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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation

Die Brandversicherung: Schutz bei Feuer und Blitzschlag

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen, ist für viele mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Schäden durch Feuer, Wasser und andere Elemente können das Haus und dessen Inventar stark beschädigen, sodass hohe Kosten zur Reparatur und Wiederherstellung anfallen. Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit integriertem Brandschutz sichert Sie vor diesen finanziellen Folgen ab – und das schon für wenige Euro im Monat. Vergleichen Sie auf Verivox verschiedene Brandversicherungen und finden Sie den passenden Tarif für Ihr Haus.

Inhalt dieser Seite
  1. Brandversicherung für Ihr Haus finden
  2. Was ist eine Brandversicherung?
  3. Ist eine Brandversicherung Pflicht?
  4. Brandversicherung: Schutz für Gebäude und Hausrat
  5. Wann leistet die Brandversicherung?
  6. Welche Kosten werden von der Brandversicherung übernommen?
  7. Was kostet eine Brandversicherung?
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Die Brandversicherung im Überblick

  • Die Brandversicherung (auch genannt Feuerversicherung) ist üblicherweise Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung.
  • Die Brandversicherung deckt Kosten bei Feuerschäden wie Brand, Blitz und Explosion bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab.
  • Bei Baufinanzierung ist oft die Vorgabe einer Gebäudebrandversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung mit Feuerrohbauversicherung vorhanden.

Das sagen unsere Kunden über uns
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Feuerversicherung für Ihr Haus finden

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Vergleich starten

Geben Sie Ihre Postleitzahl, die Art Ihrer Immobilie sowie das aktuelle Nutzungsverhältnis im Wohngebäude-Rechner an.

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Angaben zur Immobilie

Nun werden im Fragebogen einige Gebäudedaten abgefragt. Anhand dieser wird der Wert der Immobilie ermittelt, aus dem sich die notwendige Versicherungssumme ergibt. Geben Sie anschließend alle Risiken und Leistungen an, die mitversichert werden sollen – beispielsweise neben Feuer auch Überspannungen oder Nutzfeuer.

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Tarife vergleichen

Sie erhalten nun einen Überblick mit passenden Angeboten von über 25 Versicherungsanbietern und können diese direkt miteinander vergleichen. Haben Sie sich für eine bestimmte Wohngebäudeversicherung entschieden, kann der Antrag bequem online gestellt werden.

Unterlagen bereitlegen

Achten Sie darauf, die baulichen Angaben und die Bauartklasse korrekt anzugeben, sie sind die Basis für die im Schadensfall benötigte Versicherungssumme. Einzelheiten entnehmen Sie Ihren Bauunterlagen. Gehen Sie unter der Rubrik "Versicherungsumfang" alle Leistungen, Risiken und möglichen Kostenübernahmen durch – und passen Sie diese an Ihre Bedürfnisse und Ihr Haus an. So erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.

Was ist eine Brandversicherung?

Breitet sich Feuer im oder am Haus schnell und unkontrolliert aus, kann es zu einem Brand kommen, der schwere Schäden hinterlässt. Wird die Bausubstanz dabei beschädigt, besteht zusätzlich Einsturzgefahr – was zum Abriss des Hauses führen kann. Für die Aufräumarbeiten, Reparatur, Sanierung oder sogar den kompletten Wiederaufbau fallen oft hohe Kosten an. Eine Brandversicherung (auch genannt Feuerversicherung) übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Damit schützt Sie Hausbesitzer vor den existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines Feuerschadens und daraus resultierenden Folgeschäden. Eine Brandversicherung wird in der Regel nicht separat angeboten. Stattdessen ist der Schutz gegen Brandschäden üblicherweise Bestandteil der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.

Die häufigsten Ursachen für Brände in und an Gebäuden

Feuer verursacht oft verheerende Schäden, da es sich meist schnell ausbreitet und zu gefährlicher Rauchentwicklung führt. Zudem sind die wenigsten Gegenstände und Baumaterialien feuerfest und werden so stark beschädigt oder gar vollständig zerstört. Ursachen für Feuerschäden, an die viele im eigenen Haus denken, sind umfallende Kerzen, eine Pfanne mit heißem Öl, Kamine, Grills oder Öfen. Laut der regelmäßig veröffentlichten Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) sieht die Ursachenverteilung für das Jahr 2022 wie folgt aus:

  • Elektrizität 28 % – zum Beispiel durch mangelhafte Elektrogeräte
  • Menschliches Fehlverhalten 25 %
  • Sonstiges und unbekannt 22 %
  • Überhitzung 9 %
  • Brandstiftung 8 %
  • Feuergefährliche Arbeiten 3 %
  • Offenes Feuer 2 %
  • Selbstentzündung 2 %
  • Explosion 1 %

Ist eine Feuerversicherung Pflicht?

