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Wohngebäudeversicherung für Ferienhäuser

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Das Ferienhaus vor Unwetter- und Wasserschäden schützen

Sie starten in ein langes Wochenende und finden statt Erholung Ihr Ferienhaus unter Wasser gesetzt vor: Seit Tagen fließt Wasser unbemerkt aus einem gebrochenen Rohr direkt ins Haus. Solche Schäden sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Denn gerade in wenig bewohnten, entlegenen Ferienhäusern fallen Schäden nicht sofort auf; sodass hohe Kosten entstehen. Eine Wohngebäudeversicherung sichert Sie dagegen vor finanziellen Folgen durch Unwetter- und Leitungswasserschäden ab – egal, ob das Ferienhaus selbstgenutzt oder vermietet wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Ferienhaus-Versicherung im Überblick
  2. Was gilt als Ferienhaus?
  3. Warum ist eine Ferienhaus-Versicherung wichtig?
  4. Gebäudeversicherung für Ferienhäuser
  5. Bungalows versichern
  6. Ferienhaus im Ausland versichern
  7. Risikofaktoren bei Ferienhäusern
  8. Versicherungssumme und Kosten
  9. Kombinierte Hausrat- und Gebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherung

06221 777 00 50

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Montag - Freitag 9:00 - 17:00 Uhr

Die Ferienhaus-Versicherung im Überblick

  • Die Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Ferienhaus vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser sowie Elementarschäden.
  • Die Versicherungssumme der Ferienhaus-Versicherung hängt von der Lage, dem Land, der Größe, dem Baujahr, der Bauart sowie den vorangegangenen Schäden ab.
  • Versicherer kalkulieren bei Ferienhäusern oft mit einem erhöhten Risiko, wodurch die Kosten steigen können.
  • Bei einer Selbstbeteiligung kann dagegen beim Versicherungsbeitrag gespart werden.

Was gilt als Ferienhaus?

Ein Ferienhaus ist in der Regel eine separate Unterkunft, die nur gelegentlich von dem Besitzer bewohnt oder vorübergehend an Gäste vermietet wird. Das Ferienhaus ist meist mit mehreren Wohn- und Schlafzimmern sowie Sanitäranlagen und einer Küche ausgestattet; oft gehören ein Garten und eine Terrasse dazu. Im Gegensatz zum ständigen Wohnsitz ist hier der vorübergehende Aufenthalt für die Versicherung entscheidend – es gilt als Zweitwohnsitz. Je nach Region und Zweck sind Ferienhäuser zudem leichter gebaut, beispielsweise nur für warme Monate ausgestattet. Auch die Lage ist oft bezeichnend: am Ortsrand oder weiter auswärts. Die Wohngebäudeversicherung unterscheidet dabei zwischen Ferienhaus und -wohnung und nach In- und Ausland.

Warum ist eine Ferienhaus-Versicherung wichtig?

Unabhängig davon, ob Eigenheimbesitzer ein Haus ständig oder nur einige Wochen im Jahr bewohnen, sollten sie es finanziell gegen Unwetterschäden mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. Denn sie schützt den Besitzer im Schadensfall vor hohen Kosten, die durch Aufräumarbeiten, Reparatur und Sanierung entstehen. Bei Ferienhäusern, die nur gelegentlich bewohnt werden, kann ein Schaden lange unbemerkt bleiben und ein größeres Ausmaß annehmen – mit hohen Folgekosten. Hat der Besitzer keine Rücklagen, um das Ferienhaus instand zu setzen, muss er es womöglich unter Wert verkaufen. Dauert die Sanierung lang, fehlen ihm zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung. Ferienhausbesitzer, die mit der Miete ihre Rente oder ihr Vermögen aufstocken, kommen dadurch in eine finanziell belastende Situation oder verlieren ihre Kapitalanlage.

Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland

Ferienhäuser können über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Eine Gebäudeversicherung bietet finanzielle Absicherung gegen Schäden am Haus aufgrund von

Die Versicherung schließt alle festverbauten und -installierten Gebäudeteile eines Hauses ein. Dazu zählen zum Beispiel Fenster, Türen, das Dach, festverlegte Böden, Heizungen und Wasserleitungen auf dem Grundstück. Je nach Tarif sind einzelne Elemente wie eine Garage, ein Carport oder ein Pavillon bereits im Basisschutz enthalten oder müssen zusätzlich angegeben werden. Auch Solar- oder Photovoltaikanlagen sind je nach Versicherer mitversichert oder nicht.

