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Terrassenüberdachung versichern: Tipps und Infos

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Terrassenüberdachungen sind bei der Anschaffung kein Schnäppchen. Die Terrassenüberdachung zu versichern macht daher absolut Sinn.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob und wie die Terrassenüberdachung Bestandteil der Wohngebäudeversicherung ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Eine Zusatzdeckung ist immer möglich.
  • Handelt es sich um ein Glasdach, greift die Glasversicherung, sofern diese nicht automatisch Bestandteil der Police ist.
  • Die Überdachung einer Terrasse kann bei Überschreiten bestimmter Eckwerte genehmigungspflichtig sein.

Was ist im Rahmen der Wohngebäudepolice versichert?

Obwohl es keine Versicherungspflicht für Wohngebäude gibt, besitzt vermutlich jeder Immobilieneigentümer eine Wohngebäudeversicherung. Diese übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung durch die versicherten Risiken:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Elementarschäden (Zusatzrisiko gesondert versicherbar)
  • Glas (teilweise als Zusatzrisiko gesondert versicherbar)

Darüber hinaus bestehen je nach Versicherer und Tarif noch zahlreiche gesonderte Einschlüsse, beispielsweise Vandalismus oder Beschädigungen am Objekt durch Flugkörper.

Zu den versicherten Sachen der Wohngebäudeversicherung zählt einerseits natürlich das versicherte Gebäude selbst, andererseits alle damit fest verbundenen Sachen und Nebengebäude auf dem Grundstück sowie Garagen, sofern diese sich innerhalb einer bestimmten Distanz zum Gebäude befinden.

Als fest verbundene Sachen zählen beispielsweise:

  • Einbauschränke
  • Solaranlagen
  • Markisen
  • Terrassen und die Terrassenüberdachung

Salopp formuliert fällt alles unter die Wohngebäudeversicherung, was nicht aus dem Haus fallen würde, wenn man das Dach abdeckt und das Haus auf den Kopf stellt.

Viele Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie glauben allerdings fälschlicherweise, dass sie mit der Wohngebäudeversicherung auch gleichzeitig den Hausrat abgesichert haben. Die versicherten Risiken zwar sind identisch. Bei der Hausratversicherung kommt allerdings noch das Risiko Einbruchdiebstahl hinzu.

Hausrat und Wohngebäude sind aber zwei völlig verschiedene Dinge und benötigen jeweils eine eigene Versicherung!

Wie ist die Terrassenüberdachung versichert?

Bei der Terrassenüberdachung ist keine pauschale Aussage möglich. Dies hängt unter anderem vom Material der Überdachung ab sowie vom Tarif des Versicherers.

Angenommen, die Überdachung ist aus Glas gefertigt. Bei dem größten deutschen Versicherer gibt es dann bereits zwei Varianten. In der Premiumversicherung ist das Glas im Wohngebäude bereits automatisch im Versicherungsschutz eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer benötigt keine zusätzliche Deckung. Im Basistarif entfällt jedoch die Glasversicherung. Wer sich für diese Absicherung entscheidet und auch das Gebäudeglas versichern möchte, muss das Glasrisiko gesondert zeichnen.

Handelt es sich um ein Holz- oder Eternitdach, ist die Glasdiskussion überflüssig. Das Dach ist schlicht ein mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteil ohne besondere Eigenschaften und damit als Terrassenüberdachung versichert.

Vorsicht bei nachträglicher Überdachung

Wer über seiner Terrasse ein Glasdach hat, sollte auf jeden Fall in der Police nachschauen, ob das Dach unter den Versicherungsschutz fällt oder nicht. Wer nach Vertragsabschluss seine Terrasse überdacht, sollte den Versicherer auf jeden Fall darüber informieren. Es handelt sich um eine Wertsteigerung der Immobilie, die wiederum in der Versicherungssumme berücksichtigt werden muss, um keine Unterversicherung zu riskieren.

Ist die Terrassenüberdachung als Nebengebäude einzustufen?

Diese Frage wird spätestens dann relevant, wenn es bislang noch keine Terrasse gab und diese mit Überdachung nachträglich angelegt werden soll.

Gemäß Paragraf 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zählt die Terrasse zu der gemäß Grundflächenanzahl (GRZ) bebaubaren Grundstücksfläche. Der Eigentümer muss folglich vor Baubeginn klären, ob er noch eine Terrasse anlegen darf, und wenn ja, welche Grundfläche zulässig ist. Eine GRZ von 0,25 besagt, dass 25 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen.

Die Terrasse würde rechtlich zu einem Nebengebäude werden, wenn sie nicht direkt an das Gebäude anschließt, sondern beispielsweise als Freisitz mit einigen Metern Abstand zum Haus angelegt wird.

Welche Gebäudeklasse gilt für die Terrassenüberdachung?

Die Gebäudeklasse der Terrassenüberdachung orientiert sich an der Gebäudeklasse des Gebäudes, für das sie gebaut wird.

Spannender ist die Frage, ob eine Genehmigungspflicht für das Bauvorhaben vorliegt. Als Faustformel gilt, dass eine Terrassenüberdachung mit einer Größe von 30 qm bei einer Tiefe von bis zu drei Metern als verfahrensfrei gilt. Allerdings betrifft dieser Sachverhalt nur Gebäude der Gebäudeklassen I bis III. Da diese Rechtslage jedoch auf Länderhoheit basiert, sollte der Eigentümer sicherheitshalber bei der Gemeinde rückfragen.

Mit Hilfe der Gebäudeklassen werden Häuser gemäß Musterbauverordnung anhand von Größe und Giebelhöhe klassifiziert. Es gibt sechs Kategorien, GK 1a und 1b bis GK 5.

  • GK 1a) umfasst freistehende Gebäude mit bis zu sieben Meter Höhe und maximal zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm.
  • GK 5) sind Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern, mehr als 400 qm Nutzungsfläche und unterirdischen Räumen.