Günstige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Überblick
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Haftpflicht für Immobilien- und Grundbesitzer
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Immobilienbesitzer und Vermieter gegen Schadensersatzforderungen von Dritten ab. Mieter und Besucher haben in diesen Fällen Schaden genommen, weil der Vermieter seinen Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten in seinen Immobilien nicht nachgekommen ist. Bei Vermietungen im Eigenheim ist dafür keine separate Versicherung nötig, da sie sich weitgehend mit der Privathaftpflicht überschneidet. Vermieter und Eigentümergemeinschaften mehrerer Wohneinheiten benötigen hingegen eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- So funktioniert der Vergleich
- Wann ist sie notwendig?
- Worauf Sie achten müssen
- Wann Haus- und Grundbesitzer haften
- Schadensfälle und Schadensersatzforderungen
- Leistungsübersicht
- Wann haftet die Versicherung nicht?
- Kosten für Vermieter-Haftpflichten
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
So finden Sie die passende Haftpflichtversicherung für Ihre Immobilie:
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Wann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig?
Die Gesetzgebung § 823 BGB besagt, dass Personen, welche vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an Dritte verursachen, dafür haften und diesen ersetzen müssen. In diesem Falle kommt eine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel. Um nicht fahrlässig zu handeln, müssen Grundbesitzer zusätzlich ihrer Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Immobilienbesitzer und Vermieter
Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflicht zur Sicherung von Gefahrquellen – in diesem Fall rund um die Immobilie. Die Instandhaltungspflicht besagt, dass Schäden und Mängel so schnell wie möglich beseitigt werden müssen. Alle Immobilieneigentümer, -pächter oder -leasingnehmer haben somit dafür zu sorgen, dass kein Dritter durch die Immobilie zu Schaden kommt. Tritt dennoch ein Schaden auf, schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – auch Vermieterhaftpflicht genannt – vor finanziellen Folgen.
Worauf Sie achten müssen
Pro Grundstück, auf dem Sie eine Immobilie oder Wohnung vermieten, benötigen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Besitzen Sie zwei separate Immobilien, müssen Sie auch zwei Versicherungen abschließen.
Privatpersonen
Privatpersonen sind für Haftpflichtschäden in ihrem Wohneigentum normalerweise mit einer herkömmlichen privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Bei vielen Policen sind auch vermietete Immobilien mitversichert – Einliegerwohnungen in einem selbst bewohnten Haus, vermietete Eigentumswohnungen oder Ferienhäuser gehören dazu. Auch bei unbebauten Grundstücken ist es meist nicht nötig, diese separat zu versichern.
Besitzer einer privaten Haftpflichtversicherung, die Wohnbereich im Eigenheim vermieten möchten, sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz vorab prüfen und ihn gegebenenfalls erweitern.
Wann Haus- und Grundbesitzer haften
Ein Schaden ist schneller geschehen, als man denkt. So müssen Grundbesitzer etwa nasses Laub von ihrem Gehweg entfernen, damit Passanten nicht darauf ausrutschen oder die Flur- und Außenbeleuchtung instandhalten, damit niemand wegen fehlender Beleuchtung stürzt. Ein Sturz auf dem nicht geräumten Gehweg am Grundstück im Winter ist ebenfalls ein typischer Schadensfall. Grundsätzlich gilt, dass die Mieter und Besucher sich ohne Gefahr im und um das Haus bewegen können.
Sind solche Pflichten vernachlässigt worden und ist dadurch ein Schaden entstanden, so haftet derjenige, der für die ausgebliebene Pflichterfüllung verantwortlich ist – der Vermieter bzw. Eigentümer. Diese Haftung bringt Schadensersatzzahlungen gegenüber dem Geschädigten mitsich, die sich je nach Fall schnell summieren können.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zahlt in der Regel bei folgenden Schäden:
Schadensfälle und Schadensersatzforderungen
Besonders bei Personenschäden ist das Schadenspotenzial sehr hoch. Stürzt eine Person auf dem Grundstück und bricht sich dabei mehrere Knochen, müssen sämtliche Kosten für Krankenhaus- und Rehaaufenthalte übernommen werden. Wird die Person erwerbsunfähig, kommt die Zahlung einer monatlichen Rente hinzu. So entstehen schnell Schäden im Millionenbereich. Ohne eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann den finanziellen Ruin bedeuten.
