Gebäudeversicherung kündigen: Leitfaden & Tipps
- Schutz vor Feuer, Sturm, Hagel
-
Absicherung gegen Elementarschäden
-
Beratung durch Versicherungsexperten
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum fünften Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2022 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2021 hat Verivox in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht. Hinter der breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung stehen insgesamt rund 1 Mio. Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen.

PLZ: 03222, Alte Bahnhof Str.1, Baujahr: 2023, Geburtsdatum Versicherungsnehmer: 10.09.1989, Wohnfläche: 150 m² (EFH), Feuer: ja, Leitungswasser: ja, Sturm/Hagel: ja, Elementarschäden: nein, Laufzeit: 5 Jahre, SB: ja €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation
Wohngebäudeversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze
Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Gebäudeversicherung, Sie denken über einen Tarifwechsel nach oder möchten einfach nur Ihren Vertrag beenden? Ganz gleich, warum Sie kündigen möchten: eine ordentliche Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung ist immer bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich.
In einigen Fällen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Beispielsweise nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder wenn sich der Eigentümer der versicherten Immobile ändert. Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts verkürzt sich die Frist zur Kündigung der Gebäudeversicherung auf einen Monat.
- So einfach ist die Kündigung
- Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
- Gesonderte Kündigungsfälle
- Versicherungslücke vermeiden
- Kann die Versicherung den Vertrag kündigen?
- Gebäudeversicherung: Tarifvergleich
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere Ratgeber
Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung: So einfach ist es
Damit die Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung reibungslos abläuft, folgen Sie diesem einfachen Ablauf:
- Vertragslaufzeit prüfen: Kennen Sie Ihre vertraglich festgelegte Kündigungsfrist? Überprüfen Sie dazu die Mindestvertragslaufzeit Ihrer Wohngebäudeversicherung. In der Regel beträgt diese ein Jahr.
- Kündigungsschreiben aufsetzen: Mit einem formellen Kündigungsschreiben informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung über die Kündigung. Geben Sie im Kündigungsschreiben Ihre Kontakt- und Vertragsdaten an. Eine kostenlose Vorlage zur Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung können Sie sich hier herunterladen: Download Kündigungsvorlage Wohngebäudeversicherung
- Kündigungsfrist einhalten: Die Kündigungsfrist ist im Vertrag mit Ihrer Wohngebäudeversicherung festgehalten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Nutzen Sie hingegen Ihr Sonderkündigungsrecht, beispielsweise nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder bei Eigentümerwechsel, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
- Kündigung versenden: Achten Sie auf einen fristgerechten Eingang der Kündigung bei Ihrem Anbieter. Die meisten Anbieter ermöglichen eine Vertragskündigung online auf der jeweiligen Website des Anbieters. Auch ein Versand der Kündigung via Brief, Fax oder E-Mail kann genutzt werden, um das Vertragsverhältnis zu beenden.
- Kündigungsbestätigung erhalten: Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung Ihrer Gebäudeversicherung.
Sonderkündigungsrecht nutzen: Kündigungsgrund angeben
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht, um Ihre Gebäudeversicherung zu kündigen, müssen Sie den Grund für die außerordentliche Kündigung im Schreiben angeben. In unserer kostenlosen Kündigungsvorlage setzen Sie dementsprechend einfach unter Sonderkündigung ein Kreuz und füllen die entsprechenden Felder aus.

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Wann greift das Sonderkündigungsrecht in der Gebäudeversicherung?
Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine außerordentliche Kündigung kann ausgesprochen werden, bei
- einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung: Steigt die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert, haben Sie Anspruch auf eine Sonderkündigung.
- einem Eigentümerwechsel: Ändert sich der Eigentümer der versicherten Immobilie, beispielsweise durch einen Kauf oder Verkauf, greift das Sonderkündigungsrecht.
- einem Schadensfall: Tritt ein Schadensfall ein, greift auch hier Ihr Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden bereits reguliert oder die Regulierung abgelehnt wurde.
Bedingungen zur Sonderkündigung: Prüfen Sie Ihren Vertrag
Die Konditionen des Sonderkündigungsrechts sind in Ihrem Vertrag festgelegt. Überprüfen Sie daher im Zweifelsfall den Vertrag mit Ihrer Gebäudeversicherung, um sich über die genauen Bedingungen und Fristen zu informieren.
Gesonderte Kündigungsfälle in der Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung kündigen bei finanzierten Immobilien
Bei einer laufenden Baufinanzierung kann die Wohngebäudeversicherung in der Regel erst dann gekündigt werden, wenn das Kreditinstitut zustimmt. Das Kreditinstitut kann zusätzlich eine Bestätigung für eine neue Wohngebäudeversicherung verlangen. Zusätzlich muss die Einverständniserklärung des Kreditinstituts einen Monat vor dem Kündigungstermin bei Ihrer alten Versicherung vorliegen.
Der Versicherer kann zudem einen Grundbuchauszug verlangen, um die Zustimmung der Gläubiger zu prüfen.
Kündigung als Mieteigentümer in einer Immobilie
Besitzen Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und möchten Ihre Gebäudeversicherung kündigen, benötigen Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer. Diese können Sie sich beispielsweise bei einer Eigentümerversammlung einholen.