Eine Brandversicherung ist bei privat genutzten Immobilien keine Pflicht, aber dennoch empfehlenswert. Wer sein Haus jedoch mit einem Hauskredit finanziert, benötigt in der Regel eine Brandversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung mit integrierterFeuerrohbauversicherung. Dies ist eine gängige Vorgabe der Banken und Kreditinstitute, um das Haus und den Kredit zusätzlich im Schadensfall abzusichern. Das Darlehen wird oft erst ausgezahlt, wenn ein Beleg über eine entsprechende Versicherung bei der Bank eingegangen ist.

Feuerversicherung: Schutz für Gebäude und Hausrat

Für einen umfassenden Schutz Ihrer Immobilie ist es notwendig, sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung zu vereinbaren – diese decken die Kosten für unterschiedliche Bereiche des Hauses ab.

Das Haus mit der Gebäudebrandversicherung absichern

Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Reparatur oder den Wiederaufbau aller festverbauten Gebäudebestandteile wie Mauern, Türen, Fenster, Dach, Böden und Fliesen auf. Ihr Leistungsumfang enthält eine Gebäudebrandversicherung für Brand, Blitzschlag und Explosionen und umfasst zudem Sturm-, Hagel- und Wasserschäden.

Feuerschaden an Möbel und Hausrat

Auch bei der Hausratversicherung ist die Brandversicherung immer ein fester Bestandteil der angebotenen Leistungen. Sie kommt für die Reparatur oder den Ersatz aller Einrichtungs-, Gebrauchs- und Wertgegenstände auf – vereinfacht gesagt all jene Dinge, die man auch bei einem Umzug mitnehmen würde. Die Versicherung umfasst Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen. Je nach Tarif werden auch Schmor- und Sengschäden eingeschlossen – wenn beispielsweise eine Zigarette ein Loch in das Parkett oder den Teppich brennt.

Ausgeschlossen sind nur Feuerschäden, die am oder innerhalb des bestimmungsgemäßen Brandherds entstanden sind wie im Kamin, am Küchenherd oder auch direkt an einer Kerzenflamme. Diese müssen über einen Zusatz für Nutzfeuer separat eingeschlossen werden. Breitet sich das Feuer von dort aus außerhalb des Herdes aus, haftet die Versicherung.

Brandschäden an Personen oder Sachen Dritter

Sollte sich das Feuer bis auf das Nachbargrundstück oder die Straße ausbreiten, sodass Sachen oder gar Personen zu Schaden kommen, haftet dafür der Eigentümer des Hauses. Für die entstehenden Kosten zur Schadensbeseitigung sowie für Ersatzzahlungen kommt die private Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers auf. Diese schützt den Eigentümer vor finanziellen Folgen durch die Ersatzforderungen Dritter, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Wer sein Haus baut, muss in der Regel eine Bauherrenhaftpflicht bei der Bank nachweisen, die für solche Schäden in der Bauphase aufkommt.

Wird ein Brand durch Brandstiftung ausgelöst, kommt wiederum die Haftpflichtversicherung des Brandverursachers dafür auf. Häufig springt die eigene Versicherung zunächst ein, um den Schaden einzudämmen und fordert anschließend Regress vom Schadensverursacher beziehungsweise dessen Versicherung.

Brandschutz während der Bauphase

Die Feuerrohbauversicherung tritt in Kraft, sollte das Haus während der Bauphase durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion beschädigt werden. Meist wird die Feuerrohbauversicherung als Vorversicherung kostenfrei in die Wohngebäudeversicherung integriert.

Welche Versicherung zahlt bei Feuerschäden? – Ein Beispiel

Schlägt ein Blitz in das Dach eines Gebäudes ein, woraufhin der Dachstuhl Feuer fängt, das sich bis in die zweite Etage hineinfrisst, kommt für die Kosten zur Sanierung aller Dachelemente und Wiederherstellung der Stützmauer die Wohngebäudeversicherung auf. Alle Schäden im Innern des Hauses – der angebrannte Schrank, die zerstörten Tapeten –, dafür zahlt die Hausratversicherung. Bei Feuerschäden am Nachbargrundstück oder an Personen ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich.

