Wasserschaden-Versicherung für Gebäude
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Die passende Versicherung für jeden Wasserschaden finden
Schäden durch Leitungs-, Grund- oder Hochwasser können verheerend sein. Je nach Schadensumfang sind die Kosten für die Beseitigung und Reparatur hoch. Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt jedoch von der Art und Ursache des Wasserschadens ab – denn nicht alle sind fester Bestandteil von Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Wir erklären die Unterschiede und bieten Ihnen die passende Versicherung an.
- Was zählt zu Wasserschäden?
- Welche Versicherung wann zahlt
- Wasserschaden am Hausrat
- Wasserschaden am Gebäude
- Elementarschäden
- Privathaftpflicht bei selbstverursachten Wasserschäden
- Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
- Deckungsbeitrag und Kosten
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Gebäudeversicherungen für Wasserschäden online vergleichen
In den Verivox-Vergleichsrechner können Sie verschiedene Versicherungen von der Hausrat- bis zur Wohngebäudeversicherung vergleichen.
- Rechner starten: Geben Sie Ihre Postleitzahl, die Art Ihrer Immobilie sowie das aktuelle Nutzungsverhältnis im Wohngebäude-Rechner an.
- Angaben zur Immobilie: Im Fragebogen werden nun einige relevante Gebäudedaten und Angaben zur Bauausführung erfasst. Wählen Sie anschließend den enstprechenden Versicherungsschutz sowie das gewünschte Startdatum für Ihre Wohngebäudeversicherung aus.
- Tarife vergleichen: Vergleichen Sie kostenlos die Tarife von über 25 Versicherungsanbietern für Immobilienversicherungen und schließen Sie Ihren Vertrag bequem online ab.
Tipps für den Vergleich
Um die passende Versicherung für Ihre Immobilie zu finden, müssen Sie einige Angaben zum Haus machen. Nehmen Sie hierfür einfach den Ordner zur Hand, in dem Sie die Gebäudeunterlagen abgeheftet haben. Je genauer die Daten sind, desto passendere Angebote erhalten Sie anschließend.
- Die Bauartklasse oder die Sanierung Ihrer Immobilie wirken sich beispielsweise direkt auf den Tarif aus. Denn die Fragen zur Bauausführung helfen dabei abzuschätzen, welche Risiken die Versicherung absichern sollte.Geben Sie hier möglichst genaue Zahlen ein.
- Flächenangaben des Gebäudes und der angrenzenden Garage entnehmen Sie dem Bauplan.
- Da einige Tarife nach einem hypothetischen Wert des Gebäudes im Jahr 1914 und andere nach Wohn- und Nutzfläche rechnen, berücksichtigt der Vergleichsrechner beide Methoden und nutzt Ihre eingetragenen Daten, um beide Werte zu schätzen.
- Selbstbeteiligungen sind zwischen maximal 250 Euro bis zu 2.000 Euro pro Schadensfall möglich, allerdings nur bei sehr hochwertiger Ausstattung zu empfehlen.
Was versteht man unter einem Wasserschaden?
Wasserschäden können durch Leitungs- und Rohrbrüche, auslaufende Haushaltsgeräte, aber auch durch aufsteigendes Grundwasser, Starkregen oder Hochwasser entstehen. Mitunter sind sie schwerer als zunächst gedacht, denn Wasser sucht sich bekanntlich seinen Weg und ruiniert so nicht nur das Inventar, sondern durchfeuchtet Wände und Böden, kann Schimmelbildung begünstigen oder für Kurzschlüsse sorgen. Da sich Wasserschäden nicht einzeln versichern lassen, gilt es, die Art des Schadens zu kennen, um die passende Versicherung dafür abzuschließen. Folgende Wasserschäden können zum Beispiel auftreten:
Wasserschäden
Tritt unkontrolliert Wasser aus einem dafür nicht vorhergesehenen Ort an einer Wasserleitung innerhalb des Hauses oder auf dem Grundstück aus – egal, ob Frischwasserzu- oder Abwasserleitung–, handelt es sich in der Regel um einen Leitungswasserschaden. Die Versicherung unterscheidet dabei, ob der Schaden durch eigenes oder fremdes Leitungswasser entstanden ist. Dazu zählen:
- Leck in der Wasserleitung und Rohrbrüche
- auslaufende Heizkörper, Wärmepumpen und Klimaanlagen
- auslaufende Spül- und Waschmaschinen
- defekte Sprinkleranlage
Durch starke Regenfälle oder Hochwasser kann auch das Grundwasser aufsteigen und in den Keller eindringen. In Gebieten mit einem hohen Grundwasserspiegel gibt es aus diesem Grund oft bestimmte Bauvorschriften, die eingehalten werden sollen, um von vornherein Wasserschäden durch aufsteigendes Grundwasser zu vermeiden.