Auch Sachschäden werden durch die Haftpflicht versichert. Lösen sich bei einem Sturm beispielsweise mehrere Ziegel vom Dach und beschädigen dadurch auf der Straße stehende Autos, kommt es ebenfalls schnell zu Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Kommt es durch einen entstandenen Sach- oder Personenschaden zu einem Vermögensschaden, springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ebenfalls ein. Dies kann durch einen Verdienst- oder Gewinnausfall entstehen.
Verivox-Tipp:
Um Ihre vermietete Immobilie zusätzlich vor Leitungswasser-, Feuer-, Wasser und Sturmschäden zu schützen, sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Vermieterhaftpflicht schützt den Versicherten auf zwei Weisen: Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt sie die Zahlung des Schadenersatzes bis zur vereinbarten Deckungssumme. Die Deckungs- oder Versicherungssumme der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte bei über drei Millionen Euro liegen. Höhere Versicherungssummen bis zu 50 Millionen Euro verteuern den Tarif jedoch nicht sonderlich und sind deshalb empfehlenswert.
Bei unberechtigten Forderungen funktioniert die Grundbesitzerhaftpflicht zudem als passiver Rechtsschutz und übernimmt die Abwehr der Forderung, notfalls auch mithilfe von Sachverständigen und Gutachtern oder vor Gericht.
Instandhaltungsdienstleister sind mitversichert
Alle Schäden, die durch Personen entstehen, die sich um die Instandsetzung und die Sicherung der Immobilie kümmern wie Hausmeister, Reinigungsdienst oder Gartenpfleger, sind in der Regel über die Versicherung mit abgedeckt.
Wann haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht?
Je nach Versicherer und Tarif können die Leistungen variieren. In der Regel sind die folgenden Fälle nicht in den Basistarifen enthalten:
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die vom Vermieter länger missachtet wurden
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen
- Schäden, die allmählich durch Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Gase entstehen (Allmählichkeitsschäden)
- Gewerbe-Immobilien
- unbebaute Grundstücke
Einige dieser Fälle können Sie über Zusatzleistungen in die Versicherung mit aufnehmen lassen, wie zum Beispiel Allmählichkeitsschäden, geplante (Um)-Baumaßnahmen sowie einen zusätzlichen Schutz von Photovoltaikanlagen.
Kosten für Vermieter-Haftpflichten
Wer einzelne Räume oder eine Wohnung innerhalb des eigenen Hauses vermieten möchte, für den sollte eine Erweiterung seiner bestehenden Privathaftpflicht ausreichen. Die Prämien der Privathaftpflichtversicherung sind in der Regel sehr gering und kosten je nach Anbieter und Leistungen ab 50 Euro im Jahr.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern sollten ihre Privathaftpflicht um eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ergänzen bzw. ihren Tarif um diese entsprechenden Leistungen aufstocken. Günstige Tarife sind hier bereits ab 80 Euro pro Jahr zu haben. Tarife mit einem Rundum-Schutz und höheren Deckungssummen für die jeweiligen Bereiche beginnen ab 100 Euro pro Jahr.
Unser Tipp:
Als Vermieter können Sie die Versicherungskosten über die Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben. Das gilt allerdings nicht für anfallende Schadensersatzzahlungen.
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Häufig gestellte Fragen
Eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht brauchen insbesondere:
- Vermieter
- Eigentümergemeinschaften
- Besitzer unbebauter Grundstücke
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch Bauarbeiten oder Sachschäden durch häusliche Abwässer sind (teilweise im begrenzten Umfang) im Versicherungsschutz enthalten.
Geschützt sind Sie als Versicherungsnehmer. Weiter im Versicherungsschutz enthalten sind Ehegatten als Mieteigentümer.
Sie zahlen für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Schnitt 30 - 70 Euro pro Jahr. Abhängig ist der Preis insbesondere davon, ob sich der Schutz auf ein unbebautes Grundstück, ein bebautes Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus bezieht.
In der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ist geregelt, dass die Versicherungsbeiträge für Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf die Mieter innerhalb der Nebenkosten umgelegt werden können.
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