Auch vor Naturkatastrophen geschützt sein

Um sicherzustellen, dass Sie auch bei Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen und Erdbeben abgesichert sind, empfiehlt VERIVOX den Abschluss einer Elementarversicherung.

Versicherungsleistungen im Schadensfall

Ist ein Schaden entstanden, übernimmt die Versicherung in der Regel alle Kosten für

  • Aufräum- und Abbrucharbeiten,
  • Reparatur und Wiederherstellung oder Neuanschaffung,
  • Übernachtungskosten im Schadensfall
  • sowie die Bewegungs- und Schutzkosten.

Darüber hinaus sind in einigen Tarifen speziell für Ferienhäuser und -wohnungen ein 24-Stunden-Hausmeister-Service enthalten, um Schäden trotz Abwesenheit des Besitzers möglichst schnell zu beseitigen oder einzudämmen. Auch besondere Gartentarife können als Zusatzbaustein gewählt werden. Diese kommen dann für Baumschäden und Zerstörungen durch Wildtiere auf.

Ferienwohnung versichern

Wer im Inland eine Ferienwohnung besitzt, ist Teil der Eigentümergemeinschaft im Mehrfamilienhaus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Eigentümer die Wohnung ständig oder nur phasenweise nutzt – zum Beispiel in Großstäden. Damit ist im Regelfall die Hausverwaltung für den Abschluss der Gebäudeversicherung zuständig, die dann alle im Gebäude befindlichen Wohnungen umfasst. Der einzelne Wohnungseigentümer braucht sich folglich nicht extra, um eine Gebäudeversicherung zu kümmern. Er muss sie jedoch anteilig mitbezahlen.

Mieter verursacht Schaden – Wer zahlt?

Wer sein Ferienhaus gelegentlich vermietet, muss auch mit Schäden durch die Mieter rechnen. Verursacht ein Mieter im Ferienhaus einen Schaden, sollte der Eigentümer seine Gebäude- oder Hausratversicherung darüber in Kenntnis setzen. Stellt sich jedoch heraus, dass der Mieter fahrlässig gehandelt hat, dann muss er für die Begleichung des Schadens geradestehen. Sofern er eine private Haftpflichtversicherung besitzt, die auch Mietsachschäden umfasst, kann er seinen Versicherer mit der Schadensregulierung beauftragen.

Wohngebäudeversicherung für Bungalows

Wird der Bungalow wie ein Ferien- oder ein Wochenendhaus nur zeitweise genutzt, wird es von der Versicherung auch wie ein Ferienhaus betrachtet und dementsprechend versichert. Ist der Bungalow allerdings Teil einer Ferienanlage oder steht in einem Campingpark, der dauerhaft überwacht wird oder ist das Gelände bereits versichert, können Sie bei der Prämie sparen. Denn diese Maßnahmen verringern das Schadensrisiko. Fragen Sie vorab die Parkverwaltung, ob bereits eine Versicherung besteht oder wie umfangreich der Überwachungsschutz ausfällt.

Ferienhaus im Ausland versichern

Befindet sich das Ferienhaus im Ausland, haben Eigentümer die Wahl, ob sie die Immobilie bei einem deutschen oder einem ausländischen Anbieter versichern. Ob das ausländische Ferienhaus eine deutsche Wohngebäudeversicherung erhalten kann, hängt davon ab, in welchen Ländern die Versicherung Schutz gewährt. In beliebten Reiseländern wie Frankreich, Italien oder Spanien, generell innerhalb der Europäischen Union, lassen sich Ferienhäuser auch über deutsche Anbieter versichern. Jedoch ist der Markt an Versicherern hier überschaubar – dennoch sollten Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis dieser Versicherungen vergleichen. Schwieriger wird es, wenn die Immobilie außerhalb der EU liegt – in solchen Fällen ist meist eine Versicherung vor Ort erforderlich.

Tipp: Möglichst deutsche Ferienhaus-Versicherung wählen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Auslandsimmobilie nach Möglichkeit bei einem deutschen Anbieter zu versichern. Dann verfügen Sie über eine Ferienhaus-Versicherung nach inländischem Recht und haben im Schadensfall einen deutschsprachigen Ansprechpartner.