Tritt ein Fluss oder ein See über das Ufer oder werden Straßen aufgrund von lang anhaltendem Starkregen überflutet, kann das überschüssige Wasser leicht in Keller und Erdgeschosse von Häusern fließen.
Wird durch starken Regen die Kanalisation überlastet, sodass das Wasser statt abzufließen, in das Gebäude dringt, entsteht ein Rückstau, der zum Wasserschaden führen kann.
Werden Wände und Böden sowie die Einrichtung infolge von einem Leitungswasser- oder Hochwasserschaden angefeuchtet oder durchnässt, wird von einem Durchnässungsschaden gesprochen. Wer das Fenster bei Regen offenlässt und dadurch das Inventar nass wird, muss für diesen Schaden allerdings selbst aufkommen.
Ursachen für Wasserschäden
Die häufigsten Ursachen für Wasserschäden sind defekte Leitungen und Dichtungen, die durch Rost, Frost oder andere Korrosionen wie Kalk mit der Zeit porös werden und anfangen zu lecken oder gar brechen. Auch defekte Rückstauventile oder fehlende Schutzmechanismen wie „Aquastop“ können zu einem unerwünschten Wasseraustritt führen. Undichte Leitungen auf dem Grundstück fallen oft erst auf, wenn bereits ein größerer Schaden entstanden ist. Eine regelmäßige Wartung aller Heiz- und Wassersystemen ist für Hausbesitzer daher empfehlenswert. Aber auch innerhalb des Hauses oder Wohnungen können übergelaufene Badewannen, geplatzte Schläuche oder undichte Boiler für Überschwemmungen sorgen.
Welche Versicherung den Wasserschaden bezahlt
Separate Wasserschaden-Versicherungen werden normalerweise nicht angeboten. Je nachdem, welche Gegenstände betroffen sind und was oder wer den Wasserschaden verursacht hat, greifen unterschiedliche Versicherungen. So haftet die private Haftpflichtversicherung, wenn die ausgelaufene Waschmaschine die Nachbarwohnung unter Wasser gesetzt hat. Kommt der eigene Hausrat zu Schaden, greift die Hausratversicherung. Und Immobilien mit dazugehörigen Anbauten werden über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Bei Schäden durch Starkregen oder Hochwasser greifen wiederum Zusatzversicherungen.
Wasserschaden-Versicherung für den Hausrat
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die dem Versicherten und seiner Familie zur Einrichtung oder zum Gebrauch dienen. Wertsachen und Bargeld zählen auch dazu, werden aber in vielen Verträgen nur bis zu einer bestimmten Summe versichert. Alle diese Gegenstände schützt die Hausratversicherung gegen Schäden durch Leitungswasser, Brand, Blitz, Sturm, Raub und Diebstahl.
Die Hausratversicherung übernimmt nur die Kosten für Wasserschäden, die auf einen Leitungswasserschaden innerhalb des Gebäudes sowie hinsichtlich der Wasserzufuhr von Spül- und Waschmaschinen und auf auslaufendes Wasser aus Heizungen, Klimaanlagen, Boilern oder übergelaufenen Badewannen zurückzuführen sind. Die Versicherung kommt in der Regel für die Reparatur oder Neuanschaffung des Inventars auf. Wer seine Wohnung zeitweise verlassen muss, bekommt die Lager- und Hotelkosten erstattet.