Der Grund: Eine Wohngebäudeversicherung wird gemeinschaftlich für das gesamte Gebäude abgeschlossen. Alle Eigentümer sind demnach für die Beiträge verantwortlich. Die Wohngebäudeversicherung zu kündigen ist dementsprechend ein gemeinschaftlicher Beschluss.
Vertragskündigung nach einem Erbfall
Erben Sie eine Immobilie, übernehmen Sie automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht. Möchten Sie dennoch die Gebäudeversicherung kündigen, müssen Sie sich an die ordentliche Kündigungsfrist halten. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Vertragsende.
Denken Sie dennoch daran, die Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu informieren.
Versicherungslücke vermeiden
Eine Versicherungslücke entsteht, wenn Sie während eines Zeitraums keinen ausreichenden Schutz Ihrer Immobilie haben. Treten während diesen Zeitraums Schäden auf, können schwerwiegende finanzielle Folgen auftreten.
Vermeiden Sie Versicherungslücken für Ihre Immobilie, indem Sie erst einen Neuvertrag abschließen, bevor Sie die Kündigung Ihres Altvertrages aussprechen. So gewährleisten Sie einen durchgängigen Schutz für Ihr Gebäude.
Kann meine Gebäudeversicherung meinen Vertrag kündigen?
Ja, auch Ihre Wohngebäudeversicherung kann den Vertrag beenden. Das geschieht in der Regel nur dann, wenn Sie beispielsweise Ihre Versicherungsprämie nicht bezahlen, Ihnen betrügerisches Handeln vorgeworfen wird oder Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen.
Ihre Wohngebäudeversicherung muss Ihnen die Kündigung schriftlich und fristgerecht mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss zudem der Kündigungsgrund angegeben werden.
Versicherungskosten bei Übernahme & Kündigung
Übernehmen Sie eine bestehende Gebäudeversicherung?
Dann vereinbaren Sie mit dem alten Versicherungsnehmer, wie die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig bezahlt werden. Halten Sie diese Vereinbarung unbedingt schriftlich im Kaufvertrag ab.
Kündigen Sie eine bestehende Gebäudeversicherung?
Ihre Versicherung darf Ihnen nur die Kosten berechnen, welche im tatsächlichen Versicherungszeitraum anfallen. Haben Sie bereits einen Jahresbeitrag bezahlt, so können Sie den überschüssigen Betrag von Ihrer Wohngebäudeversicherung zurückfordern.
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Häufig gestellte Fragen
Die meisten Gebäudeversicherungen haben eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Ihre Vertragslaufzeit ist in Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag festgehalten.
Möchten Sie kündigen, so müssen Sie die Kündigung mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende aussprechen.
Ausnahme: Sie machen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dann liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat.
Sie können Ihre Gebäudeversicherung auf zwei Arten kündigen:
Reguläre Kündigung: Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate.
Sonderkündigung: Die außerordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Sinnhaft ist ein Wechsel dann, wenn der neue Tarif günstiger ist, aber dabei mindestens die gleichen – oder noch bessere – Konditionen bietet. Generell kann es sich lohnen, ab und zu bestehende Versicherungen – spätestens vor dem Vertragsende – zu überdenken und mit anderen Tarifen zu vergleichen. Beim Erwerb einer Immobilie sollten Sie den bestehenden Versicherungsschutz immer prüfen.Wenn Sie selbst Umbaumaßnahmen oder einen Anbau an Ihrer Immobilie vorgenommen haben, ist eine Anpassung des Versicherungsschutzes ebenfalls ratsam. Fragen Sie dazu vorab bei Ihrer Versicherung, inwieweit sich durch die Arbeiten am Haus die Versicherungskosten erhöhen würden und vergleichen Sie dieses Angebot mit anderen Versicherern. So sind Sie nicht nur gut versichert, sondern sparen dabei noch Geld.
Bevor Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, sollten Sie bereits eine Folgeversicherung abgeschlossen haben. Ein nahtloser Übergang ist wichtig, um bei einem Schadensfall nicht zahlen zu müssen. Beachten Sie dabei auch, dass einige Schadensfälle nicht ab Vertragsbeginn, sondern mitunter erst nach einigen Wochen abgesichert sind.
So einfach ist der Wechsel Ihrer Gebäudeversicherung:
- Vergleichen Sie online günstige Tarife.
- Wählen Sie Ihren Wunschtermin und schließen Sie Ihren neuen Vertrag einfach online ab.
- Kündigen Sie Ihre alte Wohngebäudeversicherung erst, nachdem Sie die neue Versicherung abgeschlossen haben. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie, so geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.
Der neue Eigentümer kann die Versicherung weiterführen oder ein Sonderkündigungsrecht aussprechen, um einen günstigeren Tarif abzuschließen.
Die Vertragskündigung der Gebäudeversicherung kann Auswirkungen auf Ihre Immobilienfinanzierung oder Hypothek haben.
Der Grund: Viele Kreditgeber verlangen den Abschluss einer Gebäudeversicherung als Sicherheitsmaßnahme.
Halten Sie vor der Kündigung daher unbedingt Absprache mit Ihrem Kreditgeber.
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