Brandversicherung Vergleich
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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum fünften Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2021 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2020 hat Verivox in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht. Hinter der breit angelegten Kundenbefragung zur Preisbegeisterung stehen insgesamt rund 1 Mio. Kundenurteile zu 3.000 Unternehmen und 270 Branchen.
Die Brandversicherung: Schutz bei Feuer und Blitzschlag
Ein Haus zu bauen oder zu kaufen, ist für viele mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Schäden durch Feuer, Wasser und andere Elemente können das Haus und dessen Inventar stark beschädigen, sodass hohe Kosten zur Reparatur und Wiederherstellung anfallen. Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung mit integriertem Brandschutz sichert Sie vor diesen finanziellen Folgen ab – und das schon für wenige Euro im Monat. Vergleichen Sie auf Verivox verschiedene Brandversicherungen und finden Sie den passenden Tarif für Ihr Haus.
- Was ist eine Brandversicherung?
- Brandschutz für Gebäude und Hausrat
- Leistungsumfang
- Welche Kosten werden übernommen?
- Verpflichtung des Hausbesitzers
- Versicherungssumme und Prämie
- Häufig gestellte Fragen
Brandversicherung für Ihr Haus finden
Egal, ob es um die integrierte Brandversicherung in einer Wohngebäudeversicherung oder in einer Hausratversicherung geht – ein Vergleich der Policen kann sich lohnen. Denn sowohl die Tarife als auch die Leistungen sind je nach Anbieter ganz unterschiedlich. Und so geht der Vergleich:
- Vergleich starten: Geben Sie Ihre Postleitzahl, die Art Ihrer Immobilie sowie das aktuelle Nutzungsverhältnis im Wohngebäude-Rechner an.
- Angaben zur Immobilie: Wählen Sie die Wohngebäudeversicherung sowie das gewünschte Startdatum aus. Im Folgenden werden im Fragebogen einige Gebäudedaten abgefragt. Anhand dieser wird der Wert der Immobilie ermittelt, aus dem sich die notwendige Versicherungssumme ergibt. Geben Sie anschließend alle Risiken und Leistungen an, die mitversichert werden sollen – beispielsweise neben Feuer auch Überspannungen oder Nutzfeuer.
- Tarife vergleichen: Sie erhalten nun einen Überblick mit passenden Angeboten von über 25 Versicherungsanbietern und können diese direkt miteinander vergleichen. Haben Sie sich für eine bestimmte Wohngebäudeversicherung entschieden, kann der Antrag bequem online gestellt werden
Tipp: Unterlagen bereitlegen
Achten Sie darauf, die baulichen Angaben und die Bauartklasse korrekt anzugeben, sie sind die Basis für die im Schadensfall benötigte Versicherungssumme. Einzelheiten entnehmen Sie Ihren Bauunterlagen. Gehen Sie unter der Rubrik „Versicherungsumfang“ alle Leistungen, Risiken und möglichen Kostenübernahmen durch – und passen Sie diese an Ihre Bedürfnisse und Ihr Haus an. So erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz.
Was ist eine Brandversicherung?
Breitet sich Feuer im oder am Haus schnell und unkontrolliert aus, kann es zu einem Brand kommen, der schwere Schäden hinterlässt. Wird die Bausubstanz dabei beschädigt, besteht zusätzlich Einsturzgefahr – was zum Abriss des Hauses führen kann. Für die Aufräumarbeiten, Reparatur, Sanierung oder sogar den kompletten Wiederaufbau fallen oft hohe Kosten an. Eine Brandversicherung übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Damit schützt Sie Hausbesitzer vor den existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines Feuerschadens und daraus resultierenden Folgeschäden. Eine Brandversicherung wird in der Regel nicht separat angeboten. Stattdessen ist der Schutz gegen Brandschäden üblicherweise Bestandteil der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.
