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Dach ausgebaut: Schutz der Wohngebäudeversicherung anpassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ungeplanter Familienzuwachs oder einfach der Wunsch nach einer schicken Bibliothek unter dem Dach – Gründe für einen Dachausbau gibt es viele. Allerdings sollten die Hauseigentümer zwei Dinge nicht vergessen. Zum einen muss der Dachausbau von der örtlichen Baubehörde unter Umständen genehmigt werden, zum anderen muss die Versicherungssumme zwingend angepasst werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Dachausbau sollte die Genehmigungspflicht mit dem Bauamt geprüft werden.
  • Ist das Dach ausgebaut, erhöhen sich die Gestehungskosten für einen Neubau nach Totalverlust.
  • Sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung sollte der Eigentümer anpassen.

Vor dem Dachausbau steht die Anfrage beim Bauamt

Es macht natürlich einen Unterschied, ob das Dach nur innen ausgebaut werden soll oder ob es bauliche Veränderungen, beispielsweise durch Aufstockung oder neue Gaubenfenster, gibt. Verändert sich die Grundfläche des Hauses, muss der Eigentümer eine Genehmigung einholen. Auch im Fall einer anderen baulichen Veränderung muss auf jeden Fall eine Bauanfrage bei der örtlichen Behörde vorliegen. Eventuelle Veränderungen müssen mit dem Bebauungsplan der Gemeinde übereinstimmen.

Erfolgt ein eigentlich genehmigungspflichtiger Dachausbau ohne Erlaubnis, können die Folgen für den Hausbesitzer fatal sein. Neben einem Bußgeld kann die Kommune den Rückbau in den ursprünglichen Zustand verlangen.

Aber auch schon für den Innenausbau, der keine Veränderung der Grundfläche mit sich bringt, gibt es einige Dinge zu beachten. So muss der Eigentümer die Brandschutzvorschriften und Vorgaben zur Wärmedämmung einhalten. Sind alle juristischen Fragen geklärt, bleiben die versicherungstechnischen Fragen.

Ausbau erhöht Wert der Immobilie

Ein Dachausbau erhöht zweifelsfrei den Wert der Immobilie. Entweder erhöht sich auch die Wohnfläche des Hauses oder aus einem hässlichen Dachboden wird zumindest ein weiterer attraktiver Wohnraum. Für die Wohngebäudeversicherung ist es allerdings irrelevant, ob sich der Verkehrswert des Objektes damit erhöht. Wichtig ist, dass die Gestehungskosten für einen Neubau nach einem Totalverlust abgesichert sind. Die Ermittlung der Gestehungskosten kann auf verschiedene Arten erfolgen. Allen Methoden liegt jedoch zugrunde, dass der gleitende Neuwert berücksichtigt wird.

Der 1914er Wert

Grundlage für den gleitenden Neuwert ist der sogenannte 1914er Wert. Dieser wurde indexiert auf 100 gesetzt und spiegelt die Gestehungskosten für einen Neubau im Jahr 1914 wider. Im Laufe der Jahre änderten sich die Baumaterialien, die Preise dafür und die Lohnkosten im Baugewerbe stiegen. Diese preislichen Veränderungen fließen in den jährlich neu festzusetzenden Wert auf der Basis von 1914 ein.

Quadratmeterberechnung

Diese Methode ist vergleichsweise jung und legt, analog zur Hausratversicherung, die Quadratmeterzahl der Wohnfläche zugrunde. Allerdings gibt es je nach Bausubstanz und Ausstattung Zu- oder Abschläge. Die Versicherungsprämie für einen einfachen Linoleumfußboden fällt niedriger aus als für Parkett oder hochwertige Steinfliesen. Gleiches gilt für die Fenster oder eben das Dach und die Art der Bedachung.

Kubaturberechnung

Weniger verbreitet, aber als Berechnungsgrundlage ebenfalls von einigen Versicherern angeboten, ist die Wertberechnung auf der Basis des umbauten Raumes.

Vorsicht Unterversicherung

Bei einem ausgebauten Dachboden, auch wenn es nach außen keine baulichen Veränderungen gibt, erhöht sich zwangsläufig der Wiedergestehungswert. Unterlässt es der Hausbesitzer, die Versicherungssumme anzupassen, droht ihm im Schadensfall eine Unterversicherung. Das heißt im Klartext, dass er nicht die gesamte Schadenssumme ersetzt bekommt, sondern nur den prozentualen Anteil.

Angenommen, die Gestehungskosten lagen vor Dachausbau bei 200.000 bei gleichlautender Versicherungssumme. Durch den Dachausbau erhöhen sich die Kosten für einen Neubau nach Totalschaden auf 230.000 Euro. Die Unterversicherung beträgt 13 Prozent, da nur 87 Prozent des tatsächlichen Wertes versichert sind. Bei einem Totalverlust müsste der Eigentümer 30.000 Euro der Gestehungskosten selbst tragen.

Dies gilt auch bei jeder anderen Versicherungsleistung, selbst wenn es sich nicht um einen Totalschaden handelt.

Auf eine mögliche Unterversicherung sollten die Eigentümer auch achten, wenn Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise der Einbau neuer Fenster oder eine neue, höherwertige Wärmedämmung vorgenommen wurden.

Hausratversicherung – Anpassung bei Dachausbau notwendig!

Ein ausgebautes Dach wird in der Regel auch möbliert. Während die Wohngebäudeversicherung den finanziellen Ausgleich für Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen übernimmt, greift die Hausratversicherung für alles Bewegliche. Mit einem ausgebauten Dachboden steigt auch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche. In der Regel greift die Hausratversicherung für „zu Wohnzwecken genutzte Räume“. Ausgenommen sind in der Regel unter anderem Speicherräume. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte der Vertrag angepasst werden. Die Unterversicherung würde auch greifen, wenn nach einem Einbruchdiebstahl nur die hochwertigen Elektrogeräte im Erdgeschoss entwendet werden. Es gilt immer die Gesamtversicherungssumme in Relation zur Wohnfläche.