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Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandstiftung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Brandstiftung an Gebäuden nimmt in Deutschland bedauerlicherweise zu. So kann ein Feuer, das von einer angezündeten Mülltonne ausgeht, ganz einfach auf das Gebäude übergreifen. Aber auch vor Wut angezündete Kinderwägen oder zwischengelagertes Altpapier haben bereits zu zahlreichen Feuerwehr- und Polizeieinsätzen geführt. Im Jahr 2019 allein gab es in Deutschland 19.000 Fälle von Brandstiftung, was etwa 53 Fällen pro Tag entspricht. Angesichts dieser zunehmenden Vorfälle stellen sich viele Hauseigentümer zu Recht die Frage: Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandstiftung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohngebäudeversicherung kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Folgekosten einer Brandstiftung auf.

  • Der Vertrag muss dafür den Passus beinhalten, dass auch Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte versichert sind.

  • Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nur die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gebäude anfallen, nicht für den Hausrat der Bewohner.

  • Während der Bauphase greift die Feuerrohbauversicherung.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich bei Brandstiftung?

Zunächst einmal gilt, dass Feuer ein versicherbares Risiko im Rahmen der Wohngebäudeversicherung darstellt. Unter den Begriff "Feuer” fallen auch Schäden durch Explosionen oder Implosionen, Rußschäden, Feuer durch Blitzschlag oder eben Brandstiftung. Allerdings gilt für den Fall der Brandstiftung eine Besonderheit.

Die Deckung der Wohngebäudeversicherung im Fall von Brandstiftung hängt von einer Vertragsklausel ab. Versicherungsnehmer sollten auf jeden Fall prüfen, ob ihr Vertrag den Passus "Leistung auch bei Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte” enthält. Nur dann ist sichergestellt, dass der Versicherer alle im Zusammenhang mit der Brandstiftung entstandenen Reparaturkosten am Gebäude übernimmt.

Welche Kosten werden bei Brandstiftung übernommen?

Erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Gebäudeversicherung nur für Schäden am Gebäude, an fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen oder an den Außenanlagen aufkommt. Wurden durch den Brand Möbelstücke oder beweglicher Besitz des Bewohners beschädigt, fällt dies unter den Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung.

Zu den versicherten Kosten zählen im Rahmen der Gebäudeversicherung unter anderem

  • Renovierungs-, Sanierungs- und Reparaturarbeiten am Gebäude selbst, respektive die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

  • Kostenübernahme für Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes.

  • Kostenübernahme für einen Wachdienst, sofern durch die Beschädigung das Objekt nicht ordnungsgemäß verschlossen werden kann.

  • Kosten für Abtransport von Schutt im Zusammenhang mit dem Brand.

Die Höhe der Kostenübernahme für die einzelnen Bausteine orientieren sich prozentual an der Versicherungssumme oder den vertraglich vereinbarten Größen. Die Höhe für Hotelkosten und die Dauer der Übernahme durch den Versicherer sind nicht statisch, sondern variieren entweder von Tarif zu Tarif oder werden individuell festgelegt.

Wichtig

Die Wohngebäudeversicherung leistet nur für Schäden am Gebäude, damit fest verbundenen Sachen oder Außenanlagen. Für alles, was beweglich ist und sich im oder am Gebäude befindet, kommt bei einem Schaden die Hausratversicherung auf.

Welche Versicherung zahlt bei Brandstiftung auf der Baustelle?

Für Bauherren ist es nicht auszuschließen, dass auch am Rohbau gezündelt wird. Entweder aus Spielerei oder mit Vorsatz. Um sich in so einem Fall finanziell abzusichern, ist eine Feuerrohbauversicherung unabdingbar.

Die Feuerrohbauversicherung ist technisch gesehen der Vorläufer der späteren verbundenen Wohngebäudeversicherung, die auf Wunsch auch Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden einschließt. Viele Versicherer bieten die Feuerrohbauversicherung beitragsfrei an, wenn der Versicherungsnehmer schon vor Baubeginn die später notwendige Wohngebäudeversicherung abschließt. Allerdings ist die beitragsfreie Versicherungsdauer in der Regel auf ein oder zwei Jahre maximiert.

Gut zu wissen: Sofern eine Bank in die Finanzierung eingebunden ist, besteht diese auf einer Feuerrohbauversicherung. Die Feuerrohbauversicherung ist keine Pflichtversicherung. Aber ohne den Feuerversicherungsnachweis wird in Deutschland keine Baufinanzierung ausgereicht, weder für einen Neubau noch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie.

Was passiert, wenn der Täter bekannt ist oder gestellt wird?

Im Fall einer Brandstiftung tritt die Versicherungsgesellschaft sozusagen in Vorleistung. Gegenüber ihrem Versicherungsnehmer reguliert sie den Schaden genauso, als ob der Verursacher für das Feuer ein Blitz gewesen wäre.

In dem Moment, in dem der Brandstifter bekannt ist, wird er von der Wohngebäudeversicherung, sofern sie bereits in Vorleistung gegangen war, allerdings auf Schadensersatz verklagt. Sein Problem ist, dass bei einem vorsätzlich gelegten Brand seitens seiner privaten Haftpflichtversicherung für ihn kein Versicherungsschutz besteht. Er muss die Kosten aus eigener Tasche bestreiten.