Sonderfall: Mobilheim versichern

Kleine, transportable Ferienhäuser, sogenannte Mobilheime, die entweder auf einer gemieteten Campingplatz-Parzelle oder auf einem eigenen Grundstück stehen, sind für den Besitzer oft ein preisgünstiger Ersatz für das eigene Ferienhaus. Doch auch wenn eine solche Unterkunft ähnlich wie ein kleines Haus mit Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Sanitärräumen ausgestattet ist, gilt sie nicht als Haus im Sinne der Gebäudeversicherung.

Grund für diese Regelung ist, dass ein Mobilheim nicht fest mit dem Grundstück verbunden ist, sondern sich bei Bedarf flexibel an einen anderen Ort transportieren lässt. Für Mobilheime gibt es daher eigenständige Versicherungspolicen, die von spezialisierten Versicherern und Maklern angeboten werden.

Besonderheiten bei der Ferienhaus-Versicherung

Im Vergleich zur Versicherung des Eigenheims gibt es einige Besonderheiten, die die Gebäudeversicherung für das Wochenend- oder Ferienhaus mit sich bringt. Einige spezielle Faktoren führen dazu, dass die Versicherer bei Ferienhäusern mit einem erhöhten Risiko kalkulieren:

  • Ferienhäuser sind oft über Wochen hinweg nicht bewohnt. Ein Schaden wie etwa abgedeckte Ziegel nach einem Sturm oder eine undichte Wasserleitung bleibt dann lange Zeit unentdeckt. Das Ausmaß des Schadens ist dann oft weitaus größer als in einem ständig bewohnten Haus, wo die Eigentümer schnell reagieren können.
  • Mitunter befinden sich Ferienhäuser am Ortsrand oder in abgelegenen Gebieten. Das erhöht das Risiko eines Einbruchs und der damit verbundenen Schäden an der Bausubstanz.
  • Viele Ferienhäuser sind in leichterer Bauweise konstruiert als klassische Einfamilienhäuser und damit anfälliger gegen Sturmschäden.

Die Folge: Bei der Gebäudeversicherung fürs Ferienhaus müssen Sie mit einer höheren Prämie kalkulieren als beim ständig bewohnten Eigenheim. Umso mehr lohnt es sich, mit dem Verivox-Tarifrechner die Angebote der einzelnen Versicherer zu vergleichen.

Tipp: Schadensgeschichte angeben

Wer ein Ferienhaus kauft, sollte die bestehende Versicherung oder den Vorbesitzer nach Schäden der letzten fünf Jahre fragen. Solche Vorschäden müssen Sie in der Regel bei der neuen Versicherung mit angeben. Versäumen Sie das und es kommt zu einem Schadensfall aufgrund eines vorangegangenen Schadens, kann die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen.

Versicherungssumme und Kosten

Die Versicherungssumme wird auch bei Ferienhäusern individuell anhand des ortsüblichen Neubauwerts festgelegt. Berechnet wird dieser je nach Versicherer entweder mithilfe des gleitenden Neuwerts oder anhand eines Wohnflächentarifs. Bei beiden Methoden werden die Größe, das Baujahr, die Bauart sowie vorangegangene Schäden in der Kalkulation berücksichtigt. Dementsprechend kann die gesamte Versicherungssumme insgesamt je nach Versicherer und Tarif zwischen 20.000 Euro bis zu 500.000 Euro betragen.

Generell wird die Versicherungssumme bei Wochenend- und Ferienhäusern aufgrund der erhöhten Risiken vergleichsweise hoch angesetzt, wodurch die Prämienkosten steigen. So kostet die Wohngebäudeversicherung für Ferienhäuser oft mehr als für das ständig bewohnte Eigenheim. Zusatzversicherungen für Elementarschäden oder die Vermietung des Ferienhauses können die Prämie ebenfalls erhöhen. Ferienhausbesitzer sollten so mit einem hohen zwei- bis mittleren dreistelligen Jahresbetrag rechnen.

Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann dagegen beim Versicherungsbeitrag sparen. Jedoch muss er dann bei jedem Schadensfall einen Teil der Kosten – je nach Tarif zwischen 250 und 2.000 Euro – selbst aufbringen.

Kombinierte Hausrat- und Gebäudeversicherung

Wer seine Ferienimmobilie vermietet, sollte noch den Abschluss einer Hausratversicherung in Erwägung ziehen. Mit einer Kombination aus Gebäude- und Hausratversicherung für Ferienhäuser ist umfassender Versicherungsschutz nicht nur für die Bausubstanz, sondern auch für Möbel und weiteres Inventar gewährleistet. Die Hausratversicherung deckt auch Diebstahlschäden mit ab.

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