Wesenstest
Bei einem Wesenstest für Hunde handelt es sich um einen Test, bei dem ein Tierarzt oder ein anderer ausgebildeter Fachmann das Verhalten und den Charakter eines Tieres überprüft. Laut Gesetz müssen sich sowohl gefährliche Hunderassen – die sogenannten „Listenhunde“ – als auch Problemhunde einem Wesenstest unterziehen. Obwohl es sich um eine standardisierte Untersuchung handelt, können die konkreten Prüfungsinhalte je nach Sachverständigem etwas voneinander abweichen.
- Was ist ein Wesenstest?
- Wann ist der Test notwendig?
- Wer führt den Wesenstest durch?
- Ablauf
- Kosten
- Test nicht bestanden: Folgen
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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wesenstest für Hunde dient dazu, das Verhalten eines Tieres zu untersuchen, um herauszufinden, ob von diesem eine Gefahr ausgeht.
- Welche Hunde an einem derartigen Test teilnehmen müssen, regelt jedes Bundesland mit einer eigens erstellten Hundeverordnung inklusive Rasseliste.
- Zusätzlich zu den Listenhunden besteht auch für Aggressionshunde häufig die Pflicht, an einem Wesenstest teilzunehmen.
- Fällt ein Hund bei dem Verhaltenstest durch, entscheidet der zuständige Veterinär über mögliche Sanktionen.
Was ist ein Wesenstest?
Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, die das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmen soll. Ausgebildete Sachverständige überprüfen mithilfe eines solchen Tests einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressbedingten Situationen des Alltags. Welche Tiere einen Wesenstest absolvieren müssen, legen die Bundesländer in Eigenregie fest. Detaillierte Informationen dazu finden Hundehalter in der Hundeverordnung beziehungsweise dem Hundegesetz des jeweiligen Landes.
Wann ist ein Wesenstest für den Hund notwendig?
Oftmals müssen nicht nur die Tiere einen Verhaltenstest absolvieren, die auf der Kampfhundeliste stehen, sondern auch sogenannte Aggressionshunde. Bei einem Listenhund geht der Gesetzgeber prinzipiell davon aus, dass das Tier aufgrund seiner Rasse, also genetisch bedingt, gefährlich ist. In solchen Fällen überprüfen Sachverständige insbesondere, ob es Anzeichen für die angenommene rassespezifische Aggressivität gibt. In manchen Bundesländern sind Halter eines entsprechenden Tieres verpflichtet, bei diesem alle zwei Jahre einen Wesenstest durchführen zu lassen. Dadurch haben die Behörden die Möglichkeit, die Entwicklung eines Tieres nachzuverfolgen. Je nach Region kann ein bestandener Test entweder die Haltung des Hundes legitimieren oder den Besitzer sogar von den speziellen Auflagen befreien, die für Kampfhunde gelten.
Sogenannte Aggressionshunde befinden sich nicht zwangsläufig auf einer Rasseliste. Bei ihnen handelt es sich um Vierbeiner, die in der Vergangenheit aggressive Verhaltensauffälligkeiten zeigten, die zu einer Anzeige führten. Ein solcher gefährlicher Hund muss ebenfalls zum Test erscheinen, damit der Sachverständige einschätzen kann, ob das Tier ein arttypisches Aggressionsverhalten zeigt.
Wer führt den Wesenstest durch?
Da der Wesenstest für Hunde in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, unterscheidet es sich von Region zu Region, wer für die Durchführung eines Wesenstests verantwortlich ist. Je nach Wohnort können sich Hundehalter an eine der folgenden Stellen wenden:
- Ordnungsamt
- Veterinäramt
- Tierärzte
Will ein Arzt einen Wesenstest durchführen, muss er fundiertes Wissen zu allen Aspekten des Hundeverhaltens besitzen und dieses durch erfolgreiche Weiterbildungen nachweisen. Zusätzlich benötigt der Tierarzt praktische Erfahrungen im alltäglichen Umgang mit den Vierbeinern. Außerdem sollte ein Veterinär auf mögliche Erkrankungen des Tieres achten, die einen Einfluss auf das Verhalten haben könnten.
Ab welchem Alter können Hunde den Wesenstest machen?
Experten empfehlen, Hunde erst ab einem Alter von etwa 15 Monaten für den Verhaltenstest anzumelden. Darüber hinaus gibt es auch hier unterschiedliche Länderregelungen. In einigen Bundesländern besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hunde bereits im Alter von 6 Monaten zur Untersuchung zu bringen. In anderen Regionen können Halter das Tier erst dann zum Test anmelden, wenn der Vierbeiner mindestens 12 oder 15 Monate alt ist.
Ablauf des Wesenstests
Der Ablauf des Verhaltenstests variiert ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Teilweise gibt es sogar Unterschiede zwischen einzelnen Sachverständigen. Der Test besteht gewöhnlich aus zwei Teilen – einer Befragung des Halters und der eigentlichen Untersuchung. Die Durchführung erfolgt normalerweise am Wohnort des Halters. Im Allgemeinen testen die Prüfer, wie der Hund in verschiedenen Situationen reagiert. Dabei handelt es sich zum einen um alltägliche Szenarien und zum anderen um Situationen, in denen der Sachverständige den Hund bewusst provoziert. In der Regel nimmt der Sachverständige folgende Verhaltensweisen unter die Lupe:
- Gehorsam, beispielsweise das Ausführen bestimmter Kommandos
- Kontakt des Hundes zur Umwelt, beispielsweise Stresssituationen wie ein hupendes Auto oder ein schreiendes Baby in einem Kinderwagen
- Kontakt des Hundes zu Menschen, beispielsweise der Kontakt mit einem Jogger
- Kontakt des Hundes zu anderen Hunden, beispielsweise eine Konfrontation mit einem gleichgeschlechtlichen Hund hinter einem Zaun
Der Hund erhält nur im Falle einer offensiv aggressiven Reaktion eine negative Bewertung. Ein Beispiel dafür wäre etwa ein Bissversuch des Tieres. Nach einem erfolgreich absolvierten Test bekommt der Halter des Tieres eine Unbedenklichkeitserklärung (Negativgutachten). Dieser Nachweis bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist. Allerdings kann selbst ein positives Gutachten mit verschiedenen Auflagen verbunden sein.
Wie teuer ist der Verhaltenstest?
Da die konkreten Bestimmungen vom jeweiligen Bundesland abhängen, gibt es bei den Kosten große Unterschiede. Die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Wesenstest ist oftmals ein bestandener Sachkundenachweis. Dieser kann bereits zwischen 50 und 200 Euro kosten. Für den eigentlichen Test müssen Hundehalter etwa 100 bis 300 Euro einplanen.
Was passiert, wenn der Hund beim Wesenstest durchfällt?
Stellt der Prüfer Auffälligkeiten im Verhalten des Tieres fest, können die Sanktionen unterschiedlich ausfallen. Der zuständige Amtsveterinär kann beispielsweise Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen oder eine Leinen- und Maulkorbpflicht anordnen. Unter Umständen kann der Tierarzt den Hund sogar beschlagnahmen.
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