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Der Tatbestand Einbruchdiebstahl ist wesentlicher Bestandteil der Hausratversicherung. In der Regel ist dieses versicherte Risiko mit Vandalismus kombiniert. Was es genau mit diesem strafrechtlichen Begriff auf sich hat und, worauf Sie dabei in Bezug auf Ihre Hausratversicherung achten müssen, erfahren Sie hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Einbruchdiebstahl?
  3. Verweigerung der Versicherung bei "Einbruchdiebstahl"
  4. Wenn der Hausschlüssel aus dem Auto gestohlen wird
  5. Der Einbruchdiebstahl im Strafrecht
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Hausratversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Einbruchdiebstahl gilt als schwere Straftat, die nicht mit Geldbuße, sondern nur mit Haftstrafe belegt wird.
  • Einbruch setzt Gewaltanwendung beim Betreten der Wohnung voraus. Ein gekipptes Fenster stellt den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit von der Leistung frei.
  • Bei Einbruchdiebstahl am Auto greift die Außenversicherung der Hausratversicherung.
  • Die Verjährungsfrist orientiert sich am höchstmöglichen Strafmaß.

Was ist Einbruchdiebstahl?

Paragraf 243 Strafgesetzbuch (StGB) definiert Einbruch als das gewaltsame und widerrechtliche Eindringen in einen geschlossenen Raum. Absatz 1, Abschnitt 1 definiert dabei gewaltsam und widerrechtlich:

„In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält.“

Allerdings entfällt die „Schwere der Tat“, wenn sie auf die Entwendung geringwertiger Güter abzielte.

Erweiterte Definition in den Versicherungsbedingungen

Die Versicherer gehen in der Hausratversicherung noch einen Schritt weiter. Widerrechtlich heißt auch, wenn der Täter den Hausschlüssel des Opfers mit Gewalt, durch Raub, oder durch Androhung von Gewalt an sich bringt und anschließend in die Wohnung eindringt.

Grundsätzlich sieht Einbruch das gewaltsame Öffnen einer Räumlichkeit vor. Und an dieser Stelle kann es bei einem vermutlichen Einbruchdiebstahl mit der Versicherung zu Diskussionen kommen.

Wann kann die Versicherung bei „Einbruchdiebstahl“ die Leistung verweigern?

Wie oft verlässt ein Bewohner seine vier Wände und lässt ein Fenster gekippt. Frische Luft tut gut, aber: Dringt ein Täter durch das gekippte Fenster in die Wohnung ein, entfällt der Tatbestand des Einbruchs. Es handelt sich lediglich um „Einschleichen“. Auch wenn das Einschleichen widerrechtlich war und dem die Straftat des Diebstahls folgt, ist der Versicherer aufgrund grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nicht in der Leistungspflicht.

Dieses Risiko betrifft natürlich in erster Linie Bewohner von Erdgeschosswohnungen oder Einfamilienhäusern. Bewohner in oberen Stockwerken können aber auch betroffen sein. Steht ein Gerüst am Haus, verlangen viele Versicherer eine Meldung darüber, da es sich um eine Risikoerhöhung handelt. Die Meldung führt allerdings nicht zu einer zeitweiligen Prämienerhöhung. Unterbleibt die Meldung und es kommt, unabhängig ob Einbruch oder Einschleichen, zum Schadensfall, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Was passiert, wenn der Hausschlüssel aus dem Auto gestohlen wird?

Auch in diesem Fall stellt sich die Frage, wie der Schlüssel entwendet wird. Steht das Cabrio mit offenem Dach auf dem Supermarktparkplatz, und der Hausschlüssel wird entwendet, handelte das Opfer ebenfalls grob fahrlässig. Gleiches gilt, wenn bei einem Auto generell die Fenster offen sind. Ein offenes Auto ist wie eine offene Wohnung – ungesichert. Öffnet der Täter das Fahrzeug jedoch gewaltsam, Aufbrechen der Tür, Einschlagen der Scheibe oder Aufschneiden des Verdecks, trifft den Fahrzeughalter kein Mitverschulden. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz, auch wenn die Haustür ordentlich vom Täter mit dem Schlüssel geöffnet wurde.

Bei eingeschlagener Scheibe ersetzt die Teilkasko die Kosten für die Glasreparatur. Bei aufgebrochener Tür oder aufgeschlitztem Dach greift die Vollkaskoversicherung. Besteht dieser Versicherungsschutz nicht, bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.

Wie sieht es bei einem klassischen Einbruchdiebstahl im Auto aus?

Die Scheibe wurde eingeschlagen, das Auto geöffnet und diverse Gegenstände, teils fest mit dem Auto verbaut, teils auf der Rückbank abgelegt, gestohlen. Die Teilkaskoversicherung reduziert sich in diesem Fall üblicherweise auf die Erstattung der fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, beispielsweise Navi oder Autoradio.

Für die beweglichen Dinge, die gestohlen wurden, kommt die Hausratversicherung als Ansprechpartner in Frage. Bestandteil der Hausratversicherung ist die sogenannte Außenversicherung. Diese greift, wenn persönliche Gegenstände des Versicherungsnehmers außerhalb des Versicherungsortes durch eine der in der Police benannten versicherten Gefahren zerstört werden oder abhandenkommen. Allerdings gilt, dass die Höhe der Außenversicherung auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt ist.

Der Einbruchdiebstahl im Strafrecht

Einbruchdiebstahl wird gemäß Paragraf 243 StGB bei minderschweren Fällen mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet. Anders als beim einfachen Diebstahl greift aufgrund der Schwere der Tat keine Geldstrafe.

In schweren Fällen beträgt das Strafmaß mindestens sechs Monate.

Paragraf 244 StGB wertet den Einbruch in eine dauerhaft bewohnte Wohnung allerdings als besonders schwerwiegend. Das Strafmaß beträgt in diesem Fall zwischen einem und bis zu zehn Jahren.

Die Verjährungsfrist für Einbruchdiebstahl orientiert sich am möglichen Strafmaß. Die Verjährungsfrist beträgt bei einer Tat gemäß Paragraf 243 StGB fünf Jahre. Greift Paragraf 244 StGB, dauert es zehn Jahre bis zur Verjährung.

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