Leistungen – wann greift die Brandversicherung?

Wie der Name schon vermuten lässt, übernimmt die Brandversicherung die Kosten, wenn es zu einem Brand oder Feuerschaden gekommen ist. Grundsätzlich greifen die Brandversicherungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur, wenn der Schaden unverschuldet oder durch leichte Fahrlässigkeit verursach wurde.

Die Versicherungen definieren einen Brand als Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Versichert ist beispielsweise der Adventskranz, der sich entzündet und den Zimmerbrand verursacht. Auch ein defektes Elektrokabel, das das Haus in Brand setzt, zählt zu den von der Brandversicherung abgedeckten Schäden. Die meisten Basistarife der jeweiligen Brandversicherung umfassen in der Regel drei Gefahren:

Diese inkludieren die Folgeschäden durch Ruß, Rauch und Löschwasser. Je nach Versicherer werden die folgenden Schäden bereits innerhalb des Grundtarifs einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernommen oder müssen als Zusatzbaustein separat abgeschlossen werden. Zu den gängigen optionalen Zusatzleistungen zählen:

  • Nutzfeuer
  • Seng- und Schmorschäden
  • Schäden verursacht durch abgestürzte Flugkörper wie Drohnen, Modelflugzeuge, Teile eines Flugzeugs oder Satelliten
  • Schäden an Photovoltaikanlagen

Wann greift die Feuerversicherung nicht?

Die Feuerversicherungen unterscheiden zwischen einem Verhalten, das vermeidbar gewesen wäre und entweder aus spontaner, kurzer Unachtsamkeit entstanden ist – einen Topflappen aus Versehen auf eine heiße Herdplatte gelegt; sogenannte einfache Fahrlässigkeit –, oder das in hohem Maße unüberlegt oder unvorsichtig ist. Zu Letzterem zählt, wenn man beispielsweise eine Kerze brennen lässt, während man das Haus verlässt. Ein solches Verhalten kann Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.

Wer eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung neu abschließen oder einen bestehenden Tarif wechseln möchte, sollte darauf achten, auch grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz integrieren zu lassen. Denn mitunter reicht schon ein angekipptes Fenster, um nicht die vollständige Schadenssumme erstattet zu bekommen – und solche Unachtsamkeiten sind menschlich.

Elementarschäden und Feuer versichern

Sowohl die klassische Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung zahlen nicht bei elementaren Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche. Entsteht beispielsweise durch ein Unwetter ein Feuer außerhalb Ihres Grundstücks, dass auf Ihr Haus übergeht, greift die Wohngebäudeversicherung nur bedingt. Hier kann sich eine Elementarversicherung inklusive Feuerschutz lohnen.

Welche Kosten werden von der Brandversicherung übernommen?

Die Kosten entstehen durch die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Dafür übernehmen die Feuerversicherungen die Kosten für

  • den Feuerwehreinsatz,
  • Aufräum- und Abrissarbeiten,
  • Sicherungs- und Stützkonstruktionen,
  • Wiederaufbauarbeiten,
  • Sanierung und Renovierung,
  • Reparatur, Instandsetzung oder Neubeschaffung.

Je nach Tarif und Versicherung werden auch Folgekosten gezahlt, die sich aus den Sanierungs- und Aufräumarbeiten ergeben wie Transport- und Einlagerungskosten. Wenige Versicherungen übernehmen auch Übernachtungskosten, sollte das Haus eine Zeit lang nicht bewohnbar sein.

Um die volle Kostenerstattung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu erhalten, legen die Versicherungen oft Auflagen fest, die die Versicherten einhalten müssen.

Verpflichtungen des Hausbesitzers in der Feuerversicherung

Viele Feuerversicherungen legen in den Tarifverträgen einige Vorgaben zur Schadensverhütung und zum Brandschutz fest. Dazu gehören konkrete Vorsorgemaßnahmen, um Schäden zu vermeiden oder deren Ausmaß möglichst gering zu halten wie beispielsweise Rauchmelder, Löschdecke oder Feuerlöscher. Werden diese Vorgaben nicht oder unzureichend von den Hausbesitzern umgesetzt, kann die Versicherung im Schadensfall die Kostenübernahmen reduzieren oder ganz verweigern. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Brandschutz.