Keine Pflicht, aber Vorgabe bei Baufinanzierung
Eine Brandversicherung ist bei privat genutzten Immobilien keine Pflicht, aber dennoch empfehlenswert. Wer sein Haus jedoch mit einem Hauskredit finanziert, benötigt in der Regel eine Brandversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung mit integrierter Feuerrohbauversicherung. Dies ist eine gängige Vorgabe der Banken und Kreditinstitute, um das Haus und den Kredit zusätzlich im Schadensfall abzusichern. Das Darlehen wird oft erst ausgezahlt, wenn ein Beleg über eine entsprechende Versicherung bei der Bank eingegangen ist.
Brandschutz für Gebäude und Hausrat
Für einen umfassenden Schutz Ihrer Immobilie ist es notwendig, sowohl eine Wohngebäude- als auch eine Hausratversicherung zu vereinbaren – diese decken die Kosten für unterschiedliche Bereiche des Hauses ab.
Brandschaden am Wohngebäude absichern
Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Reparatur oder den Wiederaufbau aller festverbauten Gebäudebestandteile wie Mauern, Türen, Fenster, Dach, Böden und Fliesen auf. Ihr Leistungsumfang enthält eine Brandversicherung für Brand, Blitzschlag und Explosionen und umfasst zudem Sturm-, Hagel- und Wasserschäden.
Feuerschaden an Möbel und Hausrat
Auch bei der Hausratversicherung ist die Brandversicherung immer ein fester Bestandteil der angebotenen Leistungen. Sie kommt für die Reparatur oder den Ersatz aller Einrichtungs-, Gebrauchs- und Wertgegenstände auf – vereinfacht gesagt all jene Dinge, die man auch bei einem Umzug mitnehmen würde. Die Versicherung umfasst Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen. Je nach Tarif werden auch Schmor- und Sengschäden eingeschlossen – wenn beispielsweise eine Zigarette ein Loch in das Parkett oder den Teppich brennt.
Ausgeschlossen sind nur Feuerschäden, am oder innerhalb des bestimmungsgemäßen Brandherds entstanden sind wie im Kamin, am Küchenherd oder auch direkt an einer Kerzenflamme. Diese müssen über einen Zusatz für Nutzfeuer separat eingeschlossen werden. Breitet sich das Feuer von dort aus außerhalb des Herdes aus, haftet die Versicherung.
Brandschäden an Personen oder Sachen Dritter
Sollte sich das Feuer bis auf das Nachbargrundstück oder die Straße ausbreiten, sodass Sachen oder gar Personen zu Schaden kommen, haftet dafür der Eigentümer des Hauses. Für die entstehenden Kosten zur Schadensbeseitigung sowie für Ersatzzahlungen kommt die private Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers auf. Diese schützt den Eigentümer vor finanziellen Folgen durch die Ersatzforderungen Dritter, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Wer sein Haus baut, muss in der Regel eine Bauherrenhaftpflicht bei der Bank nachweisen, die für solche Schäden in der Bauphase aufkommt.
Wird ein Brand durch Brandstiftung ausgelöst, kommt wiederum die Haftpflichtversicherung des Brandverursachers dafür auf. Häufig springt die eigene Versicherung zunächst ein, um den Schaden einzudämmen und fordert anschließend Regress vom Schadensverursacher beziehungsweise dessen Versicherung.
Wer zahlt wann?
Ein Beispiel: Schlägt ein Blitz in das Dach eines Gebäudes ein, woraufhin der Dachstuhl Feuer fängt, das sich bis in die zweite Etage hineinfrisst, kommt für die Kosten zur Sanierung aller Dachelemente und Wiederherstellung der Stützmauer die Wohngebäudeversicherung auf. Alle Schäden im Innern des Hauses – der angebrannte Schrank, die zerstörten Tapeten –, dafür zahlt die Hausratversicherung. Bei Schäden am Nachbargrundstück oder an Personen ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich
Leistungen – wann greift die Brandversicherung?
Wie der Name schon vermuten lässt, übernimmt die Brandversicherung die Kosten, wenn es zu einem Brand oder Feuerschaden gekommen ist. Generell greifen die Brandversicherung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur, wenn der Schaden unverschuldet oder durch leichte Fahrlässigkeit entstanden ist.