Hausratversicherung vergleichen
Wasserschaden-Versicherung fürs Gebäude
Die Wasserschutzversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung sichert alle fest eingebauten Bestandteile der Immobilie vor Wasserschäden ab. Dazu gehören beispielsweise Türen, Fenster, festverlegte Böden, Markisen, Solar-, Heizungs- und Klimaanlagen sowie das Dach. Neben dem Hauptgebäude lassen sich auch Garagen, Nebengelasse und Geräteschuppen in den Schutz integrieren. Die Versicherung umfasst in der Regel Wasser- und Nässeschäden, verursacht durch defekte Wasserleitungen, Heizungsrohre, Solaranlagen oder Schläuche, die innerhalb des Grundstücks verlaufen. Schäden durch Hochwasser oder Rückstau sind jedoch selten im Basistarif enthalten und müssen zusätzlich abgesichert werden.
In all diesen Fällen können die Kosten etwas umfangreicher ausfallen, da nicht nur die Leitungen oder Installationen repariert und wieder instandgesetzt, sondern zunächst auch die Leckage geortet und die Räume getrocknet werden müssen. Anschließend folgt die Sanierung der Gebäudeteile. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Rohrfreilegung, den Austausch oder die Reparatur der Bruchstelle, die Instandsetzungs- und Trocknungskosten sowie für anschließende Maler-, Tapezier- und Fließarbeiten und neue Böden.
Auf Vertragsbedingungen achten
In der Regel sind Wasserschäden an Heizungsrohren und Wasserleitungen, die das Haus versorgen, in den Hausrat- und Gebäudeversicherungen enthalten. Sprinkleranlagen, überlaufende Badewannen, verstopfte Regenrinnen oder Reinigungswasser sichert jedoch nicht jeder Versicherer im Basistarif ab. Hier sollten Verbraucher auf die genauen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs achten. Wer keine Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung eines Wasserschadens vornimmt oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht, muss ebenfalls damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt.
Zusatzversicherung für Elementarschäden
Sowohl bei der Haus- als auch der Wohngebäudeversicherung lohnt es sich, in betroffenen Regionen Elementarschäden in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen. Diese Zusatzleistung greift bei Schäden durch Naturkatastrophen, zu denen in Deutschland vor allem Starkregen und Hochwasser zählen. Tritt ein Fluss über das Ufer oder können anhaltende Regenmaßen nicht über die Kanalisation aufgefangen werden, kann Wasser in Keller und Häuser eindringen und dort große Schäden anrichten. Um Türen, Dächer, Fenster oder Böden zu ersetzen oder reparieren zu lassen, benötigen Versicherungsnehmer den Einschluss in die Gebäudeversicherung. Kommen Gebrauchsgegenstände, Einrichtung sowie Werkzeuge, Fahrräder in Kellern und Wohnräumen zu schaden, greift die Hausratversicherung. Daher sollten bei beiden Versicherungen Elementarschäden inkludiert werden. Die Versicherungen übernehmen auch in diesen Fällen die Kosten für Reparatur, Instandsetzung und Sanierung an und in der Immobilie sowie die Wiederbeschaffungskosten für zerstörten Hausrat.
Um im Versicherungsvergleich Elementarschäden in die Policen mit einzuschließen, wählen Sie bei der Eingabe Ihrer Daten unter „Elementarschäden“ „ja“ aus.
Privathaftpflicht bei selbstverursachten Wasserschäden
Die private Haftpflichtversicherung kommt für von Ihnen verursachte Schäden auf, die an Personen oder Sachgegenständen entstanden sind. Denn für diese sind Sie laut Gesetz haftbar. Läuft Ihnen als Mieter beispielsweise die Waschmaschine aus und das Wasser dringt auch in die Wohnung Ihres Nachbarn, übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Kosten für Reparatur und Sanierung der Nachbarwohnung. Dabei wird in der Regel der Zeitwert der beschädigten Sachen angerechnet. Auch hier können je nach Ausmaß des Schadens hohe Kosten entstehen, weshalb eine private Haftpflichtversicherung generell und unabhängig von Wasserschäden empfehlenswert ist. Sie kommt auch für Personen und andere Sachschäden auf, die Sie unabsichtlich anderen zufügen.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Viele Hausrat und Gebäudeversicherungen beinhalten Vorgaben zur sogenannten Schadensverhütung, die zur Vermeidung und Reduzierung von Schäden seitens des Versicherten getroffen werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Schadenverhütung: Um die Wasserleitungen vor Frostschäden zu bewahren, sollten die Wasseranlagen regelmäßig entlüftet sowie das Haus ausreichend beheizt werden. Ein Leckageschutz verringert das Schadensausmaß, wenn es zum Schaden kommt, indem es den Wasserzustrom oder -austritt stoppt. Auch Haushaltsgeräte mit Aquastop sind anzuraten.
- Schadenreduzierung: Kommt es dennoch zu einem Schaden, ist der Versicherer verpflichtet, diesen so klein wie möglich zu halten. Dazu gehört beispielsweise, die Wasserzufuhr zu unterbrechen, Geräte und Inventar außer Reichweite zu bringen und bei größeren Wasserlecks die Stromversorgung zu unterbrechen.
- Mängelbeseitigung: Bereits kleine bestehende Mängel wie ein tropfender Wasserhahn oder eine nicht funktionierende Heizung, zu hoher oder niedriger Wasserdruck sollten möglichst zeitnah behoben werden, um einen größeren Schaden zu verhindern. Andernfalls kann der Versicherer dies als Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht auslegen. Und den daraus resultierenden Schaden nicht ersetzen.
- Informationspflicht: Wer an seinem Haus größere Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen durchführt, sollte seine Versicherung darüber informieren. Gegebenenfalls muss der Versicherungsschutz erhöht werden.
Deckungsbeitrag und Kosten
Die Wasserschadenversicherung ist Bestandteil der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und orientiert sich an der für die Hauptversicherung ermittelten Versicherungssumme. Diese richtet sich in der Regel nach Größe, Ausstattung und Lage der jeweiligen Immobilie oder Wohnung. Entsprechend dieser Faktoren werden die möglichen Risiken ermittelt und der Deckungsbeitrag – die Höhe, bis zu der die Versicherung die Kosten für Schäden übernimmt –, festgelegt. Einige Versicherer bieten einen Ersatz in Höhe der zum Schadenszeitpunkt erforderlichen Neubaukosten an. Oft passen sich die Versicherungssummen den aktuellen Baupreisen an. Bei der Hausratversicherung wird in der Regel zur Berechnung der Versicherungssumme eine Quadratmeterpauchale angesetzt, bei der Wohngebäudeversicherung kommt oft der fiktive Grundstückswert von 1914 zum Einsatz. Für die Berechnung der Elementarzusatzversicherung sind die sogenannten ZÜRS-Zonen wichtig.
Die Kosten für die Versicherungen variieren je nach Art und Ausmaß des Leistungsumfangs. Während günstige Hausratversicherungen inklusive des Schutzes bei Wasserschäden bereits ab fünf Euro pro Monat zu haben sind, beläuft sich beispielsweise eine Gebäudeversicherung für ein frei stehendes Einfamilienhaus auf circa 250 Euro Jahresbeitrag, inklusive Elementarschäden auf etwa 300 Euro pro Jahr.
Verivox-Versicherungsberatung
Sie suchen nach einer passenden, aber günstigen Versicherung für Ihre Immobilie und Ihren Hausrat, die auch Wasserschäden abdeckt? In unserem Verivox-Vergleichsrechner können Sie verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen und die passende direkt online abschließen. Bei Fragen zu den einzelnen Tarifen und dem Antrag helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gern weiter. Rufen Sie uns einfach unter der kostenlosen Hotline an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
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