Was kostet eine Brandversicherung?

Was eine Brandversicherung kostet und wie viel die Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt vom Tarif und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Diese ermitteln die Versicherer auf Basis des hypothetischen Werts von 1914 oder der Wohnfläche, die beide mit baulichen Merkmalen abgeglichen werden wie der Bauartklasse, dem Gebäudetyp, der Wohnfläche und dem Inventar beziehungsweise der Ausstattung des Hauses. Um den aktuellen Baupreisen und dem Wiederaufbauwert gerecht zu werden, legen viele Versicherungen den Tarif für Wohngebäudeversicherung auf den gleitenden Neuwert aus. Damit wird deine Unterversicherung vermieden.

Umso mehr Leistungen die Versicherungen umfasst und umso höher die Versicherungssumme ist, desto höher fallen in der Regel die Kosten für die Gebäudebrandversicherung aus. Für ein Einfamilienhaus zwischen 120 und 150 Quadratmetern und einer mittleren Ausstattung sollten Sie mit einer unteren bis mittleren dreistelligen Jahresprämie rechnen.

Unterversicherung vermeiden: Versicherungswert aktuell halten

In puncto Brandversicherung sollte eine Unterversicherung vermieden werden, was sowohl für das Gebäude als auch den Hausrat zutreffen kann. Der Gebäudewert steigt mit den Immobilienpreisen, aber auch durch Energiesparmaßnahmen oder eine Renovierung. Ebenso steigert sich im Laufe der Jahre der Wert des Hausrats, beispielsweise durch hochpreisige Anschaffungen im Multimedia-Bereich. Würde sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Hausrat zur Hälfte unterversichert war, müsste der Versicherungsanbieter auch nur für die Hälfte des Schadens aufkommen – und das auch dann, wenn der Gesamtschaden noch innerhalb der Versicherungssumme liegt.

Hauswert für die Brandversicherung ermitteln

Um den Wert des Hauses und des Hausrats zu ermitteln, sollten Eigentümer von Zeit zu Zeit eine Inventarliste mit Wertangaben erstellen. Denn sollte es zu einem Feuerschaden kommen und der Hausrat zerstört werden, müssen Sie der Brandversicherung detaillierte Angaben machen. Alle baurelevanten Unterlagen geben Aufschluss darüber, welche Materialien und Sanierungen am Haus vorgenommen wurden. Die Liste und eine Kopie der Unterlagen können Sie beispielsweise in eine feuergeschützte Metallbox im Keller aufbewahren. Tipps finden Sie auch in unserem Ratgeber: Wie Sie Ihren Hausrat richtig schätzen.

Ihre persönliche Beratung rund um Brandversicherungen

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Tarifen oder zum Vergleich auf Verivox, kontaktieren Sie einfach unsere Verivox-Versicherungsexperten. Wir beraten Sie unverbindlich unter der kostenlosen Hotline.

Wohngebäudeversicherung

06221 777 00 50

06221 777 00 50

Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

Haben Sie Fragen zur Brandversicherung?

Nein, es ist nicht verpflichtend eine Brandversicherung abzuschließen. Aufgrund des hohen Schadenaufkommens bei Brand, Blitzeinschlag oder Feuer empfiehlt sich die Gebäudebrandversicherung dennoch zur finanziellen Absicherung im Ernstfall.

Die Brandversicherung wird als Baustein der Wohngebäudeversicherung im Tarif festgehalten. Die durchschnittlichen Kosten für eine günstige Gebäudeversicherung inkl. Brandschutz liegen bei ca. 60 - 80 Euro im Jahr. Die Kosten richten sich individuell nach der Größe der zu versichernden Immobilie und des Umfang des gewünschten Versicherungsschutz.

Ja, denn in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist unter § 2 Nr. 13 geregelt, dass der Vermieter "Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" auf die Mieter umgelegt werden können.

Wälder, die dem Bund, den Ländern, Städten und Kommunen oder Privatleuten gehören, sind in der Regel versichert. Kommt es hier zu einem Brand, der auf umliegende Häuser übergreift, kommt die Gebäudebrandversicherung der Besitzer für die Schadenskosten auf. Wurde der Waldbrand nachweislich durch einen Menschen verursacht, zum Beispiel durch eine weggeworfene Zigarette, kommt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für einen Teil des Schadens auf.

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