Die Versicherungen definieren einen Brand als Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Versichert ist beispielsweise der Adventskranz, der sich entzündet und den Zimmerbrand verursacht. Auch ein defektes Elektrokabel, das das Haus in Brand setzt, zählt zu den von der Brandversicherung abgedeckten Schäden. Die meisten Basistarife der jeweiligen Brandversicherung umfassen in der Regel drei Gefahren:
- Brand
- Feuer infolge eines Blitzschlags und Überspannungsschäden
- Explosion und Implosionen
Diese inkludieren die Folgeschäden durch Ruß, Rauch und Löschwasser. Je nach Versicherer werden die folgenden Schäden bereits innerhalb des Grundtarifs einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übernommen oder müssen als Zusatzbaustein separat abgeschlossen werden. Zu den gängigen optionalen Zusatzleistungen zählen:
- Nutzfeuer
- Seng- und Schmorschäden
- Schäden verursacht durch abgestürzte Flugkörper wie Drohnen, Modelflugzeuge, Teile eines Flugzeugs oder Satelliten
- Schäden an Photovoltaikanlagen
Wann greift sie nicht?
Die Versicherungen unterscheiden zwischen einem Verhalten, das vermeidbar gewesen wäre und entweder aus spontaner, kurzer Unachtsamkeit entstanden ist – einen Topflappen aus Versehen auf eine heiße Herdplatte gelegt; sogenannte einfache Fahrlässigkeit –, oder das in hohem Maße unüberlegt oder unvorsichtig ist. Zu Letzterem zählt, wenn man beispielsweise eine Kerze brennen lässt, während man das Haus verlässt. Ein solches Verhalten kann Folgen für die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern.
Wer eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung neu abschließen oder einen bestehenden Tarif wechseln möchte, sollte darauf achten, auch grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz integrieren zu lassen. Denn mitunter reicht schon ein angekipptes Fenster, um nicht die vollständige Schadenssumme erstattet zu bekommen – und solche Unachtsamkeiten sind menschlich.
Elementarschäden und Feuer versichern
Sowohl die klassische Wohngebäude- als auch die Hausratversicherung zahlen nicht bei elementaren Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche. Entsteht beispielsweise durch ein Unwetter ein Feuer außerhalb Ihres Grundstücks, dass auf Ihr Haus übergeht, greift die Wohngebäudeversicherung nur bedingt. Hier kann sich eine Elementarversicherung inklusive Feuerschutz lohnen.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Kosten entstehen durch die Beseitigung der Schäden und die Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Dafür übernehmen die Versicherungen die Kosten für
- den Feuerwehreinsatz,
- Aufräum- und Abrissarbeiten,
- Sicherungs- und Stützkonstruktionen,
- Wiederaufbauarbeiten,
- Sanierung und Renovierung,
- Reparatur, Instandsetzung oder Neubeschaffung.
Je nach Tarif und Versicherung werden auch Folgekosten gezahlt, die sich aus den Sanierungs- und Aufräumarbeiten ergeben wie Transport- und Einlagerungskosten. Wenige Versicherungen übernehmen auch Übernachtungskosten, sollte das Haus eine Zeit lang nicht bewohnbar sein.
Um die volle Kostenerstattung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme zu erhalten, legen die Versicherungen oft Auflagen fest, die die Versicherten einhalten müssen.
Verpflichtung des Hausbesitzers
Viele Versicherer legen in den Tarifverträgen einige Vorgaben zur Schadensverhütung und zum Brandschutz fest. Dazu gehören konkrete Vorsorgemaßnahmen, um Schäden zu vermeiden oder deren Ausmaß möglichst gering zu halten wie beispielsweise Rauchmelder, Löschdecke oder Feuerlöscher. Werden diese Vorgaben nicht oder unzureichend von den Hausbesitzern umgesetzt, kann die Versicherung im Schadensfall die Kostenübernahmen reduzieren oder ganz verweigern. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Brandschutz.
Versicherungssumme und Prämie
Wie viel die Versicherung im Schadensfall zahlt, hängt vom Tarif und der vereinbarten Versicherungssumme ab. Diese ermitteln die Versicherer auf Basis des hypothetischen Werts von 1914 oder der Wohnfläche, die beide mit baulichen Merkmalen abgeglichen werden wie der Bauartklasse, dem Gebäudetyp, der Wohnfläche und dem Inventar beziehungsweise der Ausstattung des Hauses. Um den aktuellen Baupreisen und dem Wiederaufbauwert gerecht zu werden, legen viele Versicherungen den Tarif für Wohngebäudeversicherung auf den gleitenden Neuwert aus. Damit wird deine Unterversicherung vermieden.
Umso mehr Leistungen die Versicherungen umfasst und umso höher die Versicherungssumme ist, desto höher fallen in der Regel die Kosten für die Wohngebäudeversicherung mit Brandschutz aus. Für ein Einfamilienhaus zwischen 120 und 150 Quadratmetern und einer mittleren Ausstattung sollten Sie mit einer unteren bis mittleren dreistelligen Jahresprämie rechnen.
Versicherungswert aktuell halten
In puncto Brandversicherung sollte eine Unterversicherung vermieden werden, was sowohl für das Gebäude als auch den Hausrat zutreffen kann. Der Gebäudewert steigt mit den Immobilienpreisen, aber auch durch Energiesparmaßnahmen oder eine Renovierung. Ebenso steigert sich im Laufe der Jahre der Wert des Hausrats, beispielsweise durch hochpreisige Anschaffungen im Multimedia-Bereich. Würde sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Hausrat zur Hälfte unterversichert war, müsste der Versicherungsanbieter auch nur für die Hälfte des Schadens aufkommen – und das auch dann, wenn der Gesamtschaden noch innerhalb der Versicherungssumme liegt.
Um den vollen Schutz der Brandversicherung im Schadensfall zu erhalten, sollte die Versicherungssumme bei der Gebäude- wie bei der Hausratversicherung stets aktuell gehalten werden. Bevor der Hausratversicherungsvertrag unterschrieben wird, sollte sich der Versicherungsnehmer Zeit nehmen, um eine detaillierte Inventarliste mit Wertangaben zu erstellen und so die Versicherungssumme selbst festzulegen. Kommen neue Anschaffungen hinzu, sollte die Liste aktualisiert und der Versicherungswert angepasst werden. Renovieren oder Sanieren Sie einen Teil des Hauses oder gleich das ganze Gebäude, sollten Sie auch hierüber die Versicherung informieren, um den Versicherungsschutz gegebenenfalls anzupassen.
Persönliche Versicherungsberatung
Haben Sie Fragen zu den einzelnen Tarifen oder zum Vergleich auf Verivox, kontaktieren Sie einfach unsere Verivox-Versicherungsexperten. Wir beraten Sie unverbindlich unter der kostenlosen Hotline.
06221 777 00 50
Montag - Freitag 9-17 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Nein, es ist nicht verpflichtend eine Brandversicherung abzuschließen. Aufgrund des hohen Schadenaufkommens bei Brand, Blitzeinschlag oder Feuer empfiehlt sich die Gebäudebrandversicherung dennoch zur finanziellen Absicherung im Ernstfall.
Die Brandversicherung wird als Baustein der Wohngebäudeversicherung im Tarif festgehalten. Die durchschnittlichen Kosten für eine günstige Gebäudeversicherung inkl. Brandschutz liegen bei ca. 60 - 80 Euro im Jahr. Die Kosten richten sich individuell nach der Größe der zu versichernden Immobilie und des Umfang des gewünschten Versicherungsschutz.
Ja, denn in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist unter § 2 Nr. 13 geregelt, dass der Vermieter "Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" auf die Mieter umgelegt werden können.
Das ist Verivox

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