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Kündigung leicht gemacht

Gebäudeversicherung kündigen: Leitfaden & Tipps

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Das Wichtigste zur Kündigung der Gebäudeversicherung

  • Eine ordentliche Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung ist immer bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.
  • In einigen Fällen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Beispielsweise nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder wenn sich der Eigentümer der versicherten Immobile ändert.
  • Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts verkürzt sich die Frist zur Kündigung der Gebäudeversicherung auf einen Monat.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste zur Kündigung der Gebäudeversicherung
  2. So einfach ist die Kündigung
  3. Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
  4. Gesonderte Kündigungsfälle
  5. Versicherungslücke vermeiden
  6. Kann die Versicherung den Vertrag kündigen?
  7. Warum erhöhen sich die Beiträge der Wohngebäudeversicherung?
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Weitere Ratgeber

Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung: So einfach ist es

Damit die Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung reibungslos abläuft, folgen Sie diesem einfachen Ablauf:

  1. Vertragslaufzeit prüfen: Kennen Sie Ihre vertraglich festgelegte Kündigungsfrist? Überprüfen Sie dazu die Mindestvertragslaufzeit Ihrer Wohngebäudeversicherung. In der Regel beträgt diese ein Jahr.
  2. Kündigungsschreiben aufsetzen: Mit einem formellen Kündigungsschreiben informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung über die Kündigung. Geben Sie im Kündigungsschreiben Ihre Kontakt- und Vertragsdaten an.Tipp: Bei einer ordentlichen Kündigung am Ende der Laufzeit sind Sie nicht verpflichtet, dem Versicherer einen Kündigungsgrund mitzuteilen.
    Eine kostenlose Vorlage zur Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung können Sie sich hier herunterladen: Download Muster Wohngebäudeversicherung kündigen
  3. Kündigungsfrist einhalten: Die Kündigungsfrist ist im Vertrag mit Ihrer Wohngebäudeversicherung festgehalten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsende. Nutzen Sie hingegen Ihr Sonderkündigungsrecht, beispielsweise nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder bei Eigentümerwechsel, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
  4. Kündigung versenden: Achten Sie auf einen fristgerechten Eingang der Kündigung bei Ihrem Anbieter. Die meisten Anbieter ermöglichen eine Vertragskündigung online auf der jeweiligen Website des Anbieters. Auch ein Versand der Kündigung via Brief, Fax oder E-Mail kann genutzt werden, um das Vertragsverhältnis zu beenden.
  5. Kündigungsbestätigung erhalten: Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung.

Sonderkündigungsrecht nutzen: Kündigungsgrund angeben

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, um Ihre Gebäudeversicherung zu kündigen, müssen Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung im Schreiben angeben. In unserer kostenlosen Kündigungsvorlage setzen Sie dementsprechend einfach unter Sonderkündigung ein Kreuz und füllen die entsprechenden Felder aus.

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Wann greift das Sonderkündigungsrecht in der Gebäudeversicherung?

Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine außerordentliche Kündigung kann ausgesprochen werden, bei

  • einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung: Steigt die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, haben Sie Anspruch auf eine Sonderkündigung.
  • einem Eigentümerwechsel: Ändert sich der Eigentümer der versicherten Immobilie, beispielsweise durch einen Kauf oder Verkauf, dürfen Sie die Wohngebäudeversicherung wechseln. Auch hier greift das Sonderkündigungsrecht.
  • einem Schadensfall: Tritt ein Schadensfall ein, haben Sie auch hier Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden bereits reguliert oder die Regulierung abgelehnt wurde.

Bedingungen zur Sonderkündigung: Prüfen Sie Ihren Vertrag

Die Konditionen des Sonderkündigungsrechts sind in Ihrem Vertrag festgelegt. Überprüfen Sie daher im Zweifelsfall den Vertrag mit Ihrer Gebäudeversicherung, um sich über die genauen Bedingungen und Fristen zu informieren. Hier erhalten Sie mehr Informationen rund um das Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung.

Gesonderte Kündigungsfälle in der Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung kündigen bei finanzierten Immobilien

Bei einer laufenden Baufinanzierung kann die Wohngebäudeversicherung in der Regel erst dann gekündigt werden, wenn das Kreditinstitut zustimmt. Das Kreditinstitut kann zusätzlich eine Bestätigung für eine neue Wohngebäudeversicherung verlangen. Zusätzlich muss die Einverständniserklärung des Kreditinstituts einen Monat vor dem Kündigungstermin bei Ihrer alten Versicherung vorliegen.

Der Versicherer kann zudem einen Grundbuchauszug verlangen, um die Zustimmung der Gläubiger zu prüfen.

Kündigung als Mieteigentümer in einer Immobilie

Besitzen Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und möchten Ihre Gebäudeversicherung wechseln oder kündigen, benötigen Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer. Diese können Sie sich beispielsweise bei einer Eigentümerversammlung einholen.

Der Grund: Eine Wohngebäudeversicherung wird gemeinschaftlich für das gesamte Gebäude abgeschlossen. Alle Eigentümer sind demnach für die Beiträge verantwortlich. Die Wohngebäudeversicherung zu kündigen ist dementsprechend ein gemeinschaftlicher Beschluss.

Vertragskündigung nach einem Erbfall

Erben Sie eine Immobilie, übernehmen Sie automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie dennoch die Gebäudeversicherung kündigen, müssen Sie sich an die ordentliche Kündigungsfrist halten. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Vertragsende.

Denken Sie dennoch daran, die Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu informieren.

Versicherungslücke vermeiden

Eine Versicherungslücke entsteht, wenn Sie während eines Zeitraums keinen ausreichenden Schutz Ihrer Immobilie haben. Treten während diesen Zeitraums Schäden auf, können schwerwiegende finanzielle Folgen auftreten.

Vermeiden Sie Versicherungslücken für Ihre Immobilie, indem Sie erst einen Neuvertrag abschließen, bevor Sie die Kündigung Ihres Altvertrages aussprechen. So gewährleisten Sie einen durchgängigen Schutz für Ihr Gebäude.

Kann meine Gebäudeversicherung meinen Vertrag kündigen?

Ja, auch Ihre Wohngebäudeversicherung kann den Vertrag beenden. Das geschieht in der Regel nur dann, wenn Sie beispielsweise Ihre Versicherungsprämie nicht bezahlen, Ihnen betrügerisches Handeln vorgeworfen wird oder Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen.

Ihre Wohngebäudeversicherung muss Ihnen die Kündigung schriftlich und fristgerecht mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss zudem der Kündigungsgrund angegeben werden.

Warum erhöhen sich die Beiträge der Wohngebäudeversicherung?

Die zunehmenden extremen Wetterereignisse in Deutschland verursachen erhebliche Schäden an Gebäuden. Im Jahr 2021 allein zahlten Versicherungsgesellschaften etwa 12,5 Milliarden Euro für Schäden durch Stürme, Starkregen und Hagel. Auch im August 2023 haben schwere Unwetter bisher Schäden in Höhe von 1,5 Milliarden Euro verursacht (Quelle: GDV).

Die vermehrt auftretenden Schäden führen zu Anpassungen in den Versicherungsverträgen, was wiederum höhere Beiträge für die Wohngebäudeversicherung bedeutet. Bei einer Beitragserhöhung sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein und nicht voreilig handeln. Eine Ablehnung dieser Erhöhung kann dazu führen, dass der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigt. In einem solchen Fall gestaltet es sich schwierig, eine neue Wohngebäudeversicherung abzuschließen, und wenn doch, könnten höhere Kosten oder Selbstbehalte anfallen.

Versicherungskosten bei Übernahme & Kündigung

Übernehmen Sie eine bestehende Gebäudeversicherung?

Dann vereinbaren Sie mit dem alten Versicherungsnehmer, wie die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig bezahlt werden. Halten Sie diese Vereinbarung unbedingt schriftlich im Kaufvertrag ab.

Kündigen Sie eine bestehende Gebäudeversicherung?

Ihre Versicherung darf Ihnen nur die Kosten berechnen, welche im tatsächlichen Versicherungszeitraum anfallen. Haben Sie bereits einen Jahresbeitrag bezahlt, so können Sie den überschüssigen Betrag von Ihrer Wohngebäudeversicherung zurückfordern.

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Häufig gestellte Fragen

Die meisten Gebäudeversicherungen haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Ihre Vertragslaufzeit ist in Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag festgehalten.

Möchten Sie kündigen, so müssen Sie die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende aussprechen.

Ausnahme: Sie machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dann liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat.

Sie können Ihre Gebäudeversicherung auf zwei Arten kündigen:

Reguläre Kündigung: Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate.

Sonderkündigung: Die außerordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Sinnhaft ist ein Wechsel dann, wenn der neue Tarif günstiger ist, aber dabei mindestens die gleichen – oder noch bessere – Konditionen bietet. Generell kann es sich lohnen, ab und zu bestehende Versicherungen – spätestens vor dem Vertragsende – zu überdenken und mit anderen Tarifen zu vergleichen. Beim Erwerb einer Immobilie sollten Sie den bestehenden Versicherungsschutz immer prüfen.Wenn Sie selbst Umbaumaßnahmen oder einen Anbau an Ihrer Immobilie vorgenommen haben, ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes ebenfalls ratsam. Fragen Sie dazu vorab bei Ihrer Versicherung, inwieweit sich durch die Arbeiten am Haus die Versicherungskosten erhöhen würden und vergleichen Sie dieses Angebot mit anderen Versicherern. So sind Sie nicht nur gut versichert, sondern sparen dabei noch Geld.

Bevor Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, sollten Sie bereits eine Folgeversicherung abgeschlossen haben. Ein nahtloser Übergang ist wichtig, um bei einem Schadensfall nicht zahlen zu müssen. Beachten Sie dabei auch, dass einige Schadensfälle nicht ab Vertragsbeginn, sondern mitunter erst nach einigen Wochen abgesichert sind.

So einfach ist der Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung:

  1. Vergleichen Sie online günstige Tarife.
  2. Wählen Sie Ihren Wunschtermin und schließen Sie Ihren neuen Vertrag einfach online ab.
  3. Kündigen Sie Ihre alte Wohngebäudeversicherung erst, nachdem Sie die neue Versicherung abgeschlossen haben. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, so geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.

Der neue Eigentümer kann die Versicherung weiterführen oder ein Sonderkündigungsrecht aussprechen, um einen günstigeren Tarif abzuschließen.

Die Vertragskündigung der Gebäudeversicherung kann Auswirkungen auf Ihre Immobilienfinanzierung oder Hypothek haben.

Der Grund: Viele Kreditgeber verlangen den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Sicherheitsmaßnahme.

Halten Sie vor der Kündigung daher unbedingt Absprache mit Ihrem Kreditgeber.

Ratgeber rund um die Kündigung der Gebäudeversicherung

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Eigentümerwechsel: Einfluss auf die Gebäudeversicherung

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Wie geht es nach einem Todes- oder Erbfall mit der Gebäudeversicherung weiter? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammen gestellt.

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Alle Ratgeber zur Gebäudeversicherung

Sie haben Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung? Wir haben die Antworten! Informieren Sie sich zu Themen rund um die Wohngebäudeversicherung in unseren umfangreichen Ratgebern.

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