gelten abweichende Vorgaben. Ob er über die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung geschützt ist, hängt von der Konstruktion ab.

Wurde der Pool in das Erdreich versenkt und befindet sich mindestens zur Hälfte unterhalb der Erdoberfläche, fällt er unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Er gilt als außen liegender Bestandteil des Gebäudes und nicht mehr als bewegliche Sache.

Anders verhält es sich, wenn der Pool komplett oberirdisch aufgestellt oder weniger als zur Hälfte im Erdreich versenkt ist. In diesem Fall zählt er zu den beweglichen Wirtschaftsgütern. Über die Außenversicherung der Hausratversicherung kann der Eigentümer den notwendigen Schutz beantragen.

Wichtig ist bei der Wertermittlung auch die Abdeckplatte oder Abdeckplane in die Kosten für den Pool einzubeziehen. Diese kann beispielsweise im Winter durch herabfallende Äste nach einem Sturm beschädigt werden.

Nachträglichen Einbau des Pools der Wohngebäudeversicherung melden

Der Versicherungsnehmer muss einen nachträglichen Einbau eines Pools auf jeden Fall der Versicherungsgesellschaft anzeigen. Zum einen erhöht sich durch den Pool das Leitungswasserrisiko erheblich. Das Fassungsvermögen beträgt einige Tausend Liter. Zum anderen bedeutet ein Pool auch eine Wertsteigerung des versicherten Objektes. Die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme kann nicht mehr ausreichend sein. Im Schadensfall kommt es zu einer Unterversicherung, unabhängig, ob der Schaden den Pool betrifft oder nicht.

Bei der Hausratversicherung gilt zwar keine Anzeigepflicht, aber es ist auf jeden Fall sinnvoll zu klären, inwieweit der Pool noch in die Deckung durch die Außenversicherung fällt. Die Außenversicherung, eine Klausel im Vertrag, die den Versicherungsschutz auch auf außerhalb der Wohnung erstreckt, greift in der Regel nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Eine mit dem Haus fest verbaute Sauna fällt im Übrigen auch unter die Wohngebäudeversicherung. Ein portables Saunahäuschen wäre über die Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt übrigens auch für eine Sauna im Garten. Als festes Gebäude ist sie über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, als portable Sauna über die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Gegen welche Risiken ist der Pool versichert?

Das Feuerrisiko mag bei einem im Erdreich eingelassenen Pool auf den ersten Blick weniger relevant sein. Oberirdische Pools könnten beispielsweise durch Glut vom Grill beschädigt werden. In beiden Fällen besteht jedoch das Feuerrisiko durch Schmorschäden in der Elektrik der Pumpen und Filter.

Leitungswasserschäden oder Elementarschäden, beispielsweise durch Hochwasser mit Schlamm, welcher die Technik beschädigt, sind ebenfalls versichert. Dies gilt auch für Sturmschäden. Diese sind gerade bei einem oberirdischen Pool nicht auszuschließen.

Die Elementarschadendeckung leistet bei

  • Überschwemmung
  • Lawinen
  • Schlammlawinen
  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüchen

Je nach Region in Deutschland sind jedoch nur die ersten vier Positionen relevant. Der Schutz für Elementarschäden ist nicht automatisch Bestandteil der Police, sondern muss extra eingeschlossen werden.

Beide Versicherungen, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung, kommen darüber hinaus auch noch für Vandalismusschäden auf, sollten unbefugte Personen das Grundstück betreten und den Pool zerstören. In der Hausratversicherung ist diese Abdeckung durch die Klausel „Einbruchdiebstahl“ mit abgedeckt.

Haftpflichtversicherung berücksichtigen

Von einem Pool gehen auch Gefahren für Dritte aus. Kommt es zu einer Undichtigkeit, gerade bei überirdischen Pools, ist ein Schaden auf dem Nachbargrundstück nicht auszuschließen. Der Eigentümer eines Pools muss der Verkehrssicherungspflicht Rechnung tragen. Dazu gehört auch, dass keine unbefugten Personen Zutritt haben und sich eventuell verletzen. Hier verhält es sich wie mit dem Baustellenschild „Betreten verboten“. Alleine das Aufstellen des Schildes bewahrt den Bauherren nicht vor einer Haftung, wenn jemand auf der Baustelle aufgrund mangelnder Verkehrssicherung zu Schaden kommt. Wer als Hausbesitzer noch über keine Haftpflichtversicherung verfügt, sollte sich spätestens jetzt um eine solche Police